Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat am
14.03.2013 den interfraktionellen Antrag zum Haushalt 2013 beschlossen. Zu
verschiedenen Konsolidierungsmaßnahmen des interfraktionellen Antrags wurden
bereits im Vorfeld im Rahmen der vorhergehenden Finanzausschusssitzungen
Beschlüsse gefasst, durch die sich ein höheres Konsolidierungsvolumen ergibt.
Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen sind
Bestandteil des vom Rat am 14.03.2013 beschlossenen Haushaltssanierungsplans.
Mit Sitzungsvorlage 127/2013 hat die
Verwaltung einen Zwischenstand zum interfraktionellen Antrag zum Haushalt 2013
vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurde eine Übersicht zum PLAN
/ Umsetzungsstand mit den entsprechenden Sachstandsberichten zu den
einzelnen Konsolidierungsmöglichkeiten generiert.
Nachfolgend ist aus Vereinfachungsgründen
lediglich der interfraktionelle Antrag mit dem Umsetzungsstand aufgeführt,
sowie ein kurzer Hinweis bei welcher Maßnahme zusätzlich
Konsolidierungspotential beschlossen wurde.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die
Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen in den meisten Fällen entsprechende Ratsbeschlüsse
voraussetzt.
Übersicht Umsetzungsstand:
* Umsetzungsstand ist nachfolgend
erläutert.
A) Liegenschaften (Schulstandorte;
Verwaltungsgebäude)
Geplanter
Konsolidierungsbeitrag ab 2018: 855.000 € davon im Bereich Schulen: 377.700 €,
im Bereich Verwaltungsgebäude 477.300 €.
Im Vorfeld wurde
ein zusätzlicher Konsolidierungsbetrag ab 2014 in Höhe von 250.000 € im Bereich
der Schulen beschlossen.
Bereich Schulen:
Folgende
Ausgangslage (Annahme) liegt den nachfolgenden Berechnungen zu Grund:
Leerzug des
Gebäudes A während den Sommerferien 2014
Einzug der B zum
01.08.2014 und Verkauf des Gebäudes B zum 01.08.2014
Einzug der C zum
01.08.2014 und Verkauf des Gebäudes C zum 01.08.2014
Aufgabe der D zum
01.08.2017 mit Verkauf des Gebäudes D
Aufgabe der E zum
01.08.2016 mit Verkauf des Gebäudes E
Berechnung
Schulstandorte:
Bereich Verwaltungsgebäude:
Zum jetzigen
Zeitpunkt kann keine Prognose abgegeben werden, da die Überlegungen zur
Umsetzung noch nicht abgeschlossen sind. Aufgrund der Sachlage wird von der
Zentralisierung als Neubau ausgegangen, sodass das Konsolidierungsergebnis
erreicht wird. Unter der Annahme, dass eine Nutzung des Neubaus ab Mitte 2016
möglich ist, ergibt sich ein Konsolidierungsbeitrag bereits ab Mitte 2016 in
Höhe von 238.650 € und ab 2017 in Höhe von 477.300 €.
O) Veräußerungserlöse Schulgebäude
(Erträge)
Hierbei ist die Veräußerung von Insgesamt 4 Schulgebäuden unterstellt. Es wird davon ausgegangen, dass pro Gebäude ein Verkaufserlös über Buchwert in Höhe von 270.000 € erzielt werden kann.
B) Personalkosten Schulen (Verwaltung)
Sofern der Rat der Stadt Schwelm die
Schließung der o.a. Schulstandorte beschließt, könnte ab 2015
Personalaufwendungen mit rd. 15.000 € und ab 2018 weitere Aufwendungen von rd.
36.000 € also insgesamt rd. 51.000 € eingespart werden.
Potentiale, die im Bereich Reinigung durch
die Aufgabe von Gebäuden erzielt werden, werden unter dem Punkt „Optimierung
Reinigung“ zusammengefasst.
C) Reduzierung Lernmittel
Unter der Annahme dass die Schule A im
Sommer 2014 aufgegeben wird, können hier bereits ab 2014 entsprechende
Aufwendungen reduziert werden.
H) Optimierung Reinigung
Unter Berücksichtigung der politischen
Beschlussgrundlage wird die Eigenreinigung weiter optimiert und soweit
umsetzbar – die Fremdreinigung sukzessive eingeführt. Aussagen / Einschätzungen
zu dem ab 2015 dargestellten Konsolidierungspotential werden im Laufe des 1.
Quartals 2014 möglich sein, da 2013 das erste vollständige
Betrachtungs-/Vergleichsjahr sein wird. Nach heutigem Kenntnisstand ist ein
Einsparpotential von rd. 50.000 € ab dem Jahr 2015 realistisch.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
entsprechende Konsolidierungspotentiale im Bereich Personal bereits in das
Personalwirtschaftskonzept 2010 ff. eingeflossen sind. Sie dürfen daher nicht
nochmals unter dem Pkt. Optimierung Reinigung oder Liegenschaften angerechnet
werden.
D) Bewertung Immobilien
Hierzu finden zur Zeit weitere Gespräche
mit der Kommunalaufsicht und der GPA statt. Nach jetzigem Kenntnisstand wird
das Konsolidierungsergebnis erreicht.
E) Verbesserung TBS
Im Vorfeld wurden weitere
Konsolidierungswerte beschlossen.
