Betreff
Anfrage der FDP - Fraktion zum Haushaltsanierungsplan vom 27.02.2014
Vorlage
061/2014
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.02.2014 bittet die FDP – Fraktion um Beantwortung verschiedener Fragen zum Haushaltssanierungsplan.

Die Anfrage ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:

 

  1. Konsolidierungsmaßnahme Niederschlagswasser:

 

Die Technischen Betriebe Schwelm AÖR veranlagen für die Niederschlagswassergebühr für Bundes- und Landesstraßen nach abschließender Klärung der Rechtslage seit 2013 den Straßenbaulastträger „Straßen NRW“.

 

  1. Konsolidierung TBS:

 

Hierzu wird auf die entsprechenden Darstellungen in der Sitzungsvorlage 088/2013/1 verwiesen. TBS hat in dieser Sitzungsvorlage die angestrebten Konsolidierungsmaßnahmen ausführlich dargestellt.

Es sind bisher keine Tatsachen bekannt, die der Erreichung des Konsolidierungsziels entgegenstehen.

 

 

  1. Konsolidierungsmaßnahme Vergnügungssteuer

 

Ob die beabsichtigte Ergebnisverbesserung erreicht wird, ist abhängig vom tatsächlichen Einspielergebnis zum Jahresende.

Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

 

  1. Konsolidierungsmaßnahme Organisationsuntersuchung:

 

Im Rahmen der Beratung für Stärkungspaktkommunen der Stufe 1 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW wurde zunächst für die Stadt Schwelm ein Betrag von jährlich wiederkehrend 90.000 € im Bereich IT/FB 1 herausgearbeitet. Ende März 2014 wird die GPA die hier zu Grunde liegende Konzeption vorstellen und die Umsetzungsschritte darlegen. Darüber hinaus werden weitere Potentiale, z.B. im Bereich der IT – Infrastruktur avisiert. Verwaltungsseitig wird dieses Potential mit mindestens 150.000 € geschätzt.

Insgesamt ist einzuräumen, dass die Umsetzung der organisatorischen Veränderungen und der Einsparpotentiale nicht den gewünschten Stand erreicht hat und zumindest für das Jahr 2014  der Konsolidierungsbetrag nicht vollständig erreicht werden kann.

Allerdings geht die Verwaltung davon aus, die HSP – Maßnahme für die Folgejahre vollständig umzusetzen und wird dem neu gewählten Rat unmittelbar nach der Sommerpause hierzu Konzepte vorstellen.

 

 

 

 

 

  1. Konsolidierungsmaßnahme Infrastrukturvermögen:

 

Die Maßnahme Infrastrukturvermögen ist nicht mehr Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes. Weitere Verfahrensschritte hierzu erfolgen in Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt. Hierzu sind Aussagen im NKF – Evaluierungsgesetz angekündigt.

 

 

  1. Konsolidierungsmaßnahme Hallenbad:

 

Im Zuge der Sanierungsarbeiten am Hubboden des Hallenbades im Sommer 2013 hat sich herausgestellt, dass Mängel an der Brandmeldeanlage bestehen, die zwingend zu beseitigen sind (Erneuerung der veralteten Zentrale, Ergänzung fehlender Brandmelder) mit einem geschätzten Kostenaufwand von 10.000, -- EUR brutto. Diese Maßnahme war in der Planung der "Maßnahmen Hallenbad" aus 01/2013 noch nicht enthalten, so dass sich hieraus die Verringerung des Konsolidierungspotentials im Hallenbad für 2014 von 225.000, -- EUR auf 215.000,-- EUR ergibt. Bis auf diesen Punkt ergeben sich bei der Maßnahmenübersicht zum Hallenbad derzeit keine Änderungen.

 

 

 

  1. Konsolidierungsmaßnahme Martfeld:

 

 

Ob die beabsichtigte Ergebnisverbesserung erreicht wird, ist abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Etatpositionen im Laufe des Jahres. Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

Es sind bisher aber keine Tatsachen bekannt, die der Erreichung des Konsolidierungsziels entgegenstehen.

 

 

  1. Konsolidierungsmaßnahme Neukonzeption Schulstandorte

 

Zur Aufgabe von Sporthallen und  Ersatzmaßnahmen wird auf die Sitzungsvorlage 056/2014 verwiesen, die im Finanzausschuss am 27.03.2014 zu Beratung vorliegt.

 

Zum Fragenkatalog bezüglich Bürgerbegehren werden seitens der Verwaltung aktuell keine Berechnungen angestellt.

 

 

9.    Konsolidierungsmaßnahme Zentralisierung:

 

Weitere Überlegungen zur Zentralisierung (Pläne und Maßnahmen) werden nach der Sommerpause gemeinsam mit dem „neuen“ Rat  erörtert.

Zur Zeit wurde die Angelegenheit zurückgestellt.

