Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2013 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
184/2012
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits im Vorjahr praktiziert, werden die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor Einbringung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung liegt der seit 2010 geltende kalkulatorische Zinssatz von 5,25 % zugrunde. Im Gegensatz zur Stadtentwässerung wirkt sich eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,00 % bzw. 4,75 % nicht auf die Gebührensätze aus. Die Kostenreduzierung bei einer Senkung um 0,25 %-Punkte würde sich bei einem geplanten Anlagevermögen von rd. 260.000,00 € auf rd. 650,00 € belaufen. Auf eine Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation in drei Varianten wird daher verzichtet. Der kalkulatorische Zinssatz wird dem Beschluss über die Gebührenbedarfsberechnung / -kalkulation der Abwassergebühren (Vorlage 182/2012) entsprechend angepasst. Die aktualisierten Berechnungen werden, sofern erforderlich, der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 688.400,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr (604.100,00 €) ist eine Steigerung von 84.300,00 € (+ rd. 14 %) zu verzeichnen. Aufgrund der differenzierten Entwicklung der Gebührensätze werden die Kostenstellen Winterdienst und sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung) nachfolgend separat betrachtet.

 

Winterdienst

 

Im Rahmen der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Klasse A:            bisher 2,10 €               neu 2,33 €   (+ 0,23 €)

Klasse B:            bisher 1,71 €               neu 1,87 €   (+ 0,16 €)

Klasse C:            bisher 1,33 €               neu 1,47 €   (+ 0,14 €)

 

Die erhöhten Gebührensätze resultieren aus einer Kostensteigerung von rd. 33.000,00 € (+ rd. 11 %), die auf den Ausgleich eines Unterdeckungsbetrages aus Vorjahren zurückzuführen ist. Das Wirtschaftsjahr 2010 wurde gemäß Betriebsabrechnungsbogen mit einem Ergebnis von rd. – 175.000,00 € abgeschlossen. Hiervon konnte ein Teilbetrag von rd. 26.000,00 € mit dem in 2011 erwirtschafteten Überschuss ausgeglichen werden. Von der verbleibenden Unterdeckung von rd. 149.000,00 € wurde ein Teilbetrag von 70.000,00 € als Kosten in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 eingerechnet. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Gebührensätze mit 0,51 € (Klasse A), 0,40 € (Klasse B) und 0,31 € (Klasse C) aus. Die Kostensteigerung wird zum Teil durch Reduzierung des Personal- und Fahrzeugaufwandes       (- rd. 26.000,00 € und – rd. 11.000,00 €) aufgefangen. Um witterungsbedingte Gebührensprünge einzuschränken, wurden zur Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzzeiten Durchschnittswerte aus den Jahren 2004 bis 2011 berechnet.

 

Die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen sind mit Erläuterungen in der Übersicht Winterdienst (Anlage 3) dargestellt.

 

Bei den Bemessungsgrundlagen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Erhöhung um insgesamt rd. 850 Frontmeter wirkt sich positiv aus in den Klassen A und C mit 0,01 € und in der Klasse B mit 0,03 €.

 

Sommerreinigung

 

Es wurden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

Klasse A:            bisher 0,63 €               neu 0,80 €   (+ 0,17 €)

Klasse B:            bisher 1,27 €               neu 1,54 €   (+ 0,27 €)

Klasse C:            bisher 1,48 €               neu 1,79 €   (+ 0,31 €)

 

Eine Kostensteigerung um rd. 52.000,00 € (+ rd. 17 %) bewirkt eine Erhöhung der Gebührensätze.

 

Die positiven Aspekte der Winterdienstkosten wirken sich zulasten der Sommerreinigung aus. Die Personal- und Fahrzeugeinsatzzeiten erhöhen sich; dies führt zu Mehrkosten beim Personaleinsatz von rd. 29.000,00 €. Die Fahrzeugkosten bleiben trotz höherer Einsatzzeiten durch geringere Stundensätze stabil. Aufgrund eines zu Lasten der Sommerreinigung berechneten Verteilungsschlüssels (Basis: Einsatzzeiten der gewerblich Beschäftigten) erhöht sich die Verwaltungsumlage um rd. 12.000,00 €.

 

Einzelheiten zu den Kosten- und Erlösarten (Abweichungen zum Vorjahr absolut und prozentual sowie Erläuterungen) sind der als Anlage 4 beigefügten Übersicht Sommerreinigung zu entnehmen.

 

Die im Bereich des Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Reduzierung um insgesamt rd. 850 Frontmeter in allen Klassen positiv mit jeweils 0,01 € aus.


 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße

 

Gebühren

2012

2013

Veränderung

 

Winterdienst Klasse C

 

26,60 €

 

29,40 €

 

+ 2,80 €

 

Sommerreinigung Klasse C

 

29,60 €

 

35,80 €

 

+ 6,20 €

 

Straßenreinigung gesamt

 

56,20 €

 

65,20 €

 

+ 9,00 €

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.