Betreff
Zulassung von Wahlvorschlägen
Vorlage
089/2014
Aktenzeichen
TOP 6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch den Tod zweier Direktkandidaten für die Gemeinderatswahl in den Wahlbezirken 040 und 120  ist eine Nachbenennung zweier Wahlvorschläge erforderlich geworden.

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Die Wahlvorschläge wurden am 20.05.2014 wie folgt eingereicht:

 

Schwelmer Wählergemeinschaft/Bürger für Schwelm e.V.    SWG/BfS        schlägt für den Wahlbezirk 040

 

Frau Sandra Bockelmann, Max-Klein-Str. 22, 58332 Schwelm, geb.am 30.01.1972 in Schwelm, Einzelhandelskauffrau, vor.

 

 

Bündnis Zukunft Ennepe-Ruhr             BZEN       schlägt für den Wahlbezirk 120

 

Frau Julia vom Ort, Bismarckstr. 4, 58332 Schwelm, geb. am 24.08.1993 in Schwelm, Auszubildende, vor.

 

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege

 

Der Wahlausschuss trifft nach § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 

Der Bürgermeister

Gez. Stobbe, Wahlleiter

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.