Betreff
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Schwelrm
Vorlage
078/2013/1
Aktenzeichen
5.12
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinden haben gem. § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen (FSHG) einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und ständig, spätestens jedoch nach fünf Jahren zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm erfolgte durch die Fa. Rinke und wurde im Oktober 2008 durch den Rat der Stadt Schwelm beschlossen.

Ziel des Brandschutzbedarfsplans ist es, eine auf die Bedingungen der Gemeinde abgestimmte, optimale Lösung im Hinblick auf eine leistungsfähige Feuerwehr zu finden.

Das Gutachten der Fa. LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (vorher: Fa. Rinke) zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans liegt nunmehr vor und soll in der Sitzung des Hauptausschusses am 06.06.2013 vorgestellt werden.  

Die Kernaussagen werden im Folgenden kurz dargestellt:

 

Vorbemerkungen:

Bei der Aufstellung  eines  Brandschutzbedarfsplanes muss für jede Gemeinde von  sehr unterschiedlichen Faktoren  ausgegangen werden, da sich die Schutzziele an den örtlichen Gegebenheiten, d.h. zum Beispiel der geographischen Lage des Einsatzbereichs, lokalen Besonderheiten bei der Aufgabenstellung der Feuerwehr und der Personalverfügbarkeit ausrichten.

Hinsichtlich der rechtlichen Regelungen hat sich im Vergleich zur Fortschreibung 2008 keine relevante Änderung ergeben. Als neu hinzugekommene Planungsgrundlage sind jedoch Konkretisierungen der Bezirksregierung Arnsberg in Form von Empfehlungen zur Schutzzieldefinition zu nennen.

 

Ergebnis der Fortschreibung:

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans hat für die Struktur und Organisation der Feuerwehr keine wesentlichen Anforderungsänderungen ergeben.

Insbesondere die im Rahmen der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beschlossene Einrichtung einer Koordinierungsstelle hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt.

Trotz der Steigerung der Bemühungen in Bezug auf Mitgliederwerbung im ehrenamtlichen Bereich ist ein Rückgang der Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte – vorwiegend im Zeitbereich werktags tagsüber – erkennbar. Dies ist jedoch nach Ansicht der Verwaltung ein gesellschaftlicher Trend, der sich in vielen Gemeinden und in den meisten Bereichen, die mit ehrenamtlichen Kräften arbeiten, abzeichnet.

Die Auswertung der schutzzielrelevanten Einsätze lässt jedoch auf eine noch hinreichende Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm schließen.

Da im Soll-Konzept erneut Maßnahmen zur Steigerung der Verfügbarkeit er ehrenamtlichen Kräfte enthalten sind, hat sich die Projektgruppe aus Gutachter, Feuerwehr und Verwaltung dafür ausgesprochen, eine Erhöhung der hauptamtlichen Funktionsbesetzung vorerst nicht tiefergreifend zu diskutieren bzw. vorzuschlagen. Gleichwohl bestehen Bedenken, dass bei einem weiteren Rückgang in diesem Bereich die angestrebten Schutzziele zukünftig nicht mehr im erforderlichen Maße erfüllt werden können.

Zur Umsetzung der hauptamtlichen Funktionsbesetzung (inkl. Rettungsdienst) sind derzeit 35 Planstellen (Vollzeitäquivalente [VZÄ]) vorhanden und notwendig. Dies gilt jedoch nur solange, wie die Wochenarbeitszeit von 54 Stunden für die MitarbeiterInnen im Schichtdienst im Zusammenhang mit der sog. Opt-Out-Regelung Anwendung findet. Eine Umstellung auf die in anderen Kommunen bereits etablierte Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hätte einen Mehrbedarf von rechnerisch rund 4 bis 5 VZÄ (je nach Berechnungsmodus für Tagdienste) zur Folge.

 

Bezüglich der Gebäude weisen die Feuer- und Rettungswache sowie das neue Feuerwehrgerätehaus in Linderhausen - bis auf eine fehlende Abgasabsauganlage - eine gute bauliche Funktion auf. Nennenswerten Handlungsbedarf gibt es jedoch bzgl. des Feuerwehrhauses Winterberg - fehlende separate Umkleidemöglichkeiten, fehlende Abgasabsauganlage, Fertigstellung der Maßnahmen zur Gebäudesanierung. Diesbezüglich wird seitens der Verwaltung derzeit an Lösungen gearbeitet.

 

Erstmals wurden die Feuerlöschteiche im Rahmen der Löschwasserversorgung separat untersucht.

 

Das fortgeschriebene Fahrzeug-Soll-Konzept sieht grundsätzlich weder eine Mehrung von Fahrzeugen noch höherwertige Fahrzeugkategorien vor. Die Ausstattung beschreibt insgesamt die Mindestausrüstung, so dass eine Reduzierung von Fahrzeugen oder Technik nicht ohne Einbußen der Schlagkraft der Feuerwehr möglich ist. Das Soll-Konzept stellt zudem eine konsequente Fortführung des Konzeptes aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2008 dar.

Aufgrund der Baujahre und entsprechender Abnutzung der Fahrzeuge sind im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung in voraussichtlich fünf Jahren einige Ersatzbeschaffungen notwendig. Die teilweise anderen Bezeichnungen im „Soll“ sind auf zwischenzeitliche Änderungen in der Fahrzeug-Normung zurück zu führen, entsprechen jedoch dem vergleichbaren Einsatzwert der bisherigen Typen. Drei Ersatzbeschaffungen sind  nach Empfehlung des Gutachters möglichst kurzfristig umzusetzen:

 

1.      Ersatz eines GWG durch ein KEF         
Der Gerätewagen Gefahrgut ist mehr als 23 Jahre alt und soll nach den Planungen der Verwaltung noch in diesem Jahr gegen ein Neufahrzeug ersetzt werden. Aufgrund einer Änderung der Normen im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge ist das Nachfolgemodell nach Norm ein Gerätewagen Logistik mit Zusatzausstattung Gefahrgut, Umweltschutz und Kleineinsätze (KEF). Dieses Fahrzeug soll als eigenständig arbeitende taktische Einheit eingesetzt werden und in den meisten Fällen autark operieren. Insbesondere Kleineinsätze im Bereich der gefährlichen Stoffe und Güter  und im Bereich der Technischen Hilfeleistung sowie First-Responder-Einsätze sollen durch dieses Fahrzeug abgedeckt werden. Der vorhandene Gerätewagen-Logistik verfügt nicht über die erforderlichen feuerwehrtechnischen Einbauten für diese Einsätze. Im Rahmen der vorangegangenen Diskussionen in der Projektgruppe unter Beteiligung interessierter Politiker über das Fahrzeugkonzept wurde angeregt, das Fahrzeug zusätzlich mit einer Löschanlage auszustatten. Dies würde zwar das Einsatzspektrum erweitern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Fahrzeuges erhöhen und erhebliche Mehrkosten in Höhe von 30 – 40 T€ nach sich ziehen.     

2.      Ersatz des WLF durch ein WLF        
Das vorhanden Wechselladerfahrzeug ist 20 Jahre alt und soll nach den Planungen der Verwaltung ebenfalls noch in diesem Jahr durch ein neues Wechselladerfahrzeug ersetzt werden. Im Rahmen des Wechselladerkonzeptes ist mindestens ein funktionstüchtiges Trägerfahrzeug erforderlich, da ansonsten mehrere Einsatzkomponenten nicht an den Einsatzort transportiert werden können. Im Rahmen der vorangegangenen Diskussionen in der Projektgruppe unter Beteiligung interessierter Politiker über das Fahrzeugkonzept wurde bereits von einer Fraktion Zustimmung zu dieser Beschaffung signalisiert.

3.      Einsatz eines LF 16-TS durch ein LF 10       
Des Weiteren ist am Standort Winterberg ein zweites Löschgruppenfahrzeug (LF) erforderlich. Das vorgeschlagene LF 10 entspricht dem LF 10/6 aus dem Soll-Konzept 2008. Die etwas geänderte Bezeichnung resultiert aus einer zwischenzeitlichen Änderung in der Fahrzeug-Normung.
Eine konzeptionell gleichwertige bzw. etwas höherwertige Alternative wäre ein
LF 20 KatS, welches derzeit vom Bund im Rahmen der Katastrophenschutzkonzeption vereinzelt an Kommunen zugewiesen wird. Es bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stadt Schwelm in absehbarer Zeit von einer solchen Zuweisung profitieren kann.  Insofern sieht der Soll-Konzept-Vorschlag als kommunale Mindestausstattung ein LF 10 vor.

 

Zur zeitnahen Durchführung der unter 1. und 2. aufgeführten Ersatzbeschaffungen wird mit Vorlagen Nr. 079/2013 die Aufhebung des Sperrvermerks auf der entsprechenden Buchungsstelle beantragt.

 

Zwischenzeitlich liegt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vor, die dieser Ergänzungsvorlage 078/2013/1 als Anlage beigefügt ist. Vorlage 078/2013/1 ersetzt somit vollständig Vorlage 078/2013.


Beschlussvorschlag:

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm in der Fassung des Entwurfs LUELF & Rinke Sicherheitsberatung GmbH wird beschlossen.