Sachverhalt:
Die Gemeinden haben gem. § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen (FSHG) einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und ständig, spätestens jedoch nach fünf Jahren zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm erfolgte durch die Fa. Rinke und wurde im Oktober 2008 durch den Rat der Stadt Schwelm beschlossen.
Ziel des Brandschutzbedarfsplans ist es, eine auf die Bedingungen der Gemeinde abgestimmte, optimale Lösung im Hinblick auf eine leistungsfähige Feuerwehr zu finden.
Das Gutachten der Fa. LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (vorher: Fa. Rinke) zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans liegt nunmehr vor und soll in der Sitzung des Hauptausschusses am 06.06.2013 vorgestellt werden. Â
Die Kernaussagen werden im Folgenden kurz dargestellt:
Vorbemerkungen:
Bei der Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes muss für jede Gemeinde von sehr unterschiedlichen Faktoren ausgegangen werden, da sich die Schutzziele an den örtlichen Gegebenheiten, d.h. zum Beispiel der geographischen Lage des Einsatzbereichs, lokalen Besonderheiten bei der Aufgabenstellung der Feuerwehr und der Personalverfügbarkeit ausrichten.
Hinsichtlich der rechtlichen Regelungen hat sich im Vergleich zur Fortschreibung 2008 keine relevante Änderung ergeben. Als neu hinzugekommene Planungsgrundlage sind jedoch Konkretisierungen der Bezirksregierung Arnsberg in Form von Empfehlungen zur Schutzzieldefinition zu nennen.
Ergebnis der
Fortschreibung:
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans hat für die Struktur und Organisation der Feuerwehr keine wesentlichen Anforderungsänderungen ergeben.
Insbesondere die im Rahmen der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beschlossene Einrichtung einer Koordinierungsstelle hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt.
Trotz der Steigerung der Bemühungen in Bezug auf Mitgliederwerbung im ehrenamtlichen Bereich ist ein Rückgang der Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte – vorwiegend im Zeitbereich werktags tagsüber – erkennbar. Dies ist jedoch nach Ansicht der Verwaltung ein gesellschaftlicher Trend, der sich in vielen Gemeinden und in den meisten Bereichen, die mit ehrenamtlichen Kräften arbeiten, abzeichnet.
Die Auswertung der schutzzielrelevanten Einsätze lässt jedoch auf eine noch hinreichende Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm schließen.
Da im Soll-Konzept erneut Maßnahmen zur Steigerung der Verfügbarkeit er ehrenamtlichen Kräfte enthalten sind, hat sich die Projektgruppe aus Gutachter, Feuerwehr und Verwaltung dafür ausgesprochen, eine Erhöhung der hauptamtlichen Funktionsbesetzung vorerst nicht tiefergreifend zu diskutieren bzw. vorzuschlagen. Gleichwohl bestehen Bedenken, dass bei einem weiteren Rückgang in diesem Bereich die angestrebten Schutzziele zukünftig nicht mehr im erforderlichen Maße erfüllt werden können.
Zur Umsetzung der hauptamtlichen Funktionsbesetzung (inkl. Rettungsdienst) sind derzeit 35 Planstellen (Vollzeitäquivalente [VZÄ]) vorhanden und notwendig. Dies gilt jedoch nur solange, wie die Wochenarbeitszeit von 54 Stunden für die MitarbeiterInnen im Schichtdienst im Zusammenhang mit der sog. Opt-Out-Regelung Anwendung findet. Eine Umstellung auf die in anderen Kommunen bereits etablierte Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hätte einen Mehrbedarf von rechnerisch rund 4 bis 5 VZÄ (je nach Berechnungsmodus für Tagdienste) zur Folge.
Bezüglich der Gebäude weisen die Feuer- und Rettungswache sowie das neue Feuerwehrgerätehaus in Linderhausen - bis auf eine fehlende Abgasabsauganlage - eine gute bauliche Funktion auf. Nennenswerten Handlungsbedarf gibt es jedoch bzgl. des Feuerwehrhauses Winterberg - fehlende separate Umkleidemöglichkeiten, fehlende Abgasabsauganlage, Fertigstellung der Maßnahmen zur Gebäudesanierung. Diesbezüglich wird seitens der Verwaltung derzeit an Lösungen gearbeitet.
Erstmals wurden die Feuerlöschteiche im Rahmen der Löschwasserversorgung separat untersucht.
Das fortgeschriebene Fahrzeug-Soll-Konzept sieht grundsätzlich weder eine Mehrung von Fahrzeugen noch höherwertige Fahrzeugkategorien vor. Die Ausstattung beschreibt insgesamt die Mindestausrüstung, so dass eine Reduzierung von Fahrzeugen oder Technik nicht ohne Einbußen der Schlagkraft der Feuerwehr möglich ist. Das Soll-Konzept stellt zudem eine konsequente Fortführung des Konzeptes aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2008 dar.
Aufgrund der Baujahre und entsprechender Abnutzung der Fahrzeuge sind im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung in voraussichtlich fünf Jahren einige Ersatzbeschaffungen notwendig. Die teilweise anderen Bezeichnungen im „Soll“ sind auf zwischenzeitliche Änderungen in der Fahrzeug-Normung zurück zu führen, entsprechen jedoch dem vergleichbaren Einsatzwert der bisherigen Typen. Drei Ersatzbeschaffungen sind nach Empfehlung des Gutachters möglichst kurzfristig umzusetzen:
1.
Ersatz eines GWG durch ein KEFÂ Â Â Â Â Â Â Â Â
Der Gerätewagen
Gefahrgut ist mehr als 23 Jahre alt und soll nach den Planungen der Verwaltung
noch in diesem Jahr gegen ein Neufahrzeug ersetzt werden. Aufgrund einer
Änderung der Normen im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge ist das Nachfolgemodell
nach Norm ein Gerätewagen Logistik mit Zusatzausstattung Gefahrgut,
Umweltschutz und Kleineinsätze (KEF). Dieses Fahrzeug soll als eigenständig
arbeitende taktische Einheit eingesetzt werden und in den meisten Fällen autark
operieren. Insbesondere Kleineinsätze im Bereich der gefährlichen Stoffe und
Güter und im Bereich der Technischen
Hilfeleistung sowie First-Responder-Einsätze sollen durch dieses Fahrzeug
abgedeckt werden. Der vorhandene Gerätewagen-Logistik verfügt nicht über die
erforderlichen feuerwehrtechnischen Einbauten für diese Einsätze. Im Rahmen der
vorangegangenen Diskussionen in der Projektgruppe unter Beteiligung
interessierter Politiker über das Fahrzeugkonzept wurde angeregt, das Fahrzeug
zusätzlich mit einer Löschanlage auszustatten. Dies würde zwar das
Einsatzspektrum erweitern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Fahrzeuges
erhöhen und erhebliche Mehrkosten in Höhe von 30 – 40 T€ nach sich ziehen.    Â
2. Ersatz des
WLF durch ein WLF Â Â Â Â Â Â Â
Das vorhanden Wechselladerfahrzeug ist 20 Jahre alt und soll nach den
Planungen der Verwaltung ebenfalls noch in diesem Jahr durch ein neues
Wechselladerfahrzeug ersetzt werden. Im Rahmen des Wechselladerkonzeptes ist
mindestens ein funktionstüchtiges Trägerfahrzeug erforderlich, da ansonsten
mehrere Einsatzkomponenten nicht an den Einsatzort transportiert werden können.
Im Rahmen der
vorangegangenen Diskussionen in der Projektgruppe unter Beteiligung
interessierter Politiker über das Fahrzeugkonzept wurde bereits von einer
Fraktion Zustimmung zu dieser Beschaffung signalisiert.
3.
Einsatz eines LF 16-TS durch ein LF 10Â Â Â Â Â Â Â
Des Weiteren ist am Standort Winterberg ein zweites Löschgruppenfahrzeug
(LF) erforderlich. Das vorgeschlagene LF 10 entspricht dem LF 10/6 aus dem
Soll-Konzept 2008. Die etwas geänderte Bezeichnung resultiert aus einer
zwischenzeitlichen Änderung in der Fahrzeug-Normung.
Eine konzeptionell gleichwertige bzw. etwas höherwertige Alternative wäre ein
LF 20 KatS, welches derzeit vom Bund im Rahmen der Katastrophenschutzkonzeption
vereinzelt an Kommunen zugewiesen wird. Es bestehen jedoch keine Anhaltspunkte
dafür, dass die Stadt Schwelm in absehbarer Zeit von einer solchen Zuweisung
profitieren kann. Insofern sieht der
Soll-Konzept-Vorschlag als kommunale Mindestausstattung ein LF 10 vor.
Zur zeitnahen Durchführung der unter 1. und 2. aufgeführten Ersatzbeschaffungen wird mit Vorlagen Nr. 079/2013 die Aufhebung des Sperrvermerks auf der entsprechenden Buchungsstelle beantragt.
Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm in der Fassung des Entwurfs LUELF & Rinke Sicherheitsberatung GmbH wird beschlossen.