Gemäß der Sitzungsvorlage 086/2013 wird
der Jahresgewinn mit 1.120.500,09 € ausgewiesen. Sofern der Rat der Stadt
Schwelm die Sitzungsvorlage beschließt, wird das Konsolidierungsziel für 2013
erreicht. Zu den o. g. Konsolidierungswerten wird mit Sitzungsvorlage
088/2013/1 im VR der TBS am 24.09.2013 berichtet.
F) Umsetzung Orga-Untersuchung
Nach heutigem
Kenntnisstand wird das Konsolidierungsziel erreicht, unter der Voraussetzung,
dass die erforderlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht geschaffen werden.
Voraussetzung ist
u. a. die Umsetzung der als Anlage 1 beigefügten Organigramme.
G) Weitere Erträge
Hierzu werden weitere Gespräche mit
Dritten geführt. Nach heutigem Kenntnisstand wird das Konsolidierungsziel
erreicht.
I) Haus Martfeld
Im Vorfeld wurden weitere
Konsolidierungsergebnisse bereits beschlossen.
Vom Kulturbüro wurden in der
Sitzung des Kulturausschusses am 05.06.2013 folgende Maßnahmen zur Optimierung
der Nutzung des Hauses Martfeld vorgestellt:
1.
Neukonzeption
für das Archiv
2.
Reaktivierung
des Seminarraums im Südflügel
3.
Verlegung
+ Gestaltung des Eingangsbereiches
4.
Verlegung
der standesamtlichen Eheschließungen
5.
Verlegung
des Leitungsbüros vom Torturm in den Südflügel
6.
Verlegung
der historischen Bibliothek in den Torturm
7.
Veränderung
der Museumsöffnungszeiten
8.
Verbesserung
der Cost income ratio
9.
Erschließung
zusätzlicher Einnahmequellen
10.
Neukonzeption
für die Dauerausstellung
Z. Z. wird ein Zeit- und Kostenplan für
die Umsetzung der zuvor beschriebenen Maßnahmen erarbeitet. Zur Realisierung
eines Teils der Maßnahmen sind Investitionen erforderlich, die bereits zum Teil
(Erneuerung Rollregalanlage, Umgestaltung Museumseingang) etatisiert worden
sind.
Der in der Sitzung des Kulturausschusses
am 05.06.2013 vorgestellte Maßnahmenkatalog beinhaltet u.a. verschiedene Aufwandskürzungen
und die Erzielung von Mehrerträgen. Seitens des Kulturbüros werden die, über
das vorgestellte ambitionierte Maßnahmenpaket hinaus, formulierten zusätzlichen
Konsolidierungsmöglichkeiten von jährlich 10.000 € ab 2015 für wahrscheinlich nicht
realisierbar eingestuft. Eine weitere Aufwandsreduzierung erscheint nach
heutigem Stand nicht umsetzbar. Ob nach der Umsetzung der vorgestellten
Maßnahmen, über die bereits kalkulierten Mehrerträge hinaus, zusätzliche Erträge
erzielt werden können, erscheint nach heutiger Einschätzung unwahrscheinlich.
J) Erhöhung Vergnügungssteuer
Sofern der Rat der Stadt Schwelm die
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung (Sitzungsvorlage 132/2013) beschließt,
kann die Konsolidierungsmaßnahme ab 2014 umgesetzt werden.
K) Einführung papierlose Gremienarbeit
Mit einer Fachfirma wurden die
Möglichkeiten einer kostengünstigen Lösung zur Umsetzung der Forderung nach
papierloser Gremienarbeit erörtert. Das Unternehmen stellte die Alternativen
vor. Es wurde besprochen, wie diese in Übereinstimmung mit den örtlichen
Besonderheiten gebracht werden können. Die Verwaltung ist nun dabei, auf
dieser Grundlage ein Betriebsmodell zu entwickeln.
Die Einführung der papierlosen
Gremienarbeit bietet die Möglichkeit, an anderen Stellen Einsparungen
vorzunehmen.
L) Niederschlagswasser (Bundes- u.
Landesstraßen)
Zur Zeit finden weitere
Abstimmungsgespräche mit Straßen NRW statt. Nach heutigem Kenntnisstand werden
die geplanten Konsolidierungsergebnisse zumindest bis 2015 erreicht.
M) Jugendhilfe (organisatorische Änderung)
Die geplante Einsparung bei den Hilfen zur
Erziehung i. H. v. 100.000 € bis zum
Jahr 2016 ist nach aktueller Einschätzung ein realistischer Wert, der durch
spezielle Maßnahmen in der Falleingangsphase, Qualitätsvereinbarungen mit den
Hilfeanbietern, Konzeptentwicklung zur Rückführung in die Ursprungsfamilie und
permanentes Nachsteuern im Hilfeplanprozess erreicht werden kann.
Risiken bestehen aufgrund der starken
Steigerung der Eingliederungshilfen nach § 35a, speziell im Bereich der von
Dritten (Fachärzten, Gesundheitsamt) verordneten Integrationshilfe.
Steuerungsmöglichkeiten der Jugendhilfe sind hier sehr begrenzt. Diese ersten
Auswirkungen der „Inklusion“ werden sich in den nächsten Jahren vermutlich
weiterhin stark auswirken.
Weitere Risikofaktoren sind z.B. der Zuzug
von Familien, deren Kinder bereits stationär untergebracht sind oder notwendige
Maßnahmen des Kinderschutzes in akuten Gefährdungssituationen (Inobhutname).
Eine abschließende Beratung wird im
Jugendhilfeausschuss im 4. Quartal 2013 erfolgen müssen.
N) Veräußerungserlöse Winterberg (Erträge)
Die o.a. Maßnahme wird wie vorgesehen
umgesetzt.