Betreff
Einsatz von Haftmitteln in Schwelmer Sporthallen
Vorlage
060/2013
Aktenzeichen
FB 4.3 La.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Sowohl das Immobilienmanagement (IM) wie auch die Abteilung Bildung und Sport wurden in der Vergangenheit immer wieder über starke Verunreinigungen, insbesondere in der Sporthalle der Gustav-Heinemann-Schule, informiert. Hauptsächlich der Reinigungsdienst, der in den frühen Morgenstunden für einen reibungslosen Sportunterricht der Schulen sorgen soll, fand immer wieder Rückstände von klebrigem Material vor. Wie die Recherchen ergaben, handelt es sich hierbei um ein sogenanntes wasserlösliches Haftmittel, welches in erster Linie im Hallenhandball eingesetzt wird. Da durch die starke Verschmutzung ein stark erhöhter Reinigungsaufwand betrieben werden musste, wurde in Abstimmung mit dem IM ein Haftmittelverbot ausgesprochen. Wie sich im Nachhinein herausstellt, wurde dieses Verbot nicht eingehalten und es kam immer wieder zu Verunreinigungen. Da zunächst davon auszugehen ist, dass das Haftmittel lediglich in höherklassigen Handballvereinen eingesetzt wird, wurde mit dem örtlichen Verein diesbezüglich Kontakt aufgenommen um die Angelegenheit erneut zu erörtern. Bei dem Gespräch machten die Vertreter des Vereins deutlich, dass der Einsatz des Haftmittels aus Sicht des Vereins auch weiterhin erforderlich sei, da auch andere Vereine das Spiel mit Haftmitteln praktizieren und so eine Wettbewerbsverzerrung auftritt, wenn auf das Mittel verzichtet werden muss. Der Verein wurde gebeten, dies aus seiner Sicht einmal schriftlich darzustellen. Die Stellungnahme ist der Vorlage beigefügt. Die Vereinsvertreter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass sie sich nicht erklären können, wie es weiterhin zu den Verunreinigungen kommen kann. Sie würden zwar auch gegen die Anordnung der Stadt Haftmittel einsetzen, haben aber in der Vergangenheit nach jeder Trainingseinheit und nach jedem Spiel die Halle gereinigt und „haftmittelfrei“ zurückgelassen.  Das Mittel wird ausschließlich in der 1. Herrenmannschaft eingesetzt. Ob auch andere Gruppen Haftmittel benutzen ist nicht bekannt. Angeblich sollen auch Sportler anderer Sportarten ein Haftmittel einsetzen um die Bodenglätte auszugleichen.  Hierzu soll das Mittel an den Schuhsohlen aufgebracht werden. Eine Überprüfung der einzelnen Trainingseinheiten wurde aus personellen Gründen bisher nicht durchgeführt, da die Vereinsnutzungen in der Sporthalle mit Schlüsselgewalt erfolgen. Eine Kontrolle zwischen den Einheiten ist somit bisher nicht erfolgt.

IM und Sportverwaltung vertreten die Auffassung, dass auch weiterhin auf Haftmittel in den Schwelmer Sporthallen verzichtet werden soll, da hierdurch in der Vergangenheit eine erhöhte Verschmutzung erfolgte.

Mit der Stellungnahme des Handballvereins beantragt dieser, den Einsatz von wasserlöslichen Haftmitteln auch weiterhin zuzulassen. Hierzu wird eine 1jährige Erprobungsphase unter ganz bestimmten Bedingungen  vorgeschlagen (siehe hierzu die Stellungnahme des Vereins). U. a. sollen auch die Gastvereine dann nur noch das vorgegebene Haftmittel einsetzen dürfen.

 


Beschlussvorschlag:

In Schwelmer Sporthallen wird der Einsatz von Haftmitteln jeglicher Art untersagt.