Betreff
Förderung des Breitensports
Vorlage
010/2012/2
Aktenzeichen
FB 4.3
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Auffassung der Verwaltung leistet der Stadtsportverband sowie seine ihm angeschlossenen Vereine einen bedeutenden Anteil an der Gemeinwesenarbeit in der Stadt Schwelm. Die Jugendarbeit der Vereine kann neben anderen Aktivitäten (wie z. B. Streetwork) ein Baustein im geplanten Gesamtpräventionskonzept der Stadt Schwelm darstellen. Um nachhaltige Effekte zu erzielen ist ein Beitrag zur Unterstützung der Vereinsarbeit primär im Jugendbereich sinnvoll.

 

Schon seit längerem ist sehr deutlich geworden, dass die finanziellen Aufwendungen der Stadt im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe ähnlich wie in anderen Städten beträchtlich gestiegen sind. Es ist unstrittig, dass diese Beträge noch höher ausfallen könnten, wenn nicht gesellschaftliche Initiativen und hier in vorbildlicher Weise Sportvereine, vielen Jugendlichen sinnvolle Freizeitmöglichkeiten bieten würden.

 

Sicherlich ist nahezu unmöglich, diesen Anteil an der Gemeinwesenarbeit im Vorfeld monetär darzustellen.

 

Da nach Auffassung der Fachverwaltung der Stadtsportverband am nächsten bei seinen Mitgliedern ist, sollte die Verteilung der Gelder auch über den Stadtsportverband erfolgen. Allerdings möchte die Verwaltung nicht darauf verzichten, dass der Stadtsportverband einen Nachweis über die erfolgte Jugendarbeit ablegt; es wird ein Verwendungsnachweis des SSV gefordert.

 

Der Stadtsportverband wird absprachegemäß sicherstellen, dass er Vereine oder Institutionen, die nicht direkt angegliedert sind und ebenfalls in diesem Segment tätig sind, entsprechende Anteile auch diesen zukommen lässt.

 

 

Herr Stadtkämmerer Schweinsberg erläutert die Vorlage und die Beweggründe, die die Verwaltung zu dieser Vorlage geführt haben.

Die Ausschussmitglieder diskutieren im Anschluss ausführlich über die Bereitstellung der Mittel für den Breitensport. Alle Mitglieder sind sich darüber einig, dass der Beschluss die Förderung der Jugendarbeit beinhalten sollte.

Mit der Zahlung an den SSV, der die Mittel an die Vereine weiter gibt, soll der Aufwand bei der Stadt minimiert werden. Zur Verteilung der Mittel werden dem SSV Hilfsmittel wie Mitgliedszahlen und dergl. an die Hand gegeben. Der Ausschuss ist sich mehrheitlich einig, dass eine weitergehende Kontrolle über die ordnungsgemäße Auszahlung nicht erforderlich ist.

 

 

Die Diskussion im Finanzausschuss hat gezeigt, dass aus Sicht der Verwaltung der Sachverhalt zu präzisieren ist. 

 

Vorlage 010/2012/2 ersetzt Vorlage 010/2012/1 !


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtsportverband (SSV) erhält jährlich rückwirkend auf Antrag einen Betrag von max. 16.000 Euro zur Förderung der Jugendarbeit. Dieser Betrag soll erstmals für das Jahr 2011 (kassenwirksam 2012) gezahlt werden. Diese Fördermöglichkeit soll zunächst befristet für 5 Jahre eingeräumt werden.