Betreff
Etat 2013 - Aufhebung von Sperrvermerken im Produkt 02.01.08 (Feuerwehrfahrzeuge)
Vorlage
079/2013
Aktenzeichen
5.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der vom Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 14.03.2013 beschlossene Etatentwurf 2013 enthält im Produkt 02.01.08  "Feuerwehr", Haushaltsstelle 02.01.08/0019.783100 Brandschutz; Beschaffung von weiteren Fahrzeugen der Feuerwehr 350.000 € für die Ersatzbeschaffung Fahrzeug Umweltschutz (GWG 1) und Wechselladerfahrzeug einen Sperrvermerk zu Gunsten des Hauptausschusses.

 

Im Rahmen der Etataufstellung wurde mit den im Rat vertretenen Fraktionen vereinbart, allen interessierten Fraktionsmitgliedern Gelegenheit zur Teilnahme an einem Arbeitsgespräch im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zwischen dem Gutachter und den Teilnehmern der Projektgruppe aus Verwaltung und Feuerwehr zu geben. Diese Beteiligung hat am 22.04.2013 stattgefunden und wird erneut am 22.05.2013 erfolgen. Im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (siehe Vorlage 078/2013) stand auch die Überprüfung des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr durch den Gutachter an.

 

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das fortgeschriebene Fahrzeug-Soll-Konzept weder eine Mehrung von Fahrzeugen noch höherwertige Fahrzeugkategorien vorsieht. Die Ausstattung beschreibt insgesamt die Mindestausrüstung, so dass eine Reduzierung von Fahrzeugen oder Technik nicht ohne Einbußen der Schlagkraft der Feuerwehr möglich ist. Das Soll-Konzept stellt zudem eine konsequente Fortführung des Konzeptes von 2007 dar. Aufgrund der Baujahre und entsprechender Abnutzung der Fahrzeuge sind im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (ca. 5 Jahre) einige Ersatzbeschaffungen notwendig. Hierzu gehören auch die für 2013 geplanten Ersatzbeschaffungen.

 

 Eine weitere Verzögerung von erforderlichen Ersatzbeschaffungen wird nicht empfohlen. Eine Empfehlung zur Fahrzeugbeschaffung 2013 aus dem Kreis der beteiligten Fraktionsmitglieder wurde aufgenommen und soll so umgesetzt werden.

Vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch ausstehenden aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Etats 2013 und der Realisierung investiver Einnahmen (Grundstücksverkäufe) steht der Beschaffung nichts entgegen.

 

Da die Fahrzeugersatzbeschaffungen mit hohem Planungs- und Zeitaufwand verbunden sind, muss mit der Umsetzung alsbald begonnen werden, um die Beschaffung einschließlich Schlussabrechnung noch in 2013 realisieren zu können. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss daher vor, den Sperrvermerke in vollem Umfang aufzuheben. Angesichts der für 2013 terminierten Sitzungen des Hauptausschusses wäre  bei einem Aufschub der Entscheidung oder bei nur teilweiser Aufhebung der Sperrvermerke die Umsetzung der Maßnahmen gefährdet.

 

Abschließend sei noch erwähnt, dass es zu einem Investitionsstau in 2014 kommt, wenn der Sperrvermerk nicht voll umfänglich aufgehoben wird, da für 2014 weitere dringende Ersatzbeschaffungen geplant sind.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptaussausschuss hebt die zur Vorlage 079/2013 dargestellten Sperrvermerke zu den Fahrzeugbeschaffungen im Produkt 02.01.08 - "Feuerwehr" in vollem Umfang auf.