Betreff
2. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2012
Vorlage
004/2012
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanenturf 2012 wurde zur Ratssitzung am 20.10.2011 vorgelegt.

Die 2. Änderungsliste wurde  vom Kämmerer am 11.01.2012 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Der  Entwurf (Stand 1. Änderungsliste) sah für das Haushaltsjahr 2012 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 56.727.783 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 65.723.972 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2012 auf – 8.996.189 €.

 

Durch Veränderungen aufgrund der 2. Änderungsliste vermindert sich der Saldo des Ergebnisplanes für 2012 auf – 5.345.949 €, es ergibt sich also eine Verbesserung in Höhe von 3.650.240 €.

 

Ursächlich hierfür ist insbesondere die zu erwartende Zuweisung des Landes im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Konsolidierungshilfe) in Höhe von rd. 3.561.400 €.

 

Zudem kann der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aufgrund des Ergebnisses der Steuerschätzung von November 2011 von rd. 10,2 Mio. € um rd. 650 T€ auf rd. 10,85 Mio. € angehoben werden.

 

Ferner  erhält die Stadt Schwelm nach der 1. Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 rd. 880 T€ mehr Schlüsselzuweisungen als bisher veranschlagt.

 

In Folge der durch die höheren Schlüsselzuweisungen steigenden städtischen Finanzkraft steigt unter Berücksichtigung des aktuellen Hebesatzes (45,32 v.H.) die Kreisumlage 2012 um rd. 660 T€.

 

Die Stadt Schwelm erhält in 2012 nach der 1. Proberechnung zum GFG 2012 eine Schulpauschale in Höhe von rd. 645.000 €. Diese soll nunmehr vollständig im Finanzplan zu Finanzierung von Investitionen im Schulbereich verwendet werden.

Es erfolgte hier eine Umverteilung vom Ergebnis- in den Finanzplan in Höhe von rd. 420 T€.

 

 

Die 2. Änderungsliste ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

Sie enthält die Veränderung bei den jeweiligen Haushaltsstellen für das Jahr 2012.

Noch nicht eingearbeitet werden konnten die Auswirkungen der Untersuchung „Zentralisierung Verwaltungsgebäude“.

Da sich hieraus noch Änderungen von Etatansätzen auch für Folgejahre ergeben, wurde auf die Darstellung der Folgejahre  in der 2. Änderungsliste zunächst verzichtet.

 

Sobald die Eckdaten für 2012 und Folgejahre endgültig feststehen, sollen diese im Vorfeld vor der endgültigen Verabschiedung durch den Rat mit der Bezirksregierung abgestimmt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2012 wird zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen.