b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Gebührenkalkulation 2014
Der Verwaltungsrat hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014 am 24.09.2013 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 157/2013 ausgeführt.
Die der Beschlussfassung
zugrundegelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 196/2013 erneut
beigefügt:
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)
Gebührenkalkulation (Anlage
3)
Vergleichsübersicht
Winterdienst einschl. Erläuterungen (Anlage 4)
Vergleichsübersicht
Sommerreinigung einschl. Erläuterungen (Anlage 5)
Grafik: Entwicklung der
Gebührensätze (Anlage 6)
Die ab
2014 geltenden Gebührensätze sind als Artikel 1 in den als Anlage 1
beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.
Änderung des Straßenverzeichnisses
Gemäß Sitzungsvorlage Nr. 188/2013 des FB 5 werden die Straßen „Am Brunnenhof“ und „An der Obstwiese“ im Baugebiet Brunnen als Gemeindestraßen gewidmet. Nach Rechtskraft der Widmung unterliegen die genannten Straßen der Reinigungspflicht der TBS und werden folglich in das Straßenverzeichnis als Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgenommen. Die Straße „Am Brunnenhof“ ist als Anliegerstraße, die Straße „An der Obstwiese“ als verkehrsberuhigter Bereich klassifiziert. Die Einstufung beider Straßen erfolgt in die Reinigungsklasse C bei einmal wöchentlicher Reinigung (sh. Artikel 2 des Satzungs-entwurfs).
Der
Entwurf des 7. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
in der Stadt Schwelm wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 7. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 196/2013
wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für
den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.