Sachverhalt:
Mit Datum vom 29.11.2011 stellen die TBS der Stadt Fremdleistungen für den Endausbau der Ehrenberger Straße in Höhe von 250.213,61 € in Rechnung. Die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 225.000 € werden damit überschritten. Um dennoch die gegenüber TBS bestehenden Zahlungsverpflichtung insgesamt zu erfüllen, ist eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 25.213,61 € erforderlich. Eine Erhöhung der Gesamtbaukosten ist nicht zu erwarten, lediglich die fortgeschrittene Bauabwicklung führt zu Mehrkosten in diesem Jahr. Die für das Jahr 2012 eingeplanten Haushaltsmittel für den Endausbau der Ehrenberger Straße werden über die Änderungsliste entsprechend gekürzt.
Die Deckung der in diesem Jahr entstehenden Mehrauszahlungen von 25.213,61 € ist dabei sichergestellt durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.01.01/0144.785220 „An TBS für Planung/Bauleitung Straßenbau“.
Die eigentlich vorgesehene Beratungsfolge (Finanzausschuss und Rat) kann in diesem Ausnahmefall nicht eingehalten werden, sodass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW durch den Hauptausschuss erforderlich ist.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss beschließt die Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 25.213,61 € bei der Buchungsstelle 12.01.01/0009.785210
„Endausbau Ehrenberger Straße“.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Hauptausschuss am 08.12.2011 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
bei der Buchungsstelle 12.01.01/0009.785210 „Endausbau Ehrenberger Straße“ gem.
§ 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.