 

 

 

 

10. Konsolidierungsmaßnahme PWK

 

Im PWK werden in der Anlage 1 „Maßnahmen“ seit 2010 Personalmaßnahmen festgelegt, wie für Stellen, die  altersbedingt freiwerden, die Nachbesetzungen erfolgen sollen. Außerdem wurden darüber hinaus pauschal für Fluktuationen aus anderen Gründen Stellenanteile in den einzelnen Produktbereichen in Abzug gebracht. Die Summe der so ermittelten Stellenkürzungen wurde jährlich ausgehend vom aktuellen Stellenplan fortgeschrieben.

 

Im Stellenplan werden nicht nur Stellenabgänge, sondern sämtliche Veränderungen festgeschrieben, so dass sich die Gesamtzahl der Stellen naturgemäß anders entwickelt als im PWK fortgeschrieben. Die Gründe werden nachfolgend näher erläutert.
Im PWK werden insofern Prognosen gestellt, die in der Praxis nicht immer umgesetzt werden konnten. Zur besseren Übersicht wurde daher die Anlage 1 erstmalig für den Etat 2014 überarbeitet, die nicht umgesetzten Maßnahmen dargestellt und die zukünftigen nach Jahren sortiert. 

Die Personalkosten werden auf der Grundlage des PWKs erstellt. Alle Maßnahmen, die dort aufgeführt sind, finden bei der Hochrechnung für die Folgejahre Berücksichtigung. Die Personalkosten werden nach Personen und nicht nach Stellen geplant, um eine genauere Prognose zu erzielen. Neu geschaffene Stellen bzw. nicht umgesetzte Maßnahmen des PWKs  bedeuten Mehrausgaben. Darüber hinaus werden in den Personalkosten Ausbildungskosten eingerechnet, falls Nachbesetzungen von Stellen geplant sind. Die beschlossenen Konsolidierungsbeiträge der 6.Änderungsliste zum Haushalt 2013 ebenso wie die Einsparungen im Bereich Schulstandorte (1. Änderungsliste 2014) sind bei den entsprechenden Produktbereichen zusätzlich abgezogen worden. Nicht berücksichtigt wurden bisher die Stellenausweitungen im Bereich der „Offenen Ganztagsschule“ und im Bereich „Prävention“.            



Die aktuelle Stellenentwicklung zeigt im Vergleich zu der Prognose der Vorjahre Stellenausweitungen in unterschiedlicher Höhe auf. Zum Teil lassen sich diese Ausweitungen dadurch erklären, dass 5,73 Stellen nicht wie ursprünglich geplant eingespart werden konnten. Davon waren 3 Stellen für Fluktuationen aus anderen Gründen in den Vorjahren geplant und in der Stellenentwicklung eingerechnet worden, die nicht umgesetzt werden konnten. Diese Prognose wurde 2010 anhand der damaligen Erfahrungswerte getroffen, die sich mittlerweile als zu optimistisch dargestellt hat. In der Praxis mussten diese Stellen entgegen der Planung z.B. im Bereich Archiv und in der Pflegeberatung wieder besetzt werden. Diese Anteile fließen ab 2014 nicht mehr in die Berechnung der Stellenanteile ein. 
Außerdem wurden in dem Zeitraum neue Stellen geschaffen bzw. Stellenanteile aufgrund von Arbeitszeiterhöhungen erhöht. Die Veränderungen sind im Einzelnen den jeweiligen Veränderungslisten zum Stellenplan zu entnehmen. Exemplarisch für Stelleneinrichtungen seit 2012 seien hier die OGS mit 3,51 Stellen, die Prävention mit 0,5 Stellen, im Bereich ASD  1,5 Stellen, Übernahme der Anwärter 2 Stellen genannt. In vielen Fällen konnten notwendige Stellenanhebungen allerdings auch durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.      

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es sich bei den genannten Zahlen der Folgejahre im PWK um Prognosen handelt, die jährlich fortgeschrieben und den aktuellen Verhältnissen angepasst werden.            

 

Die nächste Fortschreibung für 2015 ff. ist im Rahmen der Etataufstellung 2015 vorgesehen.

 

Im Personalwirtschaftskonzept  sind für die Folgejahre Steigerungsraten von 1% gemäß Orientierungsdatenerlass eingerechnet. Bei Vorliegen eines darüber hinausgehenden Tarifabschlusses wären hier für 2015 ff. entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

 

 

11. Teilhabegesetz:

 

Zur finanziellen Entlastung der Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sind bisher keine konkreten Auswirkungen auf die Stadt Schwelm bekannt.

Erste Konsolidierungseffekte wurden in den Haushaltsplan der Stadt Schwelm erst ab 2016 eingerechnet.

 

Im Rahmen der sich abzeichnenden Veränderung der Schullandschaft können zur Zeit noch keine Angaben zu etwaigen Kosten für Inklusion gemacht werden.

 

12. Entwicklung der Gewerbesteuer

 

Hierzu wird im nicht  - öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses am 27.03.2014 berichtet. Allerdings geht die Verwaltung mit dem Vorbehalt, dass wir noch sehr früh im Haushaltsjahr sind, davon aus, dass der Ansatz knapp erreicht werden kann.

 

Die weitere Anfrage der FDP – Fraktion „Außengastronomie stärken“ wird im Hauptausschuss am 03.04.2014 mit Sitzungsvorlage 060/2014 behandelt.


 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.