Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung/ U3-Ausbauplanung
Vorlage
011/2013
Aktenzeichen
4/51-18DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Schwelm hat im Jahr 2012 beschlossen, in Schwelm zwei zusätzliche KiTas im Rahmen von Investorenmodellen zu bauen und durch die AWO und die Ev. Kirchengemeinde betreiben zu lassen, um dem Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren gerecht zu werden und den Rechtsanspruch ab Kindergartenjahr 2013/14 zu erfüllen. Nahezu alle KiTas in Schwelm halten nun durch die Umwandlung von Gruppentypen auch U3-Plätze vor.

Weitere Projekte befinden sich noch in der Planung und die Anträge auf Bezuschussung durch Landes- und Bundesmittel sind gestellt. Parallel wurde der Ausbau an Plätzen in der Kindertagespflege weiter geführt und neben kleineren Kindertagesgruppen sind auch Großtagespflegestellen entstanden oder geplant. Eine private Spielgruppe hat ihren Standort gefestigt und erweitert. Unter der Berücksichtigung der durch die Ev. Kirchengemeinde geplante Schließung von zwei Einrichtungen, der Fluktuation bei der Kindertagespflege, dem zur Zeit noch geringen Rückgang der Geburten- und Einwohnerzahlen Schwelms und dem Verhältnis zu den bisherigen Voranmeldezahlen der Eltern ergibt sich eine Deckung von rund 35% (bezogen auf 3 Jahrgänge); unter Einbeziehung der privaten Spielgruppen, einer möglichen Überbelegung und Platzsharing von bis zu 40%. Jedoch sind nicht die Platzzahlen ausschlaggebend, sondern der reale angemeldete Bedarf, der am 1. August 2013 bestehen wird. Die Absicht eines Trägers, vorzeitig die Teilschließung einer Einrichtung vorzunehmen, wirkt sich negativ auf diese Platzzahlen aus.

Das Landesjugendamt hat den Trägern verschiedene Lenkungsmethoden an die Hand gegeben, um den Übergang in die Versorgungspflicht flexibel zu handhaben.

Beispielsweise ist das flexible Aufteilen von Plätzen geplant, die nicht ganztägig oder die ganze Woche über belegt sind, so dass die freien Zeiten von einem anderen Kind belegt werden können. Befristete Erhöhungen der Gruppenstärken, vorübergehende Bildung von zusätzlichen Gruppen, provisorische Unterbringung von überzähligen Ü3-Kindern, Gründung von privatgewerblichen oder betrieblichen Einrichtungen, private Spielgruppen und Ausbau der Kindertagespflege werden als Maßnahmen zur Sicherstellung der Betreuung und U3-Alternative zur klassischen Kita vom Landesjugendamt ins Feld geführt.

 

Nicht alle dieser Methoden werden von den Trägern positiv aufgenommen und es zeichnet sich ab, dass ein Zeitfenster von zwei bis drei Jahren benötigt wird, damit sich die Übergänge zwischen den U3- und Ü3-Plätzen, die Verteilung in der Kommune und das Anmeldeverhalten einspielt. In dieser Zeit muss ein flexibler Umgang mit der Problematik durch alle Beteiligten angestrebt werden, was vom Landesjugendamt auch so erwartet wird.

Der bestehende Fachkräftemangel macht die Handhabung der Probleme nicht einfacher.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Kindertagesstättenbedarfsplanung wie dargestellt fortzuführen.