Betreff
B 7>17: Ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Hagen und der Städte Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und des Ennepe-Ruhr-Kreises -Kostenbeteiligung an Machbarkeitsstudie
Vorlage
123/2013
Aktenzeichen
StEB / Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

A. Sachstandbericht

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Schwelm am 24.05.2012 mit SV 095/2012/1 einen umfangreichen Sachstandsbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt, der die Rahmenbedingungen und Chancen zur weiteren Entwicklung des Interkommunalen Projektes B7 > 17 erläuterte. In gleicher Ratssitzung wurde beschlossen, dass das Projekt gemeinsam mit den betroffenen Nachbarkommunen (Hagen, Ennepetal, Schwelm, Gevelsberg und auch dem Ennepe-Ruhr-Kreis) in den zuständigen Ministerien vorgestellt wird und die Möglichkeit der Förderung einer Machbarkeitsstudie dort vorgetragen bzw. erörtert werden soll. 

 

Im Rahmen einer Bereisung wurde das interkommunale Projekt B 7 > 17 am 23.08.2012 unter Teilnahme der den Hauptverwaltungsbeamten der o.g. Städte und dem Landrat des EN-Kreises, sowie Vertretern der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK), Regionalverband Ruhr (RVR), Wirtschaftsförderung metropole Ruhr (WMR) den örtlichen Medien vorgestellt.

 

Die Erläuterung des Projektes erfolgte anhand einer in Zusammenarbeit erstellten Broschüre, welche in Verbindung mit einer Abschlusserklärung des Landrates des EN-Kreises und der Hauptverwaltungsbeamten dann an Herrn Minister Groschek (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung (MBWS)) - mit der Bitte um Unterstützung des Projektes - übergeben wurde.

 

Die Arbeitsgruppe hat am 12.11.2012 das Projekt B 7 > 17 im (MBWS) in Düsseldorf vorgestellt und die weitere Vorgehensweise zum Erlangen eines Zuwendungsantrages für die Machbarkeitsstudie erörtert und geklärt. Das Ministerium steht dem o.g. Gemeinschaftsprojekt positiv gegenüber.

 

Nach weiteren Abstimmungen u.a. mit der Bezirksregierung Arnsberg (BZR) wird die Stadt Hagen den Antrag auf Zuwendung für eine Machbarkeitsstudie B > 17 zunächst an ihr Projekt „Soziale Stadt - Wehringhausen -„ anfügen. Um das Projekt B 7 > 17 voranzubringen, sollen nun die inhaltlichen Anforderungen an einen Zuwendungsantrag für eine Machbarkeitsstudie kurzzeitig mit dem MBWS und der BZR abgeklärt und der Antrag, federführend durch die Stadt Hagen, noch vor der Sommerpause bei der BZR bzw. beim MBWS eingereicht werden.

 

Ziel ist es, die Machbarkeitsstudie in weiterer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde zeitnah auszuschreiben, um kurzfristig einen Auftrag an ein entsprechendes Planungsbüro vergeben zu können.

 

Der Ausschreibungstext für die Machbarkeitsstudie ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt

 

Der dargestellte Sachstand ergibt sich aus den bisherigen Abstimmungen in Zusammenarbeit der Stadt Schwelm mit den benachbarten Kommunen entlang der B 7.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

B. Beteiligung an den Honorarkosten der Machbarkeitsstudie

Die Honorarkosten für die Machbarkeitsstudie werden die Summe von maximal 50.000,- € erreichen und nicht überschreiten. Der EN-Kreis ist bereit sich an den Kosten der Studie zu beteiligen.

 

Desweitern kann auf Hinweis des Ministeriums und der Bezirksregierung mit einer Förderquote von 80% der Honorarkosten gerechnet werden. Daraus ergibt sich für die beteiligten Kommunen ein Eigenanteil von 20% bzw. 10.000 €. Die Stadt Hagen übernimmt hiervon die Hälfte.

 

Die Eigenanteile stellen sich wie folgt dar:

Die Stadt Hagen                                                              5.000,- €

Die Städte Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm je                   1.250,- €

Der EN-Kreis                                                                          1.250,- €

 

Die anteilige Übernahme der o.g. Honorarkosten zur Machbarkeitsstudie kommt der bisherigen Bezeugung der Stadt Schwelm nach, das Projekt B 7 > 17 zu unterstützen. Die möglicherweise sich hieraus ergebende Projektförderung könnte als Initial auf Schwelmer Stadtgebiet wirken und u.a. zur Standortsicherung ansässiger Betriebe, zum Abbau städtebaulicher Defizite und einer Vernetzung bestehender Strukturen der teilnehmenden Kommunen führen. Unter Zuhilfenahme der Machbarkeitsstudie besteht die Möglichkeit, den Zugang zu geeigneten Förderprogrammen des Bundes und der EU aufzuzeigen.

 

Die Zusage zur Übernahme des Eigenanteils der Stadt Schwelm von 1.250,- € zur Erstellung der Machbarkeitsstudie für das Projekt B 7 > 17 erfolgt unter Vorbehalt der Förderung dieser Machbarkeitsstudie durch das Land NRW und einer Kostenbeteiligung aller am Projekt beteiligten Städte Hagen, Ennepetal, Schwelm, Gevelsberg  und des Ennepe-Ruhr-Kreises.


Beschlussvorschlag:

 

A.

Der Sachstandbericht der Verwaltung zu dem interkommunalen Gemeinschaftsprojekt  B 7 > 17 wird zur Kenntnis genommen.

 

B.

Die Stadt Schwelm beteiligt sich an den Honorarkosten zur Anfertigung der Machbarkeitsstudie für das Projekt B 7 > 17 mit dem Betrag von höchstens 1.250,- €.

Die Zusage zur Übernahme des Eigenanteils der Stadt Schwelm erfolgt unter Vorbehalt der Förderung dieser Machbarkeitsstudie durch das Land NRW und einer Kostenbeteiligung aller am Projekt beteiligten Städte Hagen, Ennepetal, Schwelm, Gevelsberg und des Ennepe-Ruhr-Kreises.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

09.02.02.529100

Bezeichnung

Bodennutzung - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

1250,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: