Sachverhalt:
Das Kommando der
Freiwilligen Feuerwehr Schwelm hat vorgeschlagen, Herrn Oberbrandinspektor
Matthias Jansen mit Wirkung vom 01.06.2012 für die Dauer von sechs Jahren zum
stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretenden
Wehrführer) zu bestellen. Das Kommando weist darauf hin, dass Herr Jansen
sowohl in seiner langjährigen Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
als auch als hauptamtlicher Mitarbeiter seine persönliche und fachliche Eignung
nachgewiesen hat.
Nach § 11 des Gesetzes
über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 – in der z.
Zt. gültigen Fassung – werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
(Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf
Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Einer
der bisherigen stellvertretenden Wehrführer, Herr Edgar Maihöfer, übt diese
Funktion nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr aus.
Vor der Ernennung hat der
Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine
Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein.
Nach Anhörung der aktiven
Wehr am 23.04.2012 empfiehlt der Kreisbrandmeister den Oberbrandinspektor
Matthias Jansen zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
zu bestellen. Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters
an.
Beschlussvorschlag:
Herr Oberbrandinspektor Matthias Jansen wird mit Wirkung vom 01.06.2012 für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretenden Wehrführer) bestellt.