Betreff
Antrag der FDP-Fraktion (Haushalt III) vom 10.01.2012
Vorlage
068/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat mit dem Antrag Haushalt III vom 10.01.2012 beantragt,

  1. Der Rat der Stadt Schwelm erteilt einen Prüfauftrag an die TBS AöR, den Fixkostenanteil bis zum 30.06.2012 um 15 Prozent zu verringern.

  2. Die TBS werden beauftragt, dem Verwaltungsrat ein Personalwirtschaftskonzept mit Reduzierung  der Personalkosten wie in der Stadt Schwelm um ca. 15 Prozent vorzulegen in einem Zeitraum bis 2017.

  3. Das Immobilienmanagement wird beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen die Alleinauftragsvergabe an die TBS aufgegeben werden können.

 

Zu den einzelnen Punkten des FDP-Antrages möchte der Vorstand die folgenden Erläuterungen geben.

 


zu 1. - Fixkostenanteil

Der FDP-Antrag enthält keine Definition des Begriffs Fixkosten. Es wird angenommen, dass nicht Fixkosten im betriebswirtschaftlichen Sinne – im Gegensatz zu variablen Kosten – gemeint sind, sondern dass die Overheadkosten der Verwaltung und des Fuhrparks Gegenstand der Betrachtung sind.

Ferner wird davon ausgegangen, dass der Verwaltungsrat das Thema Overheadkosten auch ohne eine gesonderte Beauftragung durch den Rat behandelt.

 

Die Kosten in den Bereichen Verwaltung und Fuhrpark betragen insgesamt 1.828.400,- € (Stand Wirtschaftsplan 2012).

Auf die einzelnen Kostenblöcke gemäß der kaufmännischen Rechnungslegung entfallen:

 

Material / bezogene Leistungen                                                             56.900 €

Personalaufwand                                                                                     984.950 €

Abschreibungen                                                                                     137.800 €

sonstiger betrieblicher Aufwand                                                             562.300 €

Zinsen und Steuern                                                                              86.450 €

                                                                                                            1.828.400 €

 

Bei Betrachtung nach sachlichen Zusammenhängen entfallen auf:

 

Immobilienkosten                                                                                    269.800 €

Mietobjekte                                                                                               34.400 €

KFZ-Kosten                                                                                             30.250 €

Personalentgelte                                                                                        927.200 €

Personalnebenkosten                                                                   126.950 €

DV-bedingte Kosten                                                                189.900 €

betriebsbedingte Kosten                                                                         244.900 €

 

Bei den Immobilien handelt es sich um Betriebsgelände und –gebäude Wiedenhaufe 11. Die Kosten der Mietobjekte werden durch Mieteinnahmen gedeckt. Die KFZ-Kosten beziehen sich auf die der Verwaltung bzw. dem Fuhrpark zugeordnete Fahrzeuge.

Die Personalentgelte umfassen die Entgelte für die Verwaltungs- und Fuhrparkmitarbeiter.

Die Personalnebenkosten beziehen sich auf alle Mitarbeiter. Hierzu zählen z.B. die Verwaltungskostenbeiträge für das Personalmanagement durch die Stadt, Unfallversicherung und betriebsärztliche Untersuchungen.

DV-bedingte Kosten beziehen sich auf die Ausstattung des Betriebes mit Hard- und Software sowie deren Betreuung.

Unter betriebsbedingten Kosten sind die sonstigen Kosten wie Versicherungen, Verwaltungskostenbeiträge für den Fachbereich Finanzen, das RPA, die Verwaltungsleitung, Prüfungs- und Beratungskosten, Post- und Telefongebühren, Bürobedarf und Arbeitsmaterialien etc. zusammengefasst.

 

Die Verwaltungskostenbeiträge (an die Stadtverwaltung für Personalmanagement, ADV, RPA, Finanzmanagement, Druckerei / Zentrale Dienste, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, politische Gremien und Verwaltungsleitung) betragen mit 209.400 € ca. 11,5 Prozent der Overheadkosten.

 

Die von der FDP beantragte Reduzierung der Verwaltungs- und Fuhrparkkosten um 15 Prozent - also um etwa 270.000 € - ist nicht erreichbar.

 

 

zu 2. – Personalwirtschaftskonzept

Die Personalwirtschaft der TBS wird -  ohne die Bezeichnung Personalwirtschaftkonzept zu benutzen – mit Augenmaß und für den Verwaltungsrat transparent entwickelt. Bei den jährlichen Beratungen des Stellenplanes wird die personelle Entwicklung im Gesamtbetrieb und in den Abteilungen ausführlich dargestellt und erläutert. Den Planungen liegen fundierte Betrachtungen der Entwicklung der Altersstruktur, der Befähigungen der Mitarbeiter und der Anforderungen aus dem Aufgabenprofil zu Grunde.

 

Aufgaben, die in den vergangenen Jahren durch die TBS zusätzlich (in der Regel von der Stadt) übernommen wurden, wurden mit Blick auf optimierte Leistungserbringung größtenteils ohne Auswirkung auf den Stellenplan integriert. Zusätzliche Aufgaben ohne Stellenplan-Auswirkungen sind z.B.

-         das Budgetüberwachungssystem,

-         die interne Datenverarbeitung,

-         das Mahnwesen,

-         die Zahlungseingangskontrolle,

-         die veränderte Abrechnung mit der Stadt,

-         die Gebührenveranlagung für die 4 Gebührenbereiche,

-         die Maßnahmen nach dem OwiG

-         das Risikomanagement

-         das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement,

-         die Darlehensaufnahme,

-         die umfangreiche Zeit- und Projekterfassung mit AIDA,

-         Ausbildung im Stadtgrün und in der Werkstatt.

 

In den vergangenen Jahren wurden zusätzliche Aufgaben in den Bereichen Papiersammlung (PPK), Baumkontrolle nach FLL und Steuerungsunterstützung stellenplanmäßig dargestellt. Hierzu wurden im Rahmen der Stellenplanberatungen die erforderlichen Begründungen dargestellt und entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

Der Vorstand ist der Auffassung, dass auf Grund der Übersichtlichkeit des Betriebes und der ausführlichen Darstellungen die nötige Transparenz über die Personalwirtschaft für den Verwaltungsrat jederzeit gegeben war. Dies soll auch zukünftig in dieser Klarheit praktiziert werden.

 

 

 

zu 3. – Aufgabe der Alleinauftragsvergabe an die TBS

Dieser Antrag der FDP-Fraktion richtet sich an die Stadtverwaltung als Auftraggeber, ist aber für den Betrieb und den Verwaltungsrat von Bedeutung, so dass auch hierzu im Rahmen dieser Vorlage Stellung bezogen wird.

 

Bei der Gründung als Eigenbetrieb und bei der Umgründung zur Anstalt öffentlichen Rechts bestand der Grundsatz, dass die technischen Dienstleistungen für die Stadt komplett durch die TBS erbracht werden. Dies ist in der Unternehmenssatzung in dieser Form festgeschrieben worden.

 

Die TBS haben seit der Gründung das Ziel, die ihr übertragenen Aufgaben wirtschaftlich und nachhaltig zu erbringen. Die Verantwortung für die Erhaltung der durch die Stadt satzungsgemäß übertragenen Werte und die sorgsame Bewirtschaft der Gebührenbereiche haben hierbei Priorität.

Die TBS haben sich durch die Gründung als AöR zu einem modernen Unternehmen entwickelt. Der bei der Gründung vom Rat der Stadt gewünschte Weg zum wirtschaftlichen Kommunalunternehmen, das im Rahmen der Rechtsnachfolge Transparenz und Stabilität in den Gebührenbereichen erreicht und gleichzeitig die wirtschaftliche Erfüllung der technischen Dienstleistungen für die Stadt sicherstellt, ist aus Sicht des Betriebes konsequent erfüllt worden.

 

Die aktuelle Diskussion über Aufgabenstandards z.B. im Bereich Stadtgrün resultiert aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Auftraggebers. Die TBS haben die Erfüllung der gestellten Aufgaben danach ausgerichtet, was unter den gegebenen finanziellen Bedingungen und auf Grund der Anforderungen z.B. aus dem Aspekt der Verkehrssicherung überhaupt noch möglich ist. Hierbei sind im Laufe der letzten Jahre kontinuierlich Veränderungen in der Aufgabenerfüllung herbeigeführt worden, um geänderten Bedingungen gerecht werden zu können (Umwandlung von Pflanzflächen auf pflegeleichte Formen, Reduzierung von Pflegestandards auf ein Minimum, etc.).

 

Die TBS haben ihre Aufgabenerfüllung jederzeit einer kritischen Überprüfung unterzogen und dies auch bewusst in den Vergleich mit anderen Dienstleistern gestellt. Im Bereich der Straßenbeleuchtung hat z.B. der bundesweite Vergleich mit über 300 Städten ein mehr als positives Ergebnis gehabt. Für den Bereich Stadtgrün wird zeitnah eine umfangreiche Aufgabenanalyse vorgelegt, die das Auftragsverhältnis zur Stadt klärt und die konkreten Standards der Aufgabenerfüllung darstellt.

 

Der Vorstand ist davon überzeugt, dass – ohne Aufforderung und gesonderte Beauftragung durch Politik und Verwaltung – jederzeit und mit viel Kreativität die bestmögliche wirtschaftliche Form der Aufgabenerfüllung herbeigeführt wurde.

Aus Sicht des Vorstandes sind weder im Bereich der Qualität der Aufgabenerledigung noch aus dem Aspekt der Gebührenstabilität Anhaltspunkte sichtbar, die dem Verwaltungsrat und auch dem Rat Anlass geben könnten, an dem Grundsatz der Aufgabenwahrnehmung durch die TBS zu zweifeln.

 

Die bestehende Konstruktion des Betriebes ist die entscheidende Grundlage dafür, dass die Gesamtheit der gestellten Anforderungen von den einzelnen Fachdisziplinen bis hin zum Winterdienst wirtschaftlich und flexibel erfüllt wird.  Diese Konstellation hat sich in den vergangenen Jahren als pragmatisch und brauchbar bewährt. Die Sachdiskussion sollte deshalb nicht pauschal sondern konkret geführt werden. Eine solche konkrete Gesprächsgrundlage wird z.B. die Aufgabenanalyse Stadtgrün sein.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, die Beschlussfassung in der Sitzung zu formulieren.