Sachverhalt:
Zu 1.) § 6 Abs. 2 d und g:
Die
Notwendigkeit der Änderung wird vom Volkshochschulzweckverband Ennepe-Ruhr-Süd
in der Vorlage Nr. 24 für die Verbandsversammlung wie folgt begründet:
Mit
Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.4.2011 gemäß Vorlage Nr. 17 zur 6.
Änderungssatzung zur Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd §
12 Abs. 5 wurden für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des
Zweckverbandes die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen der Eigenbetriebe festgelegt. Nach in Kraft treten der 6.
Änderungssatzung am 14.12.2011 hat der Volkshochschulzweckverband seine
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen zum 1.1.2012 nach den Vorschriften
der Eigenbetriebe umgestellt.
Bedingt
durch die neuen rechtlichen Grundlagen der Eigenbetriebsverordnung NRW EigVO zu
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Teil II § 14-18 ergeben sich folgende
Änderungen:
Alt nach Gemeindeordnung GOÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Neu
nach EigVO
Haushaltssatzung                                                          Wirtschaftsplan
Haushaltsplan                                                               Wirtschaftsplan
 - Ergebnisplan                                                 - Erfolgsplan
 - Finanzplan                                                               Â
- Vermögensplan
Stellenplan                                                                   Stellenübersicht
Jahresrechnung                                                Jahresabschluss
Anlage
2: Synopse zur Umstellung der
Wirtschaftsführung und des Rechnungswesen
2.) § 10
Abs. 2:
Die
Notwendigkeit der Änderung wird vom Volkshochschulzweckverband Ennepe-Ruhr-Süd
in der Vorlage Nr. 25 für die Verbandsversammlung wie folgt begründet:
Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.9.2009 gemäß Vorlage
Nr. 56 zur Besetzung der Fachbereichsleiterstelle „Organisation, Finanzen und
Personal“ wurde einstimmig festgelegt, dass die Stelle des Verwaltungsleiters
beim Zweckverband zukünftig wegfällt.
3.) § 12 Abs. 4:
Die Notwendigkeit der Änderung wird vom Volkshochschulzweckverband
Ennepe-Ruhr-Süd in der Vorlage Nr. 23 für die Verbandsversammlung wie folgt
begründet:
Nach
§12 der Satzung erhebt der ZV zur Deckung des finanziellen Fehlbetrags eine
Umlage von den Mitgliedsstädten. Die Verteilung des Umlagebetrags auf die
Mitgliedsstädte wurde seit Beginn des ZV nach der Anzahl der in der jeweiligen
Stadt durchgeführten Veranstaltungen berechnet.
Dem lag die Vorstellung
zugrunde, dass die Zahl der durchgeführten Veranstaltungen grundsätzlich den
Größenverhältnissen der Städte untereinander entsprechen würde und somit auch
eine Umlageverteilung erreicht werde, die den Einwohneranteilen in etwa
entspricht. Dies wurde regelmäßig überprüft, bei größeren Abweichungen
versuchte die VHS jeweils im Folgejahr gegenzusteuern.
Dabei
zeigten sich vor allem zwei Probleme dieses Verfahrens: Da die tatsächliche Akzeptanz
von Veranstaltungen nur bedingt prognostizierbar ist, war die Verteilung auch
nur bedingt über die Planung allein steuerbar, so dass es bei der Durchführung
regelmäßig zu Abweichungen von der Planung kam, was dann zu kurzfristigen Mehr-
oder Minderbelastungen bei einzelnen Städten führte. Da in den ersten Jahren
der Umlagebeitrag für jede Stadt erst nach Feststellung des Jahresabschlusses
festgelegt wurde, waren die tatsächlichen Ausgaben für die Städte nicht
verbindlich einplanbar. Im Sinne verlässlicherer
Planbarkeit wurde das Verfahren darum dahingehend verändert, dass die jährliche
Umlageverteilung zu einem früheren Zeitpunkt (schrittweise zunächst auf Basis
des ersten Semesters im Jahr, dann auf Basis des Vorjahres) verbindlich
bestimmt wurde; im Sinne größerer mittelfristiger Klarheit für die
Haushaltsplanung der Städte wurde später die Gültigkeitsdauer einer einmal
ermittelten Umlageverteilung auf längere Zeiträume erweitert (bis zu 5 Jahren).
Am Kriterium „Anzahl durchgeführter Veranstaltungen“ wurde gleichwohl
festgehalten.
Gerade
das hat sich jedoch seit längerem zunehmend als unangemessen erwiesen.
Im
Lauf der Jahre entwickelte sich das Profil des tatsächlich durchgeführten
Angebots an VHS-Veranstaltungen in den Mitgliedsstädten unterschiedlich. Dies
ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Â
-
Zunächst spielen schon geographische Voraussetzungen eine Rolle: eine zentrale
Lage wird leichter von Teilnehmenden aus umliegenden Orten aufgesucht als ein
Veranstaltungsort in Randlage; in den größeren und zentraler gelegenen Städten
können leichter Interessenten gebündelt werden, dadurch sind dort
Veranstaltungen durchführbar, die in einer Randlage wegen zu geringer Teilnahme
ausfallen würden.
-
Im Sinne des Zweckverbandsgedankens wurde versucht, aufwändige Ausstattungen
für Fachräume nicht in jeder Stadt vorzuhalten, sondern Schwerpunkte zu bilden:
bestimmte Angebotsbereiche, wurden auf einzelne Städte konzentriert, sei es, um
einmal vorhandene Ausstattung mit nutzen zu können (Kochkurse, Nähkurse) oder
um Fachräume nicht mehrfach einrichten zu müssen (Gesundheit, Kreatives). Auch
daraus können quantitative Disproportionen erwachsen.
-
Vor allem aber entwickelte sich die Infrastruktur der VHS in einzelnen Städten
unterschiedlich, es standen unterschiedliche Raumangebote mit unterschiedlichen
Ausstattungsstandards zur Verfügung, was wiederum zu deutlichen Unterschieden
in der Akzeptanz einzelner Gebäude und damit Orte führte.
Insbesondere
das Bürgerzentrum in Gevelsberg ist als zentral gelegenes und gut
ausgestattetes Veranstaltungsgebäude für das gesamte Verbandsgebiet zu einem
Mittelpunkt der VHS-Arbeit geworden und breit akzeptiert, was wiederum zu einem
Anstieg des Anteils durchgeführter Veranstaltungen führte. Versuche, dies schon
über die Planung durch gezielte Verlegung von Veranstaltungen wesentlich zu
steuern, erwiesen sich als wenig wirksam: häufiger wurde die Erfahrung gemacht,
dass bei Verlegungen nur bislang funktionierende Nachfragestrukturen zerstört
wurden und Unzufriedenheit entstand. Es war weder Teilnehmenden noch Dozenten
vermittelbar, warum z.B. Veranstaltungen statt in den vorhandenen, gut
ausgestatteten (Medien, Ansprechpartner vor Ort, Bewirtungsmöglichkeit etc.),
zudem noch zentral gelegenen und gut angenommenen Räumen des Bürgerzentrums aus
Gründen des Proporzes unter schlechteren Bedingungen an anderen Orten
stattfinden sollten.
Die Entwicklung der letzten Jahre und die statistische Verteilung der Teilnehmenden nach Wohnorten hat vielmehr gezeigt, dass die Einwohner des südlichen Ennepe-Ruhr-Kreises stärker als zu Beginn des Zweckverbandes stadtübergreifend besuchen und die Nutzung der VHS für immer mehr Teilnehmende eher von anderen Kriterien bestimmt wird als davon, ob die Veranstaltung im eigenen Wohnort angeboten wird.
|
Von
Seiten der Stadt Gevelsberg wird gesehen, dass Gevelsberg am meisten von der
Situation profitiert, den Hauptsitz der VHS am Ort zu haben. Dem würde eine
Verteilung der Umlageanteile strikt nach Einwohnerzahlen wiederum nicht
gerecht; Gevelsberg ist daher bereit, einen Sockelbetrag als „Standortfaktor“
zu übernehmen, der mit 60.000 EUR beziffert ist.
Durch
eine Umstellung auf dieses Modell zur Verteilung der Umlage entstehen
Veränderungen, die für einige Städte Mehrbelastungen mit sich bringen. Um
diesen Ãœbergang sanft und langfristig planbar zu gestalten, wird eine Streckung
des Ãœbergangs auf 10 Jahre vorgeschlagen, in denen jeweils ein (nach und nach
abnehmender) Teil der Umlage nach dem alten, ein entsprechend zunehmender nach
dem neuen Verteilungsschlüssel berechnet wird. Beginnend mit 2012 verschiebt
sich das Verhältnis jährlich um 10%. Die Anlage zeigt die schrittweise
Verschiebung.
Anlage
3: Prognose der voraussichtlichen
Umlagebeträge
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd hat am
26.03.2012 die 7. Änderungssatzung zur Satzung des Volkshochschulzweckverbandes
Ennepe-Ruhr-Süd beschlossen. Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung des
Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd bedarf die Änderung der
Verbandssatzung der Zustimmung aller Verbandsmitglieder.
Die 7. Änderungssatzung
enthält die nachfolgend aufgeführten Änderungen. Diesen Änderungen wird
zugestimmt.
1.)
§ 6 Abs. 2 d. und g.:
d. den Wirtschaftsplan und die Stellenübersicht
g. den Jahresabschluss und die Entlastung des Verbandsvorstehers
2.) § 10 Abs. 2 Satz 2:
Bei der Durchführung seiner
Aufgaben bedient sich der Verbandsvorsteher des hauptamtlichen oder
hauptberuflichen VHS-Leiters.
3.) § 12 Abs. 4:
Soweit der Finanzbedarf des
Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergebühren und sonstigen Einnahmen gedeckt
wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, die sich
wie folgt berechnet:
(a)
Von der Stadt Gevelsberg
wird aufgrund des Vorteils, den sie als Standortgemeinde für den Sitz des
Zweckverbandes genießt, ein Grundbetrag der Umlage allein getragen. Dieser
Grundbetrag beträgt für das Jahr 2012 erstmalig 6.000 € und erhöht sich in
jedem Folgejahr bis zum Jahr 2021 um weitere 6.000 € pro Jahr, bis er ab dem
Jahr 2021 ff. 60.000 € pro Jahr beträgt.
(b)
Nach Abzug dieses von
der Stadt Gevelsberg allein zu tragenden Grundbetrages (vgl. lit. (a)) ist der
verbleibende Umlagebetrag wie folgt zu finanzieren:
10 % hiervon werden im Jahr 2012 nach dem
Größenverhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte getragen (Basis: Die
vom Statistischen Landesamt ermittelten, den Finanzzuweisungen an die
Mitgliedsstädte im betreffenden Haushaltsjahr zugrunde liegenden
Einwohnerzahlen).
Ab dem Jahr 2013 erhöht sich der nach diesem Modus zu
tragende Umlageanteil um jeweils weitere 10% pro Jahr, sodass schließlich
ab dem Jahr 2021 ff. 100 % des
Umlageanteils, der nach dem Abzug des von der Stadt Gevelsberg zu tragenden
Grundbetrages (vgl. lit. (a)) verbleibt, nur noch nach dem Größenverhältnis der
Einwohnerzahlen der Mitgliedsstädte untereinander zu finanzieren ist.
(c)
Der in den Jahren 2012
bis 2020 nach den obigen Regelungen lit. (a) und lit. (b) nicht gedeckte
Umlagebetrag ist von den Mitgliedsstädten mit folgenden Anteilen zu tragen:
Stadt Breckerfeld         3,54%
Stadt Ennepetal        16,42%
Stadt Gevelsberg       38,62%
Stadt Schwelm         27,05%
Stadt Sprockhövel                       14,37%
Die Umlage wird fällig in
gleichen Teilbeträgen am 1.02. und 1.08.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 04.01.04 |
Bezeichnung
Volkshochschule |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend  |
Investiv |
Konsumtiv   |
Bedarf i. Haushaltsjahr 109.100,00 |
Folgekosten 106.000,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
entfällt