Betreff
7. Änderungssatzung zur Satzung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd
Vorlage
167/2012
Aktenzeichen
KB Sz
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zu 1.) § 6 Abs. 2 d und g:

Die Notwendigkeit der Änderung wird vom Volkshochschulzweckverband Ennepe-Ruhr-Süd in der Vorlage Nr. 24 für die Verbandsversammlung wie folgt begründet:

Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.4.2011 gemäß Vorlage Nr. 17 zur 6. Änderungssatzung zur Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd § 12 Abs. 5 wurden für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Zweckverbandes die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe festgelegt. Nach in Kraft treten der 6. Änderungssatzung am 14.12.2011 hat der Volkshochschulzweckverband seine Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen zum 1.1.2012 nach den Vorschriften der Eigenbetriebe umgestellt.

 

Bedingt durch die neuen rechtlichen Grundlagen der Eigenbetriebsverordnung NRW EigVO zu Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Teil II § 14-18 ergeben sich folgende Änderungen:

 

Alt nach Gemeindeordnung GO                                 Neu nach EigVO

 

Haushaltssatzung                                                           Wirtschaftsplan

 

Haushaltsplan                                                                Wirtschaftsplan

 - Ergebnisplan                                                  - Erfolgsplan

 - Finanzplan                                                                 - Vermögensplan

 

Stellenplan                                                                    Stellenübersicht

Jahresrechnung                                                 Jahresabschluss

 

Anlage 2: Synopse zur Umstellung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesen

 

 

2.) § 10 Abs. 2:

Die Notwendigkeit der Änderung wird vom Volkshochschulzweckverband Ennepe-Ruhr-Süd in der Vorlage Nr. 25 für die Verbandsversammlung wie folgt begründet:

Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.9.2009 gemäß Vorlage Nr. 56 zur Besetzung der Fachbereichsleiterstelle „Organisation, Finanzen und Personal“ wurde einstimmig festgelegt, dass die Stelle des Verwaltungsleiters beim Zweckverband zukünftig wegfällt.

 

 

3.) § 12 Abs. 4:

Die Notwendigkeit der Änderung wird vom Volkshochschulzweckverband Ennepe-Ruhr-Süd in der Vorlage Nr. 23 für die Verbandsversammlung wie folgt begründet:

Nach §12 der Satzung erhebt der ZV zur Deckung des finanziellen Fehlbetrags eine Umlage von den Mitgliedsstädten. Die Verteilung des Umlagebetrags auf die Mitgliedsstädte wurde seit Beginn des ZV nach der Anzahl der in der jeweiligen Stadt durchgeführten Veranstaltungen berechnet.

 

Dem lag die Vorstellung zugrunde, dass die Zahl der durchgeführten Veranstaltungen grundsätzlich den Größenverhältnissen der Städte untereinander entsprechen würde und somit auch eine Umlageverteilung erreicht werde, die den Einwohneranteilen in etwa entspricht. Dies wurde regelmäßig überprüft, bei größeren Abweichungen versuchte die VHS jeweils im Folgejahr gegenzusteuern.

 

Dabei zeigten sich vor allem zwei Probleme dieses Verfahrens: Da die tatsächliche Akzeptanz von Veranstaltungen nur bedingt prognostizierbar ist, war die Verteilung auch nur bedingt über die Planung allein steuerbar, so dass es bei der Durchführung regelmäßig zu Abweichungen von der Planung kam, was dann zu kurzfristigen Mehr- oder Minderbelastungen bei einzelnen Städten führte. Da in den ersten Jahren der Umlagebeitrag für jede Stadt erst nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt wurde, waren die tatsächlichen Ausgaben für die Städte nicht verbindlich einplanbar.  Im Sinne verlässlicherer Planbarkeit wurde das Verfahren darum dahingehend verändert, dass die jährliche Umlageverteilung zu einem früheren Zeitpunkt (schrittweise zunächst auf Basis des ersten Semesters im Jahr, dann auf Basis des Vorjahres) verbindlich bestimmt wurde; im Sinne größerer mittelfristiger Klarheit für die Haushaltsplanung der Städte wurde später die Gültigkeitsdauer einer einmal ermittelten Umlageverteilung auf längere Zeiträume erweitert (bis zu 5 Jahren). Am Kriterium „Anzahl durchgeführter Veranstaltungen“ wurde gleichwohl festgehalten.

 

Gerade das hat sich jedoch seit längerem zunehmend als unangemessen erwiesen.

Im Lauf der Jahre entwickelte sich das Profil des tatsächlich durchgeführten Angebots an VHS-Veranstaltungen in den Mitgliedsstädten unterschiedlich. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen.  

 

- Zunächst spielen schon geographische Voraussetzungen eine Rolle: eine zentrale Lage wird leichter von Teilnehmenden aus umliegenden Orten aufgesucht als ein Veranstaltungsort in Randlage; in den größeren und zentraler gelegenen Städten können leichter Interessenten gebündelt werden, dadurch sind dort Veranstaltungen durchführbar, die in einer Randlage wegen zu geringer Teilnahme ausfallen würden.

 

- Im Sinne des Zweckverbandsgedankens wurde versucht, aufwändige Ausstattungen für Fachräume nicht in jeder Stadt vorzuhalten, sondern Schwerpunkte zu bilden: bestimmte Angebotsbereiche, wurden auf einzelne Städte konzentriert, sei es, um einmal vorhandene Ausstattung mit nutzen zu können (Kochkurse, Nähkurse) oder um Fachräume nicht mehrfach einrichten zu müssen (Gesundheit, Kreatives). Auch daraus können quantitative Disproportionen erwachsen.

 

- Vor allem aber entwickelte sich die Infrastruktur der VHS in einzelnen Städten unterschiedlich, es standen unterschiedliche Raumangebote mit unterschiedlichen Ausstattungsstandards zur Verfügung, was wiederum zu deutlichen Unterschieden in der Akzeptanz einzelner Gebäude und damit Orte führte.

 

Insbesondere das Bürgerzentrum in Gevelsberg ist als zentral gelegenes und gut ausgestattetes Veranstaltungsgebäude für das gesamte Verbandsgebiet zu einem Mittelpunkt der VHS-Arbeit geworden und breit akzeptiert, was wiederum zu einem Anstieg des Anteils durchgeführter Veranstaltungen führte. Versuche, dies schon über die Planung durch gezielte Verlegung von Veranstaltungen wesentlich zu steuern, erwiesen sich als wenig wirksam: häufiger wurde die Erfahrung gemacht, dass bei Verlegungen nur bislang funktionierende Nachfragestrukturen zerstört wurden und Unzufriedenheit entstand. Es war weder Teilnehmenden noch Dozenten vermittelbar, warum z.B. Veranstaltungen statt in den vorhandenen, gut ausgestatteten (Medien, Ansprechpartner vor Ort, Bewirtungsmöglichkeit etc.), zudem noch zentral gelegenen und gut angenommenen Räumen des Bürgerzentrums aus Gründen des Proporzes unter schlechteren Bedingungen an anderen Orten stattfinden sollten.

 

Die Entwicklung der letzten Jahre und die statistische Verteilung der Teilnehmenden nach Wohnorten hat vielmehr gezeigt, dass die Einwohner des südlichen Ennepe-Ruhr-Kreises stärker als zu Beginn des Zweckverbandes stadtübergreifend besuchen und die Nutzung der VHS für immer mehr Teilnehmende eher von anderen Kriterien bestimmt wird als davon, ob die Veranstaltung im eigenen Wohnort angeboten wird.

 

Von Seiten der Stadt Gevelsberg wird gesehen, dass Gevelsberg am meisten von der Situation profitiert, den Hauptsitz der VHS am Ort zu haben. Dem würde eine Verteilung der Umlageanteile strikt nach Einwohnerzahlen wiederum nicht gerecht; Gevelsberg ist daher bereit, einen Sockelbetrag als „Standortfaktor“ zu übernehmen, der mit 60.000 EUR beziffert ist.

 

Durch eine Umstellung auf dieses Modell zur Verteilung der Umlage entstehen Veränderungen, die für einige Städte Mehrbelastungen mit sich bringen. Um diesen Übergang sanft und langfristig planbar zu gestalten, wird eine Streckung des Übergangs auf 10 Jahre vorgeschlagen, in denen jeweils ein (nach und nach abnehmender) Teil der Umlage nach dem alten, ein entsprechend zunehmender nach dem neuen Verteilungsschlüssel berechnet wird. Beginnend mit 2012 verschiebt sich das Verhältnis jährlich um 10%. Die Anlage zeigt die schrittweise Verschiebung.

 

Anlage 3: Prognose der voraussichtlichen Umlagebeträge


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd hat am 26.03.2012 die 7. Änderungssatzung zur Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd beschlossen. Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd bedarf die Änderung der Verbandssatzung der Zustimmung aller Verbandsmitglieder.

 

Die 7. Änderungssatzung enthält die nachfolgend aufgeführten Änderungen. Diesen Änderungen wird zugestimmt.

 

 

1.) § 6 Abs. 2 d. und g.:

d. den Wirtschaftsplan und die Stellenübersicht

g. den Jahresabschluss und die Entlastung des Verbandsvorstehers

 

 

2.) § 10 Abs. 2 Satz 2:

 

Bei der Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Verbandsvorsteher des hauptamtlichen oder hauptberuflichen VHS-Leiters.

 

 

3.) § 12 Abs. 4:

 

Soweit der Finanzbedarf des Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergebühren und sonstigen Einnahmen gedeckt wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, die sich wie folgt berechnet:

 

(a)         Von der Stadt Gevelsberg wird aufgrund des Vorteils, den sie als Standortgemeinde für den Sitz des Zweckverbandes genießt, ein Grundbetrag der Umlage allein getragen. Dieser Grundbetrag beträgt für das Jahr 2012 erstmalig 6.000 € und erhöht sich in jedem Folgejahr bis zum Jahr 2021 um weitere 6.000 € pro Jahr, bis er ab dem Jahr 2021 ff. 60.000 € pro Jahr beträgt.

 

(b)         Nach Abzug dieses von der Stadt Gevelsberg allein zu tragenden Grundbetrages (vgl. lit. (a)) ist der verbleibende Umlagebetrag wie folgt zu finanzieren:

 

10 % hiervon werden im Jahr 2012 nach dem Größenverhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte getragen (Basis: Die vom Statistischen Landesamt ermittelten, den Finanzzuweisungen an die Mitgliedsstädte im betreffenden Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einwohnerzahlen).

Ab dem Jahr 2013 erhöht sich der nach diesem Modus zu tragende Umlageanteil um jeweils weitere 10% pro Jahr, sodass schließlich ab  dem Jahr 2021 ff. 100 % des Umlageanteils, der nach dem Abzug des von der Stadt Gevelsberg zu tragenden Grundbetrages (vgl. lit. (a)) verbleibt, nur noch nach dem Größenverhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte untereinander zu finanzieren ist.

 

(c)         Der in den Jahren 2012 bis 2020 nach den obigen Regelungen lit. (a) und lit. (b) nicht gedeckte Umlagebetrag ist von den Mitgliedsstädten mit folgenden Anteilen zu tragen:

 

Stadt Breckerfeld          3,54%

Stadt Ennepetal          16,42%

Stadt Gevelsberg        38,62%

Stadt Schwelm           27,05%

Stadt Sprockhövel                         14,37%

 

Die Umlage wird fällig in gleichen Teilbeträgen am 1.02. und 1.08.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

04.01.04

Bezeichnung

Volkshochschule

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

109.100,00

Folgekosten

106.000,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt