Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
090/2013
Aktenzeichen
3/La/Mo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014  wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2014 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 60.379.500 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 68.079.993 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2014 somit auf – 7.700.493 €.

 

Nach § 75 GO NRW muss der  Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Die Ausgleichrücklage wurde bereits im Jahr 2009 aufgebraucht, so dass  in Höhe der jeweiligen  Fehlbeträge Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich sind.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 sieht daher in § 4 eine Verringerung der Allge­meinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans in Höhe von  7.700.493 € vor.

 

Da das Innenministerium bisher keinen neuen Orientierungsdatenerlass für die Jahre  2014 bis 2017 vorgelegt hat, ist die im vorliegenden Haushalts­plan­entwurf berücksichtigte Fortschreibung der Ansätze für die Folgejahre noch auf der Basis des zuletzt im Juli 2012 und der Ergänzung von Januar 2013 veröffentlichten Orientierungsdatenerlasses 2013 – 2016 vorgenommen worden. Es werden sich daher durch den in Aussicht gestellten neuen Orientierungserlass zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die durch die Stadt Schwelm nicht beeinflussbar sind, aber sowohl im Haushaltsplan als auch in der HSP-Fortschreibung noch berücksichtigt werden müssen.

Daher wird der Entwurf des Haushalts 2014 zunächst ohne Haushaltssanierungsplan vorgelegt. Zudem  gibt es noch keine Modellrechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014. Auch hat die Bezirksregierung noch nicht über den Haushalt 2013 und den damit einhergehenden Haushaltssanierungsplan entschieden. Daher soll der Haushaltssanierungsplan 2014 (mit aktualisiertem Personalwirtschaftskonzept) erst im Rahmen des Beratungsverfahrens zum Etat 2014 eingebracht werden. Die jeweils veranschlagten Planansätze für die Folgejahre sind daher in erster Linie nachrichtlich zu sehen.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2014 wurde im Bereich der Teilpläne auf Produktebene auf den Andruck der einzelnen Haushaltsstellen verzichtet. Dargestellt sind hier lediglich die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten.

Es wurden Erläuterungen zu den Ertrags- und Aufwandsarten mit Ansätzen oberhalb von insgesamt 10.000 € (ohne Personalaufwendungen und interne Leistungsverrechnungen) aufgenommen. Im Rahmen der Erläuterung ist die Zusammensetzung der einzelnen Ertrags- bzw. Aufwandsarten erkennbar.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich des Haushaltsplanes 2014 mit Anlagen wird hiermit eingebracht. Die angeforderten Papierexemplare liegen in der Ratssitzung am 20.06.2013 aus und der Entwurf wird ergänzend mit einer Tischvorlage (SV 090/2013/1) in elektronischer Fassung in das Ratsinformationssystem eingestellt. Dieser Vorlage wird außerdem das Zahlenwerk mit dem Andruck der einzelnen Haushaltsstellen beigefügt.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich des Haushaltsplanes 2014 mit Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.