Betreff
Ausbau der Kantstraße
Abstimmung eines Vorentwurfes für die Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
041/2014
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bei der Kantsraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, die in den sechziger Jahren für Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau errichtet wurde.

Im Jahre 2013 trat die Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen (AVU) an die Stadt heran und unterbreitete den Sachverhalt, dass sämtliche in der Straße vorhandenen Versorgungsleitungen abgängig sind und im Jahr 2014 erneuert werden müssen.

Zum Zustand der Straße ist folgendes festzuhalten:

Der Zustand des nördlichen Gehweges und auch der Fahrbahn sind lt. GC-SIB (Stand 2007) jeweils in Zustandsklasse 5 (rot) „starke flächen- / linienhafte Schäden“, der südliche Gehweg in Zustandsklasse 4 (gelb) „mittlere flächen- / linienhafte Schäden“  eingestuft. Sh. hierzu beigefügten Lageplan. Der Zustand wird sich in den letzen 5 Jahren weiter verschlechtert haben. Es drängt sich daher der Gedanke auf, die Sanierung der Kantstraße insgesamt (Gehwege und Fahrbahn) als eine Ausbaumaßnahme in Betracht zu ziehen. Dies hat letztendlich auch wirtschaftliche Gründe.

Als investive Maßnahme können die Ausgaben dem Infrastrukturvermögen zugeschrieben werden. Darüber hinaus ist diese Gesamtmaßnahme - dies allerdings vorbehaltlich einer genaueren Prüfung - beitragsfähig und damit zu 80% (Gehweg) bzw. 70% (Fahrbahn) refinanzierbar, und zwar nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes i. V. mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Schwelm.

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung das Büro SM-Consult mit der Entwicklung einer Vorentwurfsplanung beauftragt. In Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsbüro, dem FB 5 und den Technischen Betrieben hat das Büro eine relativ kostengünstige Mischverkehrsfläche entwickelt, die als Lageplan und als Schnitt dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

Die Mischfläche soll als verkehrsberuhigter Bereich in Schwarzdecke und einem Regelquerschnitt von 6,80m ausgebaut werden. Die entstehenden 26 Stellplätze sollen in der Fläche durch Markierungen entstehen.

Im Jahr 2014 sind für die Maßnahme 250.000€ im Haushalt veranschlagt. Von den Investitionsmitteln können 70 % der beitragsfähigen Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.  Die Beteiligung der AVU im Rahmen ihrer „Sowiesokosten“ (Kosten, die für die Wiederherstellung der Oberflächen per se anfallen) muss noch ausgehandelt werden. Für diese Aushandlung ist die Fertigstellung der Planungsunterlagen (Tiefbauplanungen und Planung für die Verlegung der Versorgungsleitungen) erforderlich.

Dieser Vorlage sind als Anlagen ein Lageplan, ein Regelquerschnitt und die Kostenschätzung beigefügt.

Der Vorentwurf für die Erneuerung der Kantstraße soll mit den betroffenen Bürgern im Rahmen einer Bürgerbeteiligung diskutiert werden. Hierzu soll zeitnah eine Bürger- und Anwohnerversammlung einberufen werden.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des in der Vorlage 041/2014 vorgestellten Darlegungskonzeptes die Bürgerbeteiligung in Form einer Anwohnerversammlung durchzuführen.