Betreff
Beteiligungsbericht 2010
Vorlage
152/2012/1
Aktenzeichen
3/Pl
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 117 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung (nach der Änderung durch das GO-Reformgesetz) hat die Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.

 

Für den ersten Beteiligungsbericht in der neuen Form ist der Stichtag 31.12.2010 gesetzlich festgelegt worden.

 

Mit dem Beteiligungsbericht 2010 kommt die Stadt Schwelm ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 117 GO NRW in Verbindung mit § 52 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) in der neuen Form zur Berichterstattung über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung nach. Gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ist der Beteiligungsbericht dem Gesamtabschluss beizufügen.

 

Der Bericht ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

Gemäß den Ausführungen in der Ratsitzung vom 25.10.2012 unter TOP 16 wurde der Beteiligungsbericht 2010 redaktionell überarbeitet (Verzicht auf die Darstellung der Konzessionsabgaben der AVU).

 

Nach Kenntnisnahme der überarbeiteten Fassung durch den Finanzausschuss wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in den hiesigen Tageszeitungen und auf der Internetseite der Stadt Schwelm hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

ohne