Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Bereich Eingliederungshilfe nach § 35a (ambulant u. stationär)
Vorlage
150/2013
Aktenzeichen
4/51-1Mk
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es in den letzten Jahren sehr häufig notwendig gewesen, überplanmäßig Mittel bereitzustellen, weil der Anstieg der Fallzahlen sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich stärker ausfiel als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorhersehbar.

Betroffen waren hier die Produktbereiche 06.03.03. (HzE) und 06.03.04 (Eingliederungshilfe).

 

Versuche, durch entsprechende Maßnahmen dieser Entwicklung entgegenzuwirken und steuerungsrelevant einzugreifen, -z. B. mehr ambulante anstatt von stationären Hilfen zu installieren-, wurden oft durch plötzlich notwendig werdende Kriseninterventionen zunichte gemacht. Auch wurden Zuzüge von Familien aus anderen Städten, die entsprechende Problemstellungen mitbrachten, nicht durch Wegzüge in gleicher Anzahl ausgeglichen. Teilweise entwickelten sich gegen Ende des Haushaltsjahres dann aber die Fallzahlen wieder gegenläufig, so dass, - anders als bei Anmeldung der überplanmäßigen Mittel vorhersehbar, - am Ende des Jahres die Mittel auf den entsprechenden Haushaltsstellen nicht verbraucht wurden.

 

Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Eine Familie mit 5 Kindern zieht zum 01.07. nach Schwelm. 3 Kinder sind bereits stationär untergebracht. Die Familie muss weiterhin ambulant unterstützt werden, um zu ermöglichen, dass die beiden restlichen Kinder nicht ebenfalls untergebracht werden müssen. Gleichzeitig soll ein Rückführungskonzept für die anderen Kinder der Familie entwickelt werden.

Die stationäre Unterbringung der 3 Kinder kostet pro Kind und Monat rd. 4000,-€; für die ambulante Hilfe zur Erziehung werden monatlich 30 Fachleistungsstunden (rd. 1500,-€ benötigt. Bis zum Jahresende müssen dann 81.000,-€ zusätzlich von der wirtschaftlichen Jugendhilfe bereitgestellt werden, die nicht eingeplant waren.

Wenn diese Familie dann in eine andere Stadt umzieht …..

 

Im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird permanent an der Fallsteuerung  der Hilfen zur Erziehung gearbeitet. Die Falleingangsphase wird beispielsweise häufig um ein Clearing erweitert, um Hilfen möglichst „passgenau und maßgeschneidert“ einsetzen zu können. Mit Hilfeanbietern werden Qualitätsvereinbarungen geschlossen, Rückführungskonzepte erarbeitet, ohne Hilfeplanverfahren kommt keine Hilfe zum Einsatz.

Aktuell ist es mit diesen und anderen Maßnahmen gelungen, die Durchschnittskosten   je Hilfefall knapp unter das Niveau von 2009 zu senken.

Bei den ambulanten Fällen ist eine weitere deutliche Fallzahl-Steigerung zu verzeichnen, die jedoch, nach heutigem Stand, durch entsprechende Einsparungen im stationären Bereich finanziell aufgefangen werden kann, sodass – nach heutigem Stand – bei den Hilfen zur Erziehung keine überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden müssen.

 

Anders stellt sich die Situation bei den Hilfen nach § 35a (Eingliederungshilfe) dar:

Sowohl bei den ambulanten als auch bei den stationären Hilfen ist durch Fallzahlensteigerung absehbar, dass die Haushaltsansätze nicht ausreichen werden. Die Steuerungsmöglichkeiten der Jugendhilfe sind hier sehr begrenzt, da in aller Regel durch Dritte (Fachärzte, Gesundheitsamt) per Gutachten verfügt wird, welche Hilfe in welcher Frequenz zu Verfügung zu stellen ist. Das Jugendamt ist in diesen Fällen dann die „Zahlstelle“.

Dramatisch ist hier vor allem die Entwicklung im Bereich der Schulen durch den verordneten Einsatz von sog. Integrationshelfern.  Einerseits steigen die Fallzahlen und die Stundenzahlen des Einsatzes permanent, andererseits ist damit zu rechnen, dass auch die Kosten für die Fachleistungsstunden hier zukünftig sprunghaft steigen werden, weil aktuell die Diskussion über die notwendige Qualifizierung entbrannt ist.

 

a)Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2013 Mittel in Höhe von 266.700,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 488 Monate.

Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 849 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 463.900,- €.

 

Der Mehrbedarf beträgt hier 197.200,- €.

 

b)Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533200 –Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2013 Mittel in Höhe von 215.400,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 43 Monate.

Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 63 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 302.400,- €.

 

Der Mehrbedarf beträgt hier 87.000,- €.

 

Da es sich bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche  um eine gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 35 a SGB VIII handelt, ist eine überplan-mäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.

 


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 06.03.04. wird bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 197.200,- € für das Haushaltsjahr 2013 bewilligt.

 

Im Produkt 06.03.04. wird bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533200 –Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 87.000,- € für das Haushaltsjahr 2013 bewilligt.

 

Die Deckung ist durch Mehreinnahmen in den Produkten 06.01.02. und 06.01.03 gewährleistet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.03.04.

533100

06.03.04.

533200

 

Bezeichnung

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

 

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

 

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2013

Folgekosten

0

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

06.01.01.432100 - Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen

06.01.02.432100 - Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen

06.01.03.432100 - Mehreinnahmen bei Elternbeiträgen