Betreff
Förderung des Breitensports
Vorlage
010/2012/1
Aktenzeichen
FB 4.3
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Nach Auffassung der Verwaltung leistet der Stadtsportverband sowie seine ihm angeschlossenen Vereine einen wesentlichen Anteil an der Gemeinwesenarbeit in der Stadt Schwelm.

 

Im Haushaltsjahr 2011 ist sehr deutlich geworden, dass die finanziellen Aufwendungen der Stadt im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe ähnlich wie in anderen Städten explosionsartig gestiegen sind. Nach Auffassung der Verwaltung würden diese Beträge noch deutlich höher sein, wenn nicht die Sportvereine vielen Jugendlichen die Möglichkeit bieten würden, mit Gleichgesinnten ihrem Hobby nachzugehen und somit nicht antriebs- und ziellos durch die Stadt laufen.

 

Sicherlich ist es relativ schwer, diesen Anteil an der Gemeinwesenarbeit im Vorfeld monetär darzustellen. Verwaltungsseitig wird jedoch wie oben ausgeführt, die Überzeugung gehegt, dass ohne die Arbeit des Stadtsportverbandes im Bereich des allgemeinen sozialen Dienstes sowie im Bereich Streetwork wesentlich höhere Aufwendungen auf uns zukommen würden.

 

Da nach Auffassung der Fachverwaltung der Stadtsportverband am nächsten bei seinen Mitgliedern ist, sollte die Verteilung der Gelder auch über den Stadtsportverband erfolgen. Allerdings möchte die Verwaltung nicht darauf verzichten, dass der Stadtsportverband einen Nachweis über die erfolgte Jugendarbeit ablegt; es wird ein Verwendungsnachweis des SSV gefordert.

 

Der Stadtsportverband wird absprachegemäß sicherstellen, dass er Vereine oder Institutionen, die nicht direkt angegliedert sind und ebenfalls in diesem Segment tätig sind, entsprechende Anteile auch diesen zukommen lässt.

 

 

Herr Stadtkämmerer Schweinsberg erläutert die Vorlage und die Beweggründe, die die Verwaltung zu dieser Vorlage geführt haben.

Die Ausschussmitglieder diskutieren im Anschluss ausführlich über die Bereitstellung der Mittel für den Breitensport. Alle Mitglieder sind sich darüber einig, dass der Beschluss die Förderung der Jugendarbeit beinhalten sollte.

Mit der Zahlung an den SSV, der die Mittel an die Vereine weiter gibt, soll der Aufwand bei der Stadt minimiert werden. Zur Verteilung der Mittel werden dem SSV Hilfsmittel wie Mitgliedszahlen und dergl. an die Hand gegeben. Der Ausschuss ist sich mehrheitlich einig, dass eine weitergehende Kontrolle über die ordnungsgemäße Auszahlung nicht erforderlich ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtsportverband (SSV) erhält jährlich rückwirkend auf Antrag einen Betrag von max. 16.000 Euro zur Förderung der Jugendarbeit. Dieser Betrag soll erstmals für das Jahr 2011 (kassenwirksam 2012) gezahlt werden. Diese Fördermöglichkeit soll zunächst befristet für 5 Jahre eingeräumt werden.