Betreff
Finanzielle Auswirkung der Dreifeldsporthalle (Hallenkapazitäten)
Vorlage
056/2014/1
Aktenzeichen
FB4
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ergänzt die Sitzungsvorlage 056/2014

 

In der Sitzungsvorlage 056/2014 wurde eine detaillierte Übersicht zu Hallenkapazitäten zugesichert.

 

 

In der Anlage sind nochmals zwei Tabellen beigefügt, um die Belegungssituation der Schwelmer Hallen klarer zu umreißen. Zum einen die Tabelle „Dreifeldhalle“, die eine fiktive Belegung in der geplanten Halle darstellt (Kapazität 181 Wochenstunden – im Vergleich die Kapazität der Halle West bei unterstellter Doppelnutzung 196 Stunden); zum anderen die Tabelle „Ermittlung der Kapazitäten aller Schwelmer Hallen“, die die derzeitigen freien Kapazitäten, heruntergebrochen auf ein Wochenkontingent von derzeit rund 430 Stunden, betrachtet.

Sicherlich gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen seitens des Stadtsportverbandes und der Sportverwaltung hinsichtlich der Bewertung der freien Kapazitäten. Kurz ausgedrückt, sind die Positionen wie folgt zu beschreiben: die geplante neue Halle erweitert das Hallenangebot (ohne Aufgabe anderer Standorte) – Stadtsportverband - ; die Dreifeldhalle optimiert das Hallenangebot (unter Aufgabe anderer Standorte) – Verwaltung.

Die unterschiedlichen Einschätzungen sind nicht zuletzt dem Phänomen der attraktiven und unattraktiven Belegungszeiten geschuldet. Sicher kann ein Abendtermin mehrfach vergeben werden; ein freier Mittagstermin bleibt im Zweifel unbelegt. Hier gilt „nicht alle Wünsche sind machbar“, d.h. Verschiebungen sowohl was die einzelnen Zeiten als auch die einzelnen Hallen anlangt, sind unumgänglich. Es sind Anstrengungen zu unternehmen, die vorhandenen Ressourcen besser auszuschöpfen (z.B. verstärkte Nutzung der Halle als Dreifeld bzw. Zweifeld).

Die Vorlage weist bewusst noch keine zeitliche Dimension der Hallenschließungen aus, da bekanntlich parallel laufende Prozesse (Entwicklung der Schulstandorte) Einfluss auf die auch durch Schulsport belegten Hallen nehmen. So wird die Hauptschule in 2016 geschlossen und nach aktueller Beschlusslage wird es ab 2018 nur noch 3 Grundschulstandorte geben.

Fiskalisch betrachtet muss aber darauf geachtet werden, dass evtl.  vorübergehend entstehende Überkapazitäten (Errichtung einer Dreifeldhalle in 2015 ohne gleichzeitige kompensatorische Schließung anderer Hallen) nicht so ausgelastet werden, dass hinterher kein Rückbau mehr erfolgen kann. Ziel muss es sein, nicht Ausweitung von Kapazitäten den Vorrang zu geben, sondern qualitativ bessere Auslastung der jetzigen freien Kapazitäten zu gewährleisten. Ein ambitioniertes Ziel, dass jedoch wenn alle Akteure sich aufeinander zu bewegen und an einem „Strang ziehen“,  in gemeinsamen Absprachen erreicht werden sollte.