Sachverhalt:
Durch den Tod zweier Direktkandidaten für die Gemeinderatswahl in den Wahlbezirken 040 und 120 ist eine Nachbenennung zweier Wahlvorschläge erforderlich geworden.
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Die Wahlvorschläge wurden am 20.05.2014 wie folgt eingereicht:
Schwelmer Wählergemeinschaft/Bürger für Schwelm e.V. SWG/BfS schlägt für den Wahlbezirk 040
Frau Sandra Bockelmann, Max-Klein-Str. 22, 58332 Schwelm, geb.am 30.01.1972 in Schwelm, Einzelhandelskauffrau, vor.
Bündnis Zukunft Ennepe-Ruhr BZEN schlägt für den Wahlbezirk 120
Frau Julia vom Ort, Bismarckstr. 4, 58332 Schwelm, geb. am 24.08.1993 in Schwelm, Auszubildende, vor.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege
Der Wahlausschuss trifft nach § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Der Bürgermeister
Gez. Stobbe, Wahlleiter
Beschlussvorschlag:
Nach § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.