Sachverhalt:
Das vorliegende Personalwirtschaftskonzept stellt die Fortschreibung für die Jahre 2015 – 2021 als Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes dar. Die Jahre 2010 – 2013 werden nachrichtlich genannt.
Das überarbeitete Personalwirtschaftskonzept erläutert die Rahmenbedingungen der Personalkostenreduzierung, die bisherigen Bemühungen und die Schwierigkeiten, die hiermit verbunden sind. Die im Laufe des Ausgleichszeitraums geplanten Maßnahmen zur Konsolidierung werden bezogen auf die Produktbereiche dargestellt. Hieraus ergibt sich eine Prognose, in welchen Produktbereichen sich welche Konsolidierungsbeiträge aus dem Personalausgabenbudget generieren lassen. Die entsprechend verringerten Personalkosten sind in den Etatentwurf für 2015 und Folgejahre eingerechnet.
In der Anlage 1 wird für alle altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten eine Zielgröße für eine realistische Reduzierung bzw. Streichung der frei werdenden Stellen definiert. Für prognostizierte Fluktuationen mit Stellenabbau aus anderen Gründen werden die entsprechenden Stellenanteile den einzelnen Produktbereichen zugeordnet.
Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die einzelnen Maßnahmen so sortiert, dass
erkennbar wird, welche Maßnahmen in den Folgejahren geplant und welche in der
Vergangenheit bereits umgesetzt bzw. nicht umgesetzt werden konnten. So konnte in einigen Fällen nach
Ausscheiden des Stelleninhabers kein Stellenabbau erfolgen, weil eine
Aufgabenumverteilung in den Bereichen nicht möglich war. Auch die pauschalen
Kürzungen von Stellenanteilen aufgrund weiterer Fluktuationen bzw. Optimierung
der Organisationsabläufe konnten nicht wie prognostiziert umgesetzt werden. Die
Gründe hierfür könnten eine zu optimistische Einschätzung für weitere
Stellenkürzungen sein, die aufgrund der Arbeitsdichte in einigen Bereichen,
auch bedingt durch eine hohe Krankheitsquote, nicht realisiert werden konnten.
Die pauschale Verringerung der Personalkosten wurde deshalb nicht mehr
vorgenommen.
In der Anlage 2 „Entwicklung der Personalkosten“ werden die sich aus der
Anlage 1 ergebenen Konsolidierungsbeiträge bei den Summen der Personalkosten
und bei den geplanten Reduzierungen im Stellenplan aufgezeigt.
In der Anlage 3 werden die bestehenden oder geplanten Kooperationen genannt. Die Bemühungen im Rahmen interkommunaler Projekte Kosten zu senken bzw. Einnahmen zu erzielen sollen weiter verstärkt werden.
Im Übrigen wird auf die inhaltlichen Erläuterungen des Personalwirtschaftskonzepts verwiesen.
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte werden im Rahmen der bestehenden Vorschriften beteiligt. Evtl. Stellungnahmen sind beigefügt bzw. werden nachgereicht.
Sollte darüber hinaus Erläuterungsbedarf bestehen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten, damit die Fragen ggf. auch für den nicht-öffentlichen Teil aufgearbeitet werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes 2015 – 2021 wird zur Kenntnis genommen.