Sachverhalt:
Die Schwelmer Gesang- und
Instrumentalvereine erhalten seit 1950 einen j?hrlichen st?dtischen Zuschuss.
Wiederholt wurde ?ber die Beibehaltung der Zuschussgew?hrung diskutiert. In der
Sitzung am 20.02.2008 haben sich die Mitglieder des Kulturausschusses f?r die
Beibehaltung ausgesprochen.
Der folgenden Aufstellung
kann die Entwicklung der gew?hrten Zusch?sse in den zur?ckliegenden Jahren
entnommen werden.
Im Haushalt 2013 standen bei 04.01.01.531800 -
Zuweisungen und Zusch?sse f?r lfd. Zwecke an ?brige Bereiche - 720,00 Euro zur
Verteilung an die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine zur Verf?gung.
Gesangvereine erhalten einen Sockelbetrag von 35,00 Euro. Instrumentalvereine
erhalten einen Sockelbetrag von 70,00 Euro. Pro aktives Mitglied wurde in 2013
ein Zuschuss von 0,53 ? gew?hrt.
Die Verteilung der Zusch?sse kann der beigef?gten Anlage entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Produkt Nr. 04.01.01 |
Bezeichnung
Kommunale
Veranstaltungen |
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr 720,00 |
Folgekosten 720,00 |
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Im Etat enthalten:
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ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
entf?llt
