Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 12.01.01 - "Gemeindestraßen, -wege, -plätze"
Vorlage
069/2014
Aktenzeichen
GB II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2013 wurde unter anderem ein Einsparvolumen im Bereich der Straßenbeleuchtung prognostiziert. Dieser Einsparbetrag sollte sich für das Haushaltsjahr 2013 ff. auf jährlich 48.000 € belaufen und wurde auch im Haushaltsplan 2013 entsprechend dargestellt

 

Nicht nur die Stadt Schwelm hat sich mit diesem Thema befasst, sondern auch etliche andere Städte im Land NRW. Zum Teil haben sich die anderen Kommunen aber weit im Vorfeld mit der Thematik befasst und erste Ergebnisse vorgelegt. So hat nach hiesigem Kenntnisstand u. a. die Stadt Hattingen den Versuch einer teilweisen Abschaltung der Straßenbeleuchtung kurzfristig wieder aufgegeben. Beispielhaft hat auch die Stadt Krefeld im August 2012 die Maßnahme aufgrund von Bürgerprotesten und dem letztendlich doch de facto geringen Einsparpotential wieder eingestellt.

 

Auch die IHK hat zwischenzeitlich die Projekte in Nordrhein-Westfalen äußerst kritisch begleitet und hierzu negativ Stellung bezogen.

 

Des Weiteren ist es so, dass nach Rücksprache mit den Technischen Betrieben eine Investition von rd. 40.000 € vorzuschalten wäre, um das Straßenbeleuchtungsnetz in Schwelm technisch so zu konfigurieren, dass überhaupt entsprechende Nachtabschaltungen an bestimmten Straßenzügen/Stadtteilen möglich ist.

 

Aufgrund der Erfahrungen, die andere Kommunen mit der Nachtabschaltung gemacht haben und insbesondere der Tatsache, dass im Jahr 2013 (und voraussichtlich auch 2014) keine investiven Mittel für eine derartige Maßnahme bereit stehen, wird die Verwaltung das Thema in die Etatberatung 2015 aufnehmen.

 

Im Haushaltsplan 2013 wurde das eingangs genannte Konsolidierungspotenzial von 48.000 € dargestellt und der Ansatz auf 94.000 € herabgesetzt. Die Energiekosten der Straßenbeleuchtung (Stromlieferung durch das Versorgungsunternehmen und Einspeisung über das Blockheizkraftwerk Hallenbad) für das Jahr 2013 betragen unter Berücksichtigung eines gewährten Rabattes (2.905,00 €) vom Versorgungsunternehmen 139.484,11 €. Damit besteht ein Fehlbedarf von 45.484,11 €, der eine Haushaltsüberschreitung erforderlich macht. Da die Erheblichkeitsgrenze der Haushaltssatzung 2013 von 20.000 € überschritten wird, ist die Zuständigkeit des Rates gegeben. Die eigentlich vorgesehene Beratungsfolge (Finanzausschuss und Rat) kann in diesem Ausnahmefall nicht eingehalten werden.

Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung ist im Produkt 12 „Gemeindestraßen“ durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 12.01.01.524210 „An TBS für Winterdienst“ sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 12.01.01.528111 „Energiekosten Straßenbeleuchtung“ werden für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 45.484,11 Euro bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen bei der Haushaltsstelle 12.01.01. 524210 „An TBS für Winterdienst“ gewährleistet.