Betreff
Erhalt eines Förderschulangebotes im Südkreis
Vorlage
068/2013/3
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage fasst die Vorlagen 068/2013, 068/2013/1 und 068/2013/2 zusammen und ersetzt diese.

 

Die Stadt Schwelm ist Trägerin der Pestalozzischule, einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und weitergehenden Informationen wurde der Schulausschuss über die jeweilige Entwicklung der Förderschule informiert.

 

In der Pestalozzischule werden zurzeit 68 Kinder unterrichtet. Davon entfallen auf den Förderschwerpunkt Erziehungsschwierigkeit 10 Kinder, Lernbehinderung 54 Kinder und auf den Schwerpunkt Sprache 4 Kinder. Von den 68 Schülerinnen und Schülern kommen 58 aus Schwelm,  3 aus Ennepetal, 1 aus Gevelsberg und 6 aus Wuppertal.

Im März 2013 wurde das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“  beschlossen. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem wurde damit ein wichtiger Schritt in die Zukunft getan.
Unter anderem hat die Änderung des Schulgesetzes zur Folge, dass auch die Größe der Förderschulen auf den Prüfstand kommt.


Durch den bereits seit dem Schuljahr 1999/2000 praktizierten gemeinsamen Unterricht, ist die Zahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf kontinuierlich zurückgegangen.

Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen“ im März 1995 wurde u. a.  die Errichtung von Sonderschulen im personellen und sachlichen Verbund beschlossen. Hierdurch sollte erreicht werden, dass alle Förderschwerpunkte „unter einem Dach“ abdeckt werden konnten. Bereits mit der 6. Verordnung zur Ausführung des Schulgesetzes vom 17.10.1978 wurde die Mindestgröße einer Schule für Lernbehinderte mit 144 Schülerinnen und Schülern festgelegt. Eine 50%ige Unterschreitung der Mindestschülerzahl wurde gestattet, soweit die obere Schulaufsicht zustimmt. Von dieser Sonderregelung macht die Förderschule Schwelm seit ihrer Neuausrichtung als Schule im personellen und sachlichen Verbund im Schuljahr 1999/2000 Gebrauch. Die höchste Schülerzahl wurde danach im Schuljahr 2007/2008 mit 95 erreicht.

 

Durch die geplante 9. Schulrechtsänderung beabsichtigt die Landesregierung die Sonderregelung einer 50 %igen Unterschreitung aufzuheben, so dass eine tatsächliche Mindestzahl von 144 Schülerinnen und Schüler je Förderschule erreicht werden muss. Diese Änderung sollte zum Schuljahr 2013/14 in Kraft treten.

Im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis unterhalten die Städte Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm jeweils eine Förderschule mit folgenden Schülerzahlen:

Ennepetal:           62 SchülerInnen, davon 11 im Abschlussjahrgang 10
Gevelsberg:            148 SchülerInnen, davon 20 im Abschlussjahrgang 10
Schwelm:            68 SchülerInnen, davon 6 im Abschlussjahrgang 10

Anhand der Schülerzahlen der Abschlussjahrgänge ist ersichtlich, dass eine große Zahl Förderschüler die Schulen in diesem Jahr verlassen wird.

 

Aufgrund der weiter zurückgehenden Zahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf ist nicht davon auszugehen, dass jede einzelne Förderschule im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis  die Mindestzahl von 144 Schülerinnen und Schüler erreichen kann.

Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, die Förderschule Schwelm jahrgangsweise aufzulösen. Das heißt, dass ab dem Schuljahr 2013/2014 keine Kinder mit festgestelltem Förderbedarf mehr der Pestalozzischule in Schwelm zugewiesen werden. Die Zahl der verbleibenden Schülerinnen und Schüler reduziert sich jährlich um die Schulabgänger. Hiervon nicht betroffen sind Schülerinnen und Schüler die aus Gründen des Wohnortwechsels die Aufnahme in die Pestalozzischule beantragen.

 

Es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit alle 3 Förderschulen im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis die festgelegte Mindestzahl von 144 Schülerinnen und Schülern nicht  erreichen, so dass alle Schulen aufzulösen wären und der gesamte Südkreis damit ohne Förderschule wäre. Um den Kindern mit festgestelltem Förderbedarf weiterhin einen wohnortnahen Schulbesuch zu ermöglichen, wurden mit der Stadt Gevelsberg als Träger der (größten Förderschule) Hasenclever Schule sowie den Städten Ennepetal, Sprockhövel und Breckerfeld Gespräche mit dem Ziel geführt, die Hasenclever Schule als Förderschule des Südkreises zu stärken und hierzu eine öffentlich rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Die Schulaufsicht hat hierzu signalisiert, dass die Förderschule Gevelsberg aufgrund der Größe und Lage als Standort im Südkreis besonders geeignet erscheint.

Die Förderschulen in Ennepetal und Schwelm sollen noch weitergeführt werden, solange ein geordneter Schulbetrieb möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt die restlichen verbliebenen Schülerinnen und Schüler dann die Hasenclever Schule in Gevelsberg besuchen müssen. Nach den Schülerzahlen der Pestalozzischule und der vermuteten Entwicklung in den nächsten 2 Schuljahren kann davon ausgegangen werden, dass ein geordneter Schulbetrieb zum Ende des Schuljahres 2014/15, also ab Sommer 2015 nicht mehr gegeben ist. Die Förderschule wäre zu diesem Zeitpunkt komplett zu schließen.


Bereits zu Beginn des Schuljahres 2014/15 sollte mit den Sorgeberechtigten der verbliebene Schülerinnen und Schüler geklärt werden, wo die weitere Zukunft der Kinder gesehen wird. Möglich wäre dann eine weitere Beschulung auf einer Regelschule in Schwelm oder der Förderschule in Gevelsberg. Sobald die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die weiterhin eine Förderschule besuchen sollen feststeht,  ist mit der Stadt Gevelsberg zu klären wie die Überführung der Kinder in das System der Hasenclever Schule vollzogen werden kann.

Bis zur tatsächlichen Schließung der Förderschule Schwelm ist beabsichtigt, die Kinder auch weiterhin am Standort Ländchenweg 8 zu beschulen.

 

Laut Aussage der Schulleitung der Pestalozzischule sind sowohl die Eltern wie auch das Kollegium über die Entwicklung der Förderschule regelmäßig unterrichtet worden. Die Schulleitung wurde jetzt offiziell über die beabsichtigte jahrgangsweise Auflösung der Förderschule informiert und um Beteiligung der Schulgremien gebeten. Die Stellungnahme der Pestalozzischule und die prognostizierten Schülerzahlen sind aus  Anlage 1 und Anlage 2 zur Vorlage 068/2013/3 ersichtlich.

 

Vor dem Hintergrund der bisherigen Informationen haben die Fraktionen der SPD und CDU im Schulausschuss bereits erklärt, dass die Anträge vom 09.01.2013 und 11.01.2013 als erledigt anzusehen sind. Ziele dieser Anträge waren die Weiterführung als Teilstandort der Hasenclever Schule in Schwelm bzw. die Errichtung   einer Förderschule unter gemeinsamer Trägerschaft (z.B. dem VHS-Zweckverband) mit Teilstandorten in jeder Stadt.

Wie die zuständige Schulrätin mehrfach ausgeführt hat, ist die Bildung von Teilstandorten nicht zulässig.

 

Durch den Abschluss der öffentlich rechtlichen Vereinbarung wie oben beschrieben, kann ein wohnortnahes Förderschulangebot auch künftig als gesichert angesehen werden.
Die Stadt Breckerfeld wird sich nicht an der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die jahrgangsweise Auflösung der Pestalozzischule Schwelm zum Schuljahr 2013/14 wird beschlossen.

2.      Die öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Zukunft der Förderschule im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis mit den Städten Gevelsberg, Ennepetal und Sprockhövel wird abgeschlossen, soweit sich die Städte hieran beteiligen wollen.