Betreff
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Schwelm 2015 - 2020
Vorlage
113/2014
Aktenzeichen
StE Di
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2a in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der TBS – Unternehmenssatzung obliegt dem Rat der Stadt Schwelm der Beschluss über das Abwasserbeseitigungskonzept. Der Verwaltungsrat leitet  das Konzept, nachdem er darüber beschlossen hat, an den Bürgermeister der Stadt Schwelm weiter, damit dieser es nach Prüfung dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen kann.

 

Durch die Neufassung des § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) im Jahr 1983 sind die Gemeinden verpflichtet, der oberen Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung vorzulegen.

 

Diese Konzept legt die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Abwassermaßnahmen fest. Das erste Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wurde am 10.05.1984 und die letzte Fortschreibung am 11.12.2008 durch den Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Eine Fortschreibung des Konzeptes hat im Abstand von 6 Jahren zu erfolgen.

 

Die vorgelegte ABK – Fortschreibung bezieht sich  auf die Jahre 2015 – 2020 ist als Anlage beigefügt.

 

Nach der Verabschiedung durch den Rat der Stadt Schwelm ist die Gemeinde verpflichtet das ABK in der beschlossenen Form zu erfüllen.

 

Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2015 bis 2020

 

Das Konzept stellt in Form von Plänen und Listen die gegenwärtige und zukünftige Abwassersituation in der Stadt Schwelm dar. Es wird auf der Grundlage verschiedener Unterlagen wie z.B. des Generalentwässerungsplanes, des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes und der Schadensbewertung des Kanalsystems aufgestellt.

 

Die zur geordneten Abwasserbeseitigung und zur Umsetzung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NBK) notwendigen Maßnahmen sind in den Listen 1 bis 3 erfasst. Während die Liste 1 einen Gesamtüberblick vermittelt, geben die Listen 2 und 3 Auskunft über die geplante zeitliche Abfolge.

 

Die Liste 1 enthält die Baumaßnahmen in der Reihenfolge der Ordnungszahlen, dadurch ist ein rasches Auffinden und Zuordnen von Maßnahmen möglich.

 

In der Liste 2 (1. bis 6. Jahr) sind die Bauprojekte aufgeführt, deren Baubeginn nach dem Finanzplan in den Zeitraum bis 2018 fallen. Der beabsichtigte Beginn der Einzelmaßnahme ist in der zweiten Spalte vermerkt. Weiterhin sind zwei Begründungen nach der Zustandsklasse und der Hydraulik aufgeführt. Die Bezeichnung der Zustandsklassen reicht von der ZK 1 (schwerste sichtbare Schäden) bis zur ZK 5 (keine sichtbaren Schäden). Unter dem Begriff Hydraulik sind alle Kanäle erfasst worden, deren Abflussvermögen nicht ausreichend groß bemessen ist. Bei Erweiterungsmaßnahmen des Kanalnetzes (z.B. Erschließung neuer Baugebiete) spielen diese Einordnungen keine Rolle. In der Liste 2 sind pauschalierte Jahresansätze zur Umsetzung des NBK und zur Beseitigung dringender Haltungsschäden nach der Schadensfeststellung bei der Kanalnetzuntersuchung aufgenommen worden.

 

Die in der Liste 3 (ab dem 7.Jahr) enthaltene Maßnahmen sind nach dem derzeitig erkennbaren Jahr des Baubeginns geordnet.

 

Neben der Darstellung in den Listen 1 bis 3 ist gemäß der Verwaltungsvorschrift eine EDV-gestützte Darstellung aller Maßnahmen von 2015 -  2020 aufzustellen. Darin sind weitere beschreibende Daten zu den Maßnahmen, wie z.B. Kläranlagennummer, Nummer des Mischwasserentlastungsbauwerkes und die Beschreibung der Einleitung des Gewässers darzustellen.

 

Das Schwelmer Stadtgebiet wird über drei Kläranlagen entwässert:

Gebiet 1 über die Kläranlage Schwelm

Gebiet 2 über die Kläranlage Wuppertal Buchenhofen

Gebiet 3 über die Kläranlage Gevelsberg

 

Zum Gebiet 1 gehören die drei Teileinzugsgebiete der Hauptsammler (Metzer Straße, Talstraße und Blücherstraße) und die beiden Teileinzugsgebiete des Regenüberlaufbeckens Am Ochsenkamp und des Stauraumkanals In der Graslake. Die Entwässerung aller Teileinzugsgebiete erfolgt überwiegend im Mischsystem.

 

Das Gebiet 2 wird von den Flächen westlich der Kläranlage Schwelm und den am südlichen Stadtrand im Tal der Wupper liegenden kleineren Siedlungen gebildet. Alle an das Gebiet 2 angeschlossenen Flächen entwässern im Trennsystem.

 

Das Gebiet 3 liegt östlich der Landstraße 551 (Hattinger Straße) im Verbandsgebiet des Ruhrverbandes. Dieser Bereich des im Ortsteil Linderhausen entwässert im Trennsystem.

 

Bei den ABK – Maßnahmen die bis in das Jahr 2014 ausgeführten wurden, handelt es sich mehrheitlich um Kanalneubauten in offener Bauweise. Damit konnte eine Vielzahl von hydraulischen Engpässen im Netz beseitigt werden. Der Schwerpunkt der Einzelmaßnahmen im Zeitraum von 2015 – 2026 liegt in der Sanierung von Schäden an Kanalleitungen, die hydraulisch ausreichend bemessen sind. In den meisten Fällen werden diese Sanierungen nach dem Inlinerverfahren durchgeführt werden. Bei der Zusammenstellung der Maßnahmen im Zeitraum von 2015 – 2020 wurden überwiegend Kanäle berücksichtigt, deren schadhafter Zustand sich über mehrere Kanalhaltungen erstreckt.

 

Weitere Erläuterungen zu den ABK – Maßnahmen können in der Sitzung anhand eines Übersichtsplanes gegeben werden.

 

Die Übersichtspläne Anlage 2 und 3 und die digitale Maßnahmenzusammenstellung Anlage 4 werden den Fraktionsvorsitzenden in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat der TBS:

 

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Schwelm 2015 bis 2020 wird wie in der Vorlage 113/2014 dargestellt beschlossen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept wird an den Bürgermeister der Stadt Schwelm zur Beschlussfassung durch den Rat weitergeleitet.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Schwelm:

 

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Schwelm 2015 bis 2020 wird wie in der Vorlage 113/2014 dargestellt beschlossen.