Sachverhalt:
Wie bereits im Vorjahr praktiziert, werden die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor Einbringung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.
Der Gebührenbedarfsberechnung
liegt der seit 2010 geltende kalkulatorische Zinssatz von 5,25 % zugrunde. Im
Gegensatz zur Stadtentwässerung wirkt sich eine Reduzierung des
kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,00 % bzw. 4,75 % nicht auf die Gebührensätze
aus. Die Kostenreduzierung bei einer Senkung um 0,25 %-Punkte würde sich bei
einem geplanten Anlagevermögen von rd. 260.000,00 € auf rd. 650,00 € belaufen.
Auf eine Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation in drei
Varianten wird daher verzichtet. Der kalkulatorische Zinssatz wird dem
Beschluss über die Gebührenbedarfsberechnung / -kalkulation der
Abwassergebühren (Vorlage 182/2012) entsprechend angepasst. Die aktualisierten
Berechnungen werden, sofern erforderlich, der Sitzungsniederschrift beigefügt.
Die Gesamtkosten der
Straßenreinigung belaufen sich auf 688.400,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr
(604.100,00 €) ist eine Steigerung von 84.300,00 € (+ rd. 14 %) zu verzeichnen.
Aufgrund der differenzierten Entwicklung der Gebührensätze werden die
Kostenstellen Winterdienst und sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung)
nachfolgend separat betrachtet.
Winterdienst
Im Rahmen der Kalkulation
ergeben sich folgende Gebührensätze:
Klasse A:           bisher 2,10 €             neu 2,33 €  (+ 0,23 €)
Klasse B:           bisher 1,71 €             neu 1,87 €  (+ 0,16 €)
Klasse C:           bisher 1,33 €             neu 1,47 €  (+ 0,14 €)
Die erhöhten Gebührensätze
resultieren aus einer Kostensteigerung von rd. 33.000,00 € (+ rd. 11 %), die
auf den Ausgleich eines Unterdeckungsbetrages aus Vorjahren zurückzuführen ist.
Das Wirtschaftsjahr 2010 wurde gemäß Betriebsabrechnungsbogen mit einem
Ergebnis von rd. – 175.000,00 € abgeschlossen. Hiervon konnte ein Teilbetrag
von rd. 26.000,00 € mit dem in 2011 erwirtschafteten Überschuss ausgeglichen
werden. Von der verbleibenden Unterdeckung von rd. 149.000,00 € wurde ein
Teilbetrag von 70.000,00 € als Kosten in die Gebührenbedarfsberechnung 2013
eingerechnet. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Gebührensätze mit 0,51 €
(Klasse A), 0,40 € (Klasse B) und 0,31 € (Klasse C) aus. Die Kostensteigerung
wird zum Teil durch Reduzierung des Personal- und Fahrzeugaufwandes      (- rd. 26.000,00 € und – rd. 11.000,00
€) aufgefangen. Um witterungsbedingte Gebührensprünge einzuschränken, wurden
zur Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzzeiten Durchschnittswerte aus den
Jahren 2004 bis 2011 berechnet.
Die Abweichungen (absolut und
prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen
sind mit Erläuterungen in der Übersicht Winterdienst (Anlage 3) dargestellt.
Bei den Bemessungsgrundlagen
haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Erhöhung um insgesamt rd.
850 Frontmeter wirkt sich positiv aus in den Klassen A und C mit 0,01 € und in
der Klasse B mit 0,03 €.
Sommerreinigung
Es wurden folgende
Gebührensätze ermittelt:
Klasse A:           bisher 0,63 €             neu 0,80 €  (+ 0,17 €)
Klasse B:           bisher 1,27 €             neu 1,54 €  (+ 0,27 €)
Klasse C:           bisher 1,48 €             neu 1,79 €  (+ 0,31 €)
Eine Kostensteigerung um rd.
52.000,00 € (+ rd. 17 %) bewirkt eine Erhöhung der Gebührensätze.
Die positiven Aspekte der
Winterdienstkosten wirken sich zulasten der Sommerreinigung aus. Die Personal-
und Fahrzeugeinsatzzeiten erhöhen sich; dies führt zu Mehrkosten beim
Personaleinsatz von rd. 29.000,00 €. Die Fahrzeugkosten bleiben trotz höherer
Einsatzzeiten durch geringere Stundensätze stabil. Aufgrund eines zu Lasten der
Sommerreinigung berechneten Verteilungsschlüssels (Basis: Einsatzzeiten der
gewerblich Beschäftigten) erhöht sich die Verwaltungsumlage um rd. 12.000,00 €.
Einzelheiten zu den Kosten-
und Erlösarten (Abweichungen zum Vorjahr absolut und prozentual sowie
Erläuterungen) sind der als Anlage 4 beigefügten Übersicht Sommerreinigung zu
entnehmen.
Die im Bereich des
Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen
in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Reduzierung um
insgesamt rd. 850 Frontmeter in allen Klassen positiv mit jeweils 0,01 € aus.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt bezieht
sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer
Anliegerstraße
Gebühren |
2012 |
2013 |
Veränderung |
Winterdienst Klasse C |
26,60 € |
29,40 € |
+ 2,80 € |
Sommerreinigung Klasse C |
29,60 € |
35,80 € |
+ 6,20 € |
Straßenreinigung gesamt |
56,20 € |
65,20 € |
+ 9,00 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2013 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.