Betreff
Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm
Vorlage
080/2013
Aktenzeichen
KB Sz
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 die Verwaltung beauftragt, finanzwirtschaftliche Potenziale im Bereich der freiwilligen Leistungen zu erschließen. U.a. sollte die Optimierung der Bücherei geprüft werden. In der Sitzung des Finanzausschusses am 24.01.2013 hat die Verwaltung mögliche Konsolidierungsbeiträge der Bücherei vorgestellt Der Finanzausschuss hat dem Rat empfohlen diese Konsolidierungsbeiträge zu beschließen. Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2013 ebenfalls für die Umsetzung der Konsolidierungsbeiträge votiert. Abschließend hat der Rat in seiner Sitzung am 14.03.2013 die Umsetzung der Konsolidierungsbeiträge beschlossen.

 

Folgende Konsolidierungsbeiträge müssen in die Benutzungsordnung eingearbeitet werden:

 

Erzielung von Mehreinnahmen bei 04.01.05.446100 durch Erhöhung der Benutzungsentgelte zum 01.07.2013.

 

1.          Erhöhung des Leistungsentgelts für Erwachsene um 1,00 Euro pro Jahr von 16,00 Euro auf 17,00 Euro ab Juli 2013

 

2.          Einführung einer Gebühr für die Ausgabe von DVDs von je 1,00 Euro pro Titel ab Juli 2013

 

3.          Einführung einer jährlichen Kostenpauschale für die neun Schwelmer Schulen in Höhe von jeweils 100,00 Euro ab 2013

 

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung weitere Änderungen vor.

 

In der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm ergeben sich dadurch folgende Änderungen:

 

§4 Abs. 1: Das bisherige Anmeldeverfahren wird geändert. Zukünftig gilt für alle Kinder (auch unter 7 Jahren) und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein einheitliches Anmeldeverfahren.

 

§5 Abs. 2 und §8 Abs. 2g: Aufnahme der DVDs in die vorhandenen Regelungen.

 

§8 Abs. 2b: Der Ablauf des Mahnverfahrens wird vereinfacht und dadurch verständlicher. Auf die Einziehung nicht zurückgegebener Medien durch Boten soll zukünftig verzichtet werden. Stattdessen soll nach erfolgloser Mahnung Schadenersatz gefordert werden. In der Praxis hat sich die Einziehung durch Boten nicht bewährt. Oftmals bleibt der Einziehungsversuch erfolglos.

 

§8 Abs. 2b und 2c: Zukünftig soll bei Nichtrückgabe, Beschädigung oder Verlust zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt pro Medium berechnet werden. Dadurch wird der zusätzliche Aufwand, der für die bibliotheksgerechte Wiederherstellung und die Einarbeitung in den Bibliotheksbestand entsteht, ausgeglichen werden.

 

§8 Abs. 2h: Die Stadtbücherei unterstützt die Schwelmer Schulen durch die Bereitstellung von Medien und die Erbringung von Dienstleistungen. Ein Teil der dabei anfallenden Kosten wird durch die von den Schwelmer Schulen gezahlte Pauschale gedeckt.

 

Anlage:

Zu 1.: Jahresentgelt wird von 16,00 Euro um 1,00 Euro auf 17,00 Euro erhöht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen ein ermäßigtes             Jahresentgelt. Der Familienausweis wird klarer und vereinfacht definiert. 

Zu 4.:  siehe Erläuterungen zu §8 Abs. 2b und 2c

Zu 5.:   Für die Bereitstellung von Medien aus dem auswärtigen Leihverkehr der Bibliotheken wurde bisher je Medieneinheit 1,00 Euro zzgl. Auslagenersatz berechnet. Zum Auslagenersatz gehört bisher bereits neben dem Porto auch ein Betrag von 1,50 Euro für positiv erledigte Online-Fernleihen.

 

Redaktionelle Änderungen wurden bei der Neufassung der Benutzungsordnung eingearbeitet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen von 2.500,00 Euro gerechnet. Für 2013 werden die Mehreinnahmen auf 1.700,00 Euro (400,00 Euro Jahresentgelt Erwachsene / 400,00 Euro Bereitstellung von DVDs / 900,00 Euro Schulen) beziffert.


Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Benutzungsordnung für die Bücherei und die Erhöhung der Benutzungsentgelte wird, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 080/2013 vorgeschlagen, zum 01.07.2013 beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: