Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2012 zum integrierten Klimaschutzkonzept
Vorlage
065/2012/1
Aktenzeichen
STEB/Le
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.02.2012 reicht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den beigefügten Antrag ein, der hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Für die Beantragung der Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes ist folgendes festzuhalten:

  • Eine mögliche Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
  • Die Beantragung erfolgt bei der Forschungsstelle Jülich, die die Verwaltung der Förderung übernimmt.
  • Die Genehmigung der Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes erfolgt für den Zeitraum eines Jahres.
  • Für die Beantragung ist die Erarbeitung einer umfangreichen Projektbeschreibung mit definierten Zielsetzungen erforderlich.
  • Die Erarbeitung der jeweiligen Konzepte für die Städte erfolgt durch freie Gutachterbüros oder –firmen. Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgt gemäss den jeweiligen Vergaberichtlinien der Gemeinden.
  • Die Stadt Herdecke ist seit dem Jahr 2011 mit der Erarbeitung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes befasst. Der Auftrag hierzu wurde zum Preis vor € 66.000 vergeben.
  • Die Erarbeitung der Konzepte muss durch die Gemeinde zumindest administrativ begleitet werden. Diese Eigenleistungen der Gemeinde sind vor dem Hintergrund der erheblichen Öffentlichkeitsarbeit, die das Geschehen begleiten muss, nicht zu unterschätzen. Die Eigenleistungen, die hier auf ca. 0,15-0,20 Stellen im Stadtentwicklungsbüro geschätzt werden, sind nicht förderfähig.
  • Die förderfähigen Kosten dritter (Büros oder Firmen) werden in der Regel durch das Ministerium zu 65% gefördert. Der Fördersatz erhöht sich um 20% für Gemeinden, die ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept besitzen. Integrierte Klimaschutzkonzepte von Gemeinden, deren Haushaltssicherungskonzepte nicht genehmigt wurden werden bis zu 95% gefördert.
  • Die Frist zur Beantragung der Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für das Jahr 2012 läuft am 31.03.2012 ab.

 

  • Bei aller Sinnhaltigkeit, die für ein integriertes Klimaschutzkonzept unterstellt werden muss, kann der Prozess jedoch nicht mit dessen Erarbeitung enden. Die Umsetzung der gewonnenen Daten muss in entsprechenden Maßnahmen, etwa durch geeignete Festsetzungen in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die intensive Auseinandersetzung der verantwortlichen Mitarbeiter des StEB  mit der Thematik in entsprechenden Seminaren. Der Zeit- und Kostenaufwand muss zu den weiter oben beschriebenen nicht förderfähigen Aufwendungen hinzugerechnet werden.

 

Die Vorlage 065/2012/1 ersetzt die Vorlage 065/2012