Betreff
Unfallgeschehen 2010
Vorlage
223/2011
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage

Unfallgeschehen 2010

 

 

Die Verwaltung berichtet jährlich über das Unfallgeschehen in der Stadt Schwelm und fasst dabei auch die Feststellungen und Empfehlungen der Unfallkommission (bestehend aus Vertretern der Polizeibehörde, Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde) zusammen, die wiederum mindestens einmal jährlich tagt.

 

Die diesjährige Berichtsvorlage konnte erst verspätet erstellt werden, da die Sitzung der Unfallkommission aufgrund einer Bereinigung der Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde erst Mitte Juli 2011 stattfinden konnte. Eine erforderliche Bereisung von Unfallstellen im Rahmen der Unfallkommission konnte daraufhin erst Ende September 2011 erfolgen.

 

Die Zahl der Gesamtunfälle im Ennepe-Ruhr-Kreis - ohne Witten - ist von 6.592 (Jahr 2009) auf 6.917 (Jahr 2010) = 4,9 %   gestiegen. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden ist von 586 (Jahr 2009) auf 507 (Jahr 2010) = minus 13,5 %   gefallen. Die Anzahl der Verunglückten im Ennepe-Ruhr-Kreis ist von 729 (Jahr 2009) auf 637 (Jahr 2010) = minus 12,6 %   gesunken.

 

Bei der Anzahl der Gesamtunfälle im Stadtgebiet Schwelm ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von minus 0,3 % zu verzeichnen. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden ist um minus 20,7 % gefallen. Die Anzahl der Verunglückten in Schwelm ist um minus 12,9 % gesunken. Im Jahr 2010 hat es bedauerlicherweise 1 Verkehrstoten gegeben (B 7 Talstraße).

 

Als Fazit ist festzustellen, das sich die Unfallhäufigkeit in Schwelm entgegen dem Landestrend positiv entwickelt hat. Als einzige Kommune im Ennepe-Ruhr-Kreis ist in Schwelm die Unfallhäufigkeit in der Gesamtschau rückläufig. 

 

 

Verkehrsunfälle, Verletzte und Tote in Schwelm 2009 / 2010

 

 

 

2009

2010

Aktiv1

Passiv2

 

2009

2010

2009

2010

Gesamtunfälle

1.064

1.061

 

 

 

 

Unfälle mit Personenschaden

87

69

 

 

 

 

Anzahl Tote

 

0

1

 

 

 

 

Anzahl Schwerverletzte

14

13

 

 

 

 

Anzahl Leichtverletzte

87

74

 

 

 

 

Verunglückte Kinder unter 15 Jahre

9

7

4

6

5

1

Verunglückte Jugendliche 15 – 17 Jahre

13

2

11

1

2

1

Verunglückte junge Erwachsene 18 – 24 Jahre

19

23

14

14

5

9

Verunglückte Senioren 65 +

10

10

8

8

2

2

Verunglückte Fußgänger

18

17

 

 

 

 

Verunglückte Radfahrer insgesamt

6

5

6

5

0

0

Verunglückte Radfahrer unter 15 Jahre

0

2

0

2

 

 

Verunglückte Radfahrer 65 +

1

0

1

0

 

 

Verunglückte mit motorisiertem Zweirad

24

19

 

 

 

 

 

 

Nachfolgend werden zu Unfallschwerpunkten Feststellungen und Empfehlungen der Unfallkommission aufgeführt:

 

 

·        Nachbetrachtung zu unfallauffälligen Bereichen:

 

L 527 / L 411 (Wupperstraße / Beyenburger Straße / Kurvenstraße)

 

An dieser Kreuzung ist eine deutliche Entschärfung der Unfallsituation im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Ein Grund könnte möglicherweise die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung sein. Hier besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

 

 

·        Voruntersuchungen zu unfallauffälligen Bereichen:

 

Im Bereich des Stadtgebietes Schwelm sind derzeit auf Grund der positiv zu bewertenden Verkehrsunfallentwicklung keine Voruntersuchungen durchzuführen.

 

 

·        Meldungen / Nachuntersuchungen von Unfallhäufungsstellen (UHS):

 

L 551 / L 891 (Hattinger Straße / Gevelsberger Straße) = UHS 02/07

 

An diesem Verkehrsknoten wurden fast ausschließlich Bagatelleunfälle verzeichnet. Wie dem AUS bereits mit Berichtsvorlage „Unfallgeschehen 2009“ (Vorlage 138/2010) im Jahr 2010 mitgeteilt wurde, ist für den Knoten L 551 / L 891 eine neue Signalplanung für die Lichtzeichenanlage (LZA) erstellt und verkehrsrechtlich angeordnet worden.  Nach Mitteilung von Straßen.NRW  wurde die Ausschreibung für die Änderung der LZA bereits durchgeführt, so dass die Umsetzung dieser Maßnahme kurzfristig erfolgen soll. Die neue Ampelsteuerung sieht vor, dass die Linksabbieger auf der L 551 zur L 891 (Fahrtrichtung Gevelsberg) eine eigene Phase erhalten.

Eine Unfallhäufungsstelle liegt an diesem Verkehrsknoten nicht mehr vor. Hier besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

 

 

L 527 Beyenburger Straße - Abschnitt 5 / Station 1.000 bis 1.500 = UHS 02/10

 

Problematisch war hier in der Vergangenheit der bei nassen Wetter rutschige Fahrbahnbelag. Es wurden bisher keine Maßnahmen durchgeführt, trotzdem hat sich die Unfallsituation verbessert. Nach den vorliegenden Zahlen handelt es sich hier nicht mehr um einen Unfallschwerpunkt. Bei Einsetzen nasser Witterung kann aber eine neue Häufung von Unfällen entstehen. Mögliche Maßnahmen zur Unfallverhinderung wären eine Beschilderung, die auf die Gefahren hinweist, das Aufrauen der Fahrbahndecke mit einer Feinfräse oder letztlich das Erneuern der Fahrbahndecke.

Vor Ort hat die Unfallkommission beschlossen, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am o.a. Standort in Fahrtrichtung Schwelm das Verkehrszeichen „Doppelkurve“ (Zeichen 105-10 StVO) mit dem Zusatz „Auf 500 m“ (Zeichen 1001-30 StVO) aufgestellt werden soll. Zusätzlich soll die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt werden.

 

 

L 726 / L 726 Am Ochsenkamp / Viktoriastraße = UHS 03/10

 

Hier wurden lediglich zwei Unfälle mit leichten Sachschäden registriert.
Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

 

 

B 483 Kölner Straße („Weinbergkurve“)

Im Bereich der „Weinbergkurve“ wurde in der Vergangenheit mehrfach beobachtet, dass LKW, die talwärts die Rechtskurve befahren, den innenliegenden Gehweg überfahren und dabei Fußgänger gefährden.

Die Unfallkommission hat diesen Bereich vor Ort untersucht. Es wurde beschlossen, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Winterberg und der Obermauerstraße in beiden Fahrtrichtungen durch Beschilderung (Zeichen 266 StVO) ein Verbot für Fahrzeuge, die eine Länge von 12 m überschreiten, eingerichtet werden soll.

 

 

B 7 Talstraße (Unfalltote)

 

Im Zeitraum 2010/11 haben sich auf der B 7 Talstraße 2 Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang ereignet.

Durch den ERK wurden hier bereits Geschwindigkeitserfassungen durchgeführt. Die Messergebnisse wiesen aus, dass in zahlreichen Fällen stark überhöhte Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verzeichnen waren (Spitzenwerte teilweise um 120 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h). 

In den vorliegenden Daten (Unfallauswertungen) sind die zusätzlichen Verkehrsströme durch die Kundenanfahrt zur METRO noch nicht erfasst; hier ist anzunehmen, dass sich die Unfallsituation im Kreuzungsbereich Blücherstraße / B 7 Talstraße bedingt durch die hohen Fahrgeschwindigkeiten verschärfen wird.

In der Unfallkommission wurde daher angeregt, als Mittel zur Geschwindigkeitssenkung eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage („Starenkasten“) auf der B 7 Talstraße einzurichten. Straßen.NRW wird eine entsprechende Prüfung vornehmen.

 



1 Aktiv = direkter Unfallbeteