Sachverhalt:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533200 –Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2012 Mittel in Höhe von 80.000 € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 12 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 38 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 198.000,- €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 118.000,- €.
Da es sich bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche um eine gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 35 a SGB VIII handelt, ist eine überplan-mäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533200 –Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 118.000 € für das Haushaltsjahr 2012 bewilligt. Als Deckung stehen Mehrerträge/-einzahlungen bei der Gewerbesteuer (16.01.01.401300) zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.03.04.533200 |
Bezeichnung
Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend  |
Investiv |
Konsumtiv   |
Bedarf i. Haushaltsjahr 198000,00 |
Folgekosten 201960,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
|
Deckungsvorschlag:
Gewerbesteuer 16.01.01.401300