Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung, der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes, sowie des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
141/2012
Aktenzeichen
3/La/Mo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013  wurde vom Kämmerer am 01.06.2012 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2013 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 64.274.450 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 67.868.882 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2012 somit auf – 3.594.432 €.

 

Nach § 75 GO NRW muss der  Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Die Ausgleichrücklage wurde bereits im Jahr 2009 aufgebraucht, so dass  in Höhe der jeweiligen  Fehlbeträge Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich sind.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 sieht daher in § 4 eine Verringerung der Allge­meinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans in Höhe von  3.594.432 € vor.

 

Die Stadt Schwelm nimmt als pflichtige Kommune am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ teil und hat mit Schreiben vom 26.04.2012 bei der Kommunalaufsicht beantragt, den vorgelegten Haushaltssanierungsplan 2012  - 2021 zu genehmigen.

 

Mit Schreiben vom 31.05.2012 hat die Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes NRW den in der Ratssitzung am 29.03.2012 beschlossenen Haushaltssanierungsplan für das Haushaltsjahr 2012 genehmigt.

 

Auf dieser Basis wurde der bisherige  Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2013 – 2021 fortgeschrieben.

Gemäß § 6 des Stärkungspaktgesetzes muss im Haushaltssanierungsplan der Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe bei pflichtig teilnehmenden Gemeinden in der Regel spätestens ab dem Jahr 2016 erreicht werden.

Nach dem Haushaltssanierungsplan wird der Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfe erreicht. Die jährlichen Konsolidierungsschritte müssen nach erstmaligem Erreichen des Haushaltsausgleichs einen degressiven Abbau der zum Haushaltsausgleich erforderlichen Konsolidierungshilfe vorsehen.

Diesen gesetzlichen Vorgaben ist auch in der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes  für die Haushaltsjahre 2013 – 2021 entsprochen worden.

 

Da das Innenministerium bisher keinen neuen Orientierungsdatenerlass für die Jahre  2013 -  2016 vorgelegt hat, ist die im vorliegenden Haushalts­plan­entwurf berücksichtigte Fortschreibung der Ansätze für die Folgejahre noch auf der Basis des zuletzt im September 2011 veröffentlichten Orientierungsdatenerlasses 2012 – 2015 bzw. der im Dezember 2011 veröffentlichten Ergänzung vorgenommen worden. Es werden sich daher durch den im Herbst 2012 erwarteten neuen Orientierungsdatenerlass 2013 – 2016 zwangsläufig noch Änderungen ergeben, die durch die Stadt Schwelm nicht beeinflussbar sind, aber sowohl im Haushaltsplan als auch in der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2013 noch berücksichtigt werden müssen.

Dies gilt insbesondere auch für die Kreisumlage. Auch zur Kreisumlage liegen aktualisierte Werte für 2013 (Umlagegrundlagen bzw. Hebesatz) noch nicht vor.

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 29.03.2012 im Rahmen des Beschlusses über den Haushalt 2012  die Verwaltung beauftragt, bis zum 30. September 2012 ein Konzept zur Einführung von Zielen und Kennzahlen im städtischen  Haushalt vorzulegen. Bereits kurzfristig soll sie zwei Produktbereiche vorschlagen und dort für das Haushaltsjahr 2013 die Erörterung und Diskussion um Ziele und Kennzahlen einleiten.

 

Die Verwaltung schlägt hierzu vor, mit der weiteren Erörterung von Zielen und Kennzahlen im Rahmen der Fachausschussberatungen im Produktbereich 12-  Verkehrsflächen und –anlagen/ÖPNV und im Produktbereich 06- Kinder-, Jugend – und Familienhilfe zu beginnen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich des Haushaltsplanes 2013 mit Anlagen wird hiermit eingebracht. Er liegt in Papierform in der Ratssitzung am 28.06.2012 aus und wird ergänzend in elektronischer  Fassung in das Ratsinformationssystem eingestellt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013, der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes sowie des Haushaltsplanes 2013 mit Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.