Betreff
Zeitplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 - 2013
Vorlage
134/2013
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 02.07.2013 hat die Bezirksregierung Arnsberg einen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 27.06.2013 zu fehlenden Jahresabschlüssen und der Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.

 

Das Ministerium weist darauf hin, dass es unerlässlich ist, dass die Rechnungslegung der Stärkungspaktgemeinden wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen und Vorgaben erfolgt. Es soll wie folgt vorgegangen werden:

 

„Jede Stärkungspaktgemeinde hat als Auszahlungsvoraussetzung für die Auszahlung der Stärkungspaktmittel zum 01. Oktober 2013 bis zu diesem Datum den vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 vorzulegen. Sollte sie hierzu nicht in der Lage sein und sollten ggf. auch noch Jahresabschlüsse der Vorjahre fehlen, so hat die Gemeinde der Bezirksregierung bis zu diesem Termin einen vom Rat beschlossenen Plan vorzulegen, wie sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen will. Aus diesem Plan muss sich ergeben, dass und wie die Gemeinde bis spätestens zum Auszahlungstermin 01. Oktober 2014 – ggf. unter Ausnutzung der Erleichterungsregelung – den Jahresabschluss 2011 gemeinsam mit evt. noch offenen Jahresabschlüssen der Vorjahre, sowie den Jahresabschluss 2012 festgestellt haben wird. Ebenfalls ist bis spätestens zu diesem Datum der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 vorzulegen.

 

Aus dem Ratsbeschluss muss weiter hervorgehen, welchen Stand die Aufstellungsverfahren bisher haben, welche Hinderungsgründe einer gesetzeskonformen Aufstellung der Jahresabschlüsse bisher entgegenstanden und wie diese Hinderungsgründe jetzt ausgeräumt werden. Es muss ein nachvollziehbarer Zeitplan beigefügt sein.

 

Sollte eine Gemeinde nicht in der Lage sein, die o.g. Zahlungsvoraussetzungen fristgemäß darzustellen, so ist gem. § 5 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz eine Auszahlung der Stärkungspaktmittel erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.“

 

 

Die Verwaltung hat zuletzt im Hauptausschuss am 06.06.2013 im Rahmen der Sitzungsvorlage 092/2013 über den Zeitplan der Stadt Schwelm zur Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 – 2013 berichtet und zu dieser Sitzung einen Zeitplan vorgelegt, der den o.g. Vorgaben entspricht.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in ihrem Genehmigungsschreiben v. 20.06.2013 ausgeführt, dass sie den vorgelegten Zeitplan (fristgerechte Vorlage aller fehlenden Jahresabschlüsse bis zum 30.09.2014) anerkennt und zum 01.10.2014 ein rechtskonformer Zustand bezüglich der Jahresabschlüsse erreicht wird.

 

Die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 sind festgestellt, der Jahresabschluss 2010 soll unter Hinzuziehung der Vereinfachungsregel voraussichtlich am 12.11.2013 in den Rechnungsprüfungsausschuss eingebracht und am 28.11.2013 dem Rat vorgelegt werden.

 

Die Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 sollen bis zum 30.09.2014 durch die Rechnungsprüfung des Ennepe- Ruhr- Kreises geprüft und dem Rat vorgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Jahresabschluss 2014 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung und des Stärkungspaktgesetzes erstellt werden kann.

Zudem ist ab dem Jahr 2010 für jedes Jahr ein Konzernabschluss zu erstellen.

 

Um den Vorgaben entsprechen zu können, hat der Hauptausschuss zugestimmt, befristet bis zum 31.12.2014 zwei zusätzliche Mitarbeiter/- innen einzustellen.

Zwischenzeitlich konnte eine der beiden Stellen besetzt werden. Bezüglich der Besetzung der weiteren Stelle ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Durch die allgemein bekannten Probleme bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz ist in der Folgezeit eine Verzögerung eingetreten, die mit der „regulären“ Personalausstattung, insbesondere nach dem Weggang von Mitarbeitern, nicht aufgeholt werden konnte.

 

 

 

Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 27.06.2013 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem in der Sitzungsvorlage 134/2013 dargestellten Zeitplan zur Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 – 2013 wird zugestimmt.