Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 21.05.2014
Vorlage
082/2014
Aktenzeichen
3/La
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.04.2014, hier eingegangen am 09.04.2014, hat die AVU  Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen zu der  am 21.05.2014 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

1. Vorlage des geprüften  Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor. Sie sind am 09.04.2014 bei der Stadt Schwelm eingegangen.

Die Bilanz der AVU AG  zum 31.12.2013 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €                                                    285.510 T €

(Vorjahr 280.736 T €)

darin gezeichnetes Kapital                                                                            36.864 T €

(Vorjahr 36.864  T €).

 

Die Gewinn -  und Verlustrechnung  der AVU  AG für die Zeit vom 01.01.

bis 31.12.2013 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von                            14.400 T €

aus (Vorjahr 14.400 T €).

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2013 geprüft und anschließend gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt.

Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den  Bilanzgewinn in voller Höhe zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie  auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk  der mit der Prüfung beauftragten Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands  und des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

 

 

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die  Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und des Konzernabschlusses 2014 zu wählen.

 

 

6. Änderung von Satzungsbestimmungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

 

1.    Der Vorstand der Gesellschaft soll aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Über die Bestellung, den Widerruf und die Anzahl der Vorstandsmitglieder entscheidet der Aufsichtsrat. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, werden Beschlüsse des Vorstandes mit Stimmenmehrheit gefasst. Ein mehrgliedriger Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. Die Gesellschaft wird durch ein Vorstandsmitglied gesetzlich vertreten, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.

 

§ 5 der Satzung wird dem gemäß wie folgt neu gefasst:

 

1.         „Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitglie­dern. Über die Bestellung, den Widerruf und die Anzahl der Vorstandsmit­glieder entscheidet der Aufsichtsrat.

 

2.         Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, werden Beschlüsse des Vorstan­des mit Stimmenmehrheit gefasst.

 

3.         Ein mehrgliedriger Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf.“

 

 

 

 

 

§ 6 der Satzung wird dem gemäß wie folgt neu gefasst:

 

„Die Gesellschaft wird durch ein Vorstandsmitglied gesetzlich vertreten, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.“

 

2.    Die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern der Netzgesellschaft sollen der Zustimmung des Aufsichtsrates unterworfen werden.

Daher wird § 11 Absatz 1 lit. h) wie folgt gefasst:

 

„die Ausübung von Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung der AVU Netz GmbH, welche die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der zuvor unter lit. a) – c) bezeichneten Art sowie die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder von Teilen oder die Änderungen des Ge­sellschaftsvertrages der AVU Netz GmbH, insbesondere Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, die Auflö­sung der AVU Netz GmbH sowie den Abschluss, die Änderung und die Beendi­gung von Unternehmensverträgen sowie die Geschäftsführerbestellung und ‑abberufung betreffen.“

 

 

3.    Das Zustimmungserfordernis für den Abschluss und die Auflösung von Verträgen mit Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften über Wegebenutzung entspricht nicht den Entflechtungsbestimmungen.
Im Übrigen hat der Aufsichtsrat vorgeschlagen, auch die Geschäftsführerbestellung und –abberufung voll konsolidierter Beteiligungsgesellschaften der Zustimmung des Aufsichtsrates zu unterwerfen.

§ 11 Absatz 1 lit. g) – h) und Absatz 2 der Satzung werden wie folgt geändert:

 

-      „§ 11 Absatz 1. lit. g) der Satzung in der Fassung vom 10.12.2010 wird
        gestrichen.“

 

-      „§ 11 Absatz 1 lit. h) der Satzung in der Änderungsfassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 21.05.2014 wird zu § 11 Absatz 1 lit. g).“

 

­    § 11 Absatz 1 lit. h) lautet neu: die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern voll konsolidierter Beteiligungsgesellschaften.


 

§ 11 Absatz 2 der Satzung erhält die Fassung:

 

„Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesellschaftsrechtlichen Be­stimmungen der AVU Netz GmbH so gestaltet sind, dass die unter lit. g) ge­nannten Maßnahmen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der AVU Netz GmbH bedürfen.“

 

4.    Die Regelungen zur 1/3-Mitbestimmung sind vom Betriebsverfassungsgesetz in das Drittelbeteiligungsgesetz übergegangen.

§ 7 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern; zwei Drittel der Mitglieder werden von der Hauptversammlung, ein Drittel wird gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt.“

 

 

5.    Die Bestimmungen über die Einberufung und die Beschlussfassung des Aufsichtsrats werden um das Mittel E-Mail ergänzt.

§ 9 Absatz 1 der Satzung erhält die Fassung:

 

„Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 2 Wochen eingeladen. In Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Die Einberufung kann auch durch Telefon, Telefax oder E-Mail erfol­gen. Bei der Einberufung muss die Tagesordnung mitgeteilt und in den we­sentlichen Punkten erläutert werden.“

 

§ 9 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„Beschlüsse des Aufsichtsrates können auch ohne Zusammentritt zu einer Sitzung im Wege der Abstimmung durch Brief, Telefax oder E-Mail gefasst werden, falls kein Mitglied bis zu dem in der Anfrage anzugebenden Beschlusszeitpunkt diesem Verfahren widerspricht.“

 

Eine Synopse zur Satzungsänderung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 in elektronischer Form beigefügt.

 

 

 


 

7. Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Herr Prof. Dr. Müller hat sein Aufsichtsratsmandat anlässlich seines Ausscheidens
aus dem Vorstand der RWE Vertrieb AG mit Wirkung zum 31.03.2014 niedergelegt. Die Aktionärin RWE Deutschland AG hat daraufhin vorgeschlagen, Herrn Dr. Bernd Widera, Hagen, Vorstandsmitglied der RWE Deutschland AG, in den Aufsichtsrat der AVU zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Bernd Widera für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 21.05.2014  den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.