Betreff
a) 7. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
196/2013
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührenkalkulation 2014

 

Der Verwaltungsrat hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014 am 24.09.2013 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 157/2013 ausgeführt.

Die der Beschlussfassung zugrundegelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 196/2013 erneut beigefügt:

 

                   Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)

                   Gebührenkalkulation (Anlage 3)

                   Vergleichsübersicht Winterdienst einschl. Erläuterungen (Anlage 4)

                   Vergleichsübersicht Sommerreinigung einschl. Erläuterungen (Anlage 5)

                   Grafik: Entwicklung der Gebührensätze (Anlage 6)

 

Die ab 2014 geltenden Gebührensätze sind als Artikel 1 in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Gemäß Sitzungsvorlage Nr. 188/2013 des FB 5 werden die Straßen „Am Brunnenhof“ und „An der Obstwiese“ im Baugebiet Brunnen als Gemeindestraßen gewidmet. Nach Rechtskraft der Widmung unterliegen die genannten Straßen der Reinigungspflicht der TBS und werden folglich in das Straßenverzeichnis als Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgenommen. Die Straße „Am Brunnenhof“ ist als Anliegerstraße, die Straße „An der Obstwiese“ als verkehrsberuhigter Bereich klassifiziert. Die Einstufung beider Straßen erfolgt in die Reinigungsklasse C bei einmal wöchentlicher Reinigung (sh. Artikel 2 des Satzungs-entwurfs).

 

 

Der Entwurf des 7. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Schwelm wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.      Der 7. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 196/2013 wird beschlossen.

2.      Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8  Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.