Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
Vorlage
098/2012/1
Aktenzeichen
5.1 Rü.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm hat vorgeschlagen, Herrn Oberbrandinspektor Matthias Jansen mit Wirkung vom 01.06.2012 für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretenden Wehrführer) zu bestellen. Das Kommando weist darauf hin, dass Herr Jansen sowohl in seiner langjährigen Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm als auch als hauptamtlicher Mitarbeiter seine persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen hat.

 

Nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 – in der z. Zt. gültigen Fassung – werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Einer der bisherigen stellvertretenden Wehrführer, Herr Edgar Maihöfer, übt diese Funktion nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr aus.

Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein.

 

Nach Anhörung der aktiven Wehr am 23.04.2012 empfiehlt der Kreisbrandmeister den Oberbrandinspektor Matthias Jansen zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm zu bestellen. Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters an.

 


Beschlussvorschlag:

Herr Oberbrandinspektor Matthias Jansen wird mit Wirkung vom 01.06.2012 für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretenden Wehrführer) bestellt.