Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co KG (GSWS) hat den Jahresabschluss 2011 in seiner Sitzung am 27.03.2012 abschließend beraten. Der Abschluss liegt in seiner Endfassung vor und ist vom Wirtschaftsprüfer am 19.03.2012 testiert worden.
Die Gesellschafterversammlung soll voraussichtlich am 12.06.2012 stattfinden.
Der Jahresabschluss 2011 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva 172.387,75 €
gezeichnetes Kommanditkapital 247.976,56 €
(Vorjahr: Bilanzsumme 165.683,19 €
gezeichnetes Kapital 247.976,56 €)
Von diesem Kapital hält die Stadt Schwelm Anteile in Höhe von 127.822,94 €.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresverlust in Höhe von
7.749,73 € aus, (Vorjahr: Jahresüberschuss: 7.795,49 €).
Die Bilanz, die Gewinn - und Verlustrechnung, sowie der Lagebericht sind als Anlagen 1 bis 2 beigefügt.
Der Aufsichtsrat
hat folgende Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen:
1. Den von der
Geschäftsführung aufgestellten und von der Firma Trost, Rudoba & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal,
geprüften, mit einem Jahresfehlbetrag von
7.749,73 € abschließenden und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers versehenen Jahresabschluss 2011 festzustellen,
2. den Jahresfehlbetrag entsprechend den gezeichneten Kommanditanteilen auf die
Gesellschafter zu verteilen,
3. dem Geschäftsführer, Herrn Tilo Kramer,
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen und
4. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2011 der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm, Beteiligungsgesellschaft mbH,
lieg ebenfalls in seiner Endfassung vor und wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27.03.2012 beraten. Er schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.168,04 € ab.
Bedenken gegen den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss, den Vortrag des Jahresüberschusses auf das Jahr 2012 und die Entlastung des Geschäftsführers wurden vom Aufsichtsrat nicht erhoben.
Beide Jahresabschlüsse tragen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Firma. .
Es bestehen daher keine Bedenken, den Empfehlungen des Aufsichtsrates zu folgen.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Schwelm in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co KG bzw. der Beteiligungsgesellschaft mbH, Herr 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer Ralf Schweinsberg oder Vertreter, wird ermächtigt, den Vorschlägen des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.