Sachverhalt:
Diese Vorlage 169/2013/2 ersetzt die Vorlage 169/2013/1 komplett.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der bez?gl. der Hauptschulschlie?ung durchgef?hrten Schulentwicklungsplanung wurden auch die Standorte der Schwelmer Grundschulen in die ?berlegungen einbezogen. Insbesondere die finanzielle Situation der Stadt Schwelm f?hrte dazu, die Reduzierung von Schulstandorten zu ?berlegen, um durch Ver?u?erung von Geb?uden und Reduzierung von Betriebskosten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Mit einem interfraktionellen Antrag haben alle Fraktionen im Schwelmer Rat beantragt:
- 2018 wird es nur noch drei Grundschulstandorte in Schwelm geben.
Diese sind am L?ndchenweg 8, an der Engelbertstr. 2 und an der Hattinger Str. 47. Um-, An- und Ausbauten an den Geb?uden sind m?glich, um eine sinnvolle Verteilung der Schulen in den 3 Standorten zu erm?glichen.
- Die ?bergangsphase ist flexibel gestaltbar. Das Umsetzungskonzept ist zeitnah zu erstellen und mit einem entsprechenden Zeitplan zu hinterlegen.
Wenn auch die Schulentwicklungsplanung gezeigt hat, dass die Grundschulen mittelfristig aufgrund der prognostizierten Sch?lerzahlen ihre Existenzberechtigung haben (bis 2018 mindestens 2 Z?ge je Schule), so muss doch langfristig davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der Schulanf?nger weiter r?ckl?ufig sind.
Verschiedene M?glichkeiten wurden ?berlegt mit dem Ziel, die Standorte von 5 auf zun?chst 4 zu reduzieren. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich ab Sommer 2014 das Schulobjekt L?ndchenweg 8 (jetzige F?rderschule) freigezogen wird und einer anderen Nutzung zugef?hrt werden kann.
Bei dem Geb?ude L?ndchenweg 8 handelt es sich um ein Geb?ude, dass f?r den Schulbetrieb in den 1970er Jahren errichtet wurde. Seinerzeit wurden dort bis zu 350 Hauptsch?ler sowie im vorderen Geb?udeteil (zum L?ndchenweg hin) 3 bis 4 Klassen Realsch?ler unterrichtet.
Heute wird der vordere Teil des Geb?udes fast komplett durch die Realschule belegt. Die Unterbringung einer 4-z?gigen Grundschule erfordert, dass die jetzt von der Realschule belegten R?ume weitestgehend der Grundschule zur Verf?gung gestellt werden m?ssen. Lediglich ein Fachraum (Chemie) soll ?bergangsweise weiter durch die Realschule genutzt werden.?
Das Geb?ude bietet ausreichend Raum zur Unterbringung einer 4-z?gigen Grundschule oder zwei 2-z?gigen Grundschulen.
Das Beratungsgespr?ch in Arnsberg, das auch im Hinblick auf die ?berlegungen? zur Reduzierung der Grundschulstandorte gef?hrt wurde hat ergeben, dass es sinnvoll ist an dem Standort L?ndchenweg 8 eine 4-z?gige Gemeinschaftsgrundschule unterzubringen. Die Unterbringung von zwei 2-z?gigen Grundschulen ist nach R?cksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Schulaufsicht nicht zielf?hrend. Auch sieht die Bezirksregierung bei der Unterbringung einer 4-z?gigen Gemeinschaftsgrundschule am Standort L?ndchenweg 8 in erster Linie Vorteile.
Zur Frage des Raumprogramms ist zu sagen, dass am neuen Standort L?ndchenweg 8
f?r eine 4-z?gige Gemeinschaftsgrundschule, auch mit Blick auf die Inklusion, ein ausreichendes Raumangebot zur Verf?gung steht.
In Absprache mit der Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises sollte wie folgt verfahren werden:
- Die Gemeinschaftsgrundschule Westfalendamm zieht um in das Geb?ude L?ndchenweg 8 und wird umbenannt in ?Gemeinschaftsgrundschule L?ndchenweg?. Sie soll k?nftig 4-z?gig ausgerichtet sein.
- Die Gemeinschaftsgrundschule M?llenkotten wird aufgel?st. F?r die verbleibenden Kinder sollen die bisherigen Klassenverb?nde nach M?glichkeit am neuen Standort bestehen bleiben. Die untere Schulaufsicht wird bei der Umsetzung behilflich sein, auch was die Lehrerzuordnung betrifft.
- Das Einzugsgebiet f?r die Gemeinschaftsgrundschule L?ndchenweg wird ausgeweitet, so dass die ?berwiegenden Kinder aus dem alten Bezirk M?llenkotten k?nftig die Gemeinschaftsgrundschule L?ndchenweg als n?chstgelegene Grundschule zugewiesen bekommen.
- Die Kath. Grundschule S?dstra?e zieht in das Geb?ude Jahnstr. 22 (zurzeit Gemeinschaftsgrundschule M?llenkotten).
- Zum Anmeldetermin f?r das kommende Schuljahr 2014/15 am 12./13.11.2013 werden die Eltern bereits durch das Einladungsschreiben ?ber die geplanten Neuerungen informiert.
- Die anmeldenden Personen an den betroffenen Schulen werden dar?ber informiert, dass die Kinder ab dem Schuljahr 2014/15 dann in der Grundschule L?ndchenweg 8 oder in der Kath. Grundschule Jahnstr. 22 beschult werden.
- Alle Betroffenen werden ?ber die geplanten Ver?nderungen fortlaufend unterrichtet. Die Schulen haben, die nach dem Schulgesetz erforderlichen Beteiligungen der Schulgremien eingeholt. Diese sind in der Anlage beigef?gt.
- Zurzeit wird davon ausgegangen, dass alle Umbauten und Umz?ge so durchgef?hrt werden, dass zum Beginn des Schuljahres 2014/15 die neuen Standorte f?r den Betrieb hergerichtet sind.
- Die Reduzierung auf letztendlich 3 Grundschulstandorte kann nach der derzeitigen Schulentwicklungsplanung fr?hestens zum Schuljahr 2018/19 umgesetzt werden. Hierzu sind in den kommenden Jahren die jeweiligen Schulanf?ngerzahlen zu beobachten.
Die sich durch die Ver?nderungen in der Schwelmer Schullandschaft ergebenden personellen Ver?nderungen, wird die untere Schulaufsicht nach den gefassten Beschl?ssen umgehend mit dem zust?ndigen Dezernat bei der Bezirksregierung regeln.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Vorlage 169/2013 werden folgende Beschl?sse gefasst:
1. Die Gemeinschaftsgrundschule Westfalendamm zieht zum Ende des laufenden Schuljahres 2013/14 in das Geb?ude L?ndchenweg 8 um. Die Schule erh?lt den Namen ?St?dt. Gemeinschaftsgrundschule L?ndchenweg?, L?ndchenweg 8, 58332 Schwelm.
2. F?r die Gemeinschaftsgrundschule L?ndchenweg wird eine 4-z?gigkeit festgelegt.
3. Die Gemeinschaftsgrundschule M?llenkotten wird zum Ende des laufenden Schuljahres geschlossen. Die verbleibenden Sch?lerinnen und Sch?ler werden der neuen St?dt. Gemeinschaftsgrundschule L?ndchenweg 8 zugef?hrt.
4. Die Kath. Grundschule zieht zum Schuljahr 2014/15 um in das Geb?ude Jahnstr. 22 (bisherige Gemeinschaftsgrundschule M?llenkotten).
5. Zum Schuljahr 2018/19 wird es nur noch drei Grundschulstandorte in Schwelm geben.
????? Diese sind am L?ndchenweg 8, an der Engelbertstr. 2 und an der Hattinger Str. 47. Um-, An- und Ausbauten an den Geb?uden sind m?glich, um eine sinnvolle Verteilung der Schulen in den 3 Standorten zu erm?glichen.
6. Die Verwaltung und die Schulaufsicht stellen sicher, dass die bestehenden Klassenverb?nde auch nach dem Umzug so zusammen bleiben, wie sie bisher bestehen.
7. Die Eltern werden mit ihren Ideen an den Umbauma?nahmen f?r den L?ndchenweg beteiligt.
8. Die Verwaltung legt einen Zeit- und Umsetzungsplan vor.
