Betreff
Haushaltssatzung, Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, sowie Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
250/2012
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich des Haushaltsplanes 2013 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 01.06.2012 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am 28.06.2012 in den Rat eingebracht.

 

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 64.274.450 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 67.868.882 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2013 auf – 3.594.432  €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 5. Änderungsliste erhöhte sich der Saldo des Ergebnisplanes auf – 8.582.782 €.

Die 5. Änderungsliste wurde mit Sitzungsvorlage 248/2012/1 zum Finanzausschuss am 31.01.2013 vorgelegt.

Die Daten der 5. Änderungsliste basieren auf der abschließenden Beratung des Finanzausschusses vom 24.01.2013, sowie der abschließenden Beurteilung der Verwaltung.

Das Ergebnis der 5. Änderungsliste ist, anders als in den Jahren zuvor, nicht „konservativ“ zu bewerten, sondern eher „progressiv“. Dies bedeutet, dass einige Risikopositionen eingeflossen sind, z.B.:

 

  • Unterhaltungsaufwendungen Hallenbad
  • Zinsentwicklung
  • Aufwendungen für wirtschaftliche Jugendhilfe.

 

Außerdem müssen einige Konsolidierungsmaßnahmen noch in den Fachausschüssen konkretisiert und umgesetzt werden.

Der Entwurf des Sanierungsplanes nach dem Stand der 5. Änderungsliste wurde ebenfalls zur Sitzung des Finanzausschusses am 31.01.2013 vorgelegt. Das aktualisierte Personalwirtschaftskonzept wird zur Sitzung des Rates am 14.02.2013 nachgereicht.

 

Ein Blanko – Vordruck der Haushaltssatzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stellenplan 2013 wird beschlossen.

 

  1. Der  Haushaltssanierungsplan 2013 mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2013 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

(siehe Anlage)

 

  1. Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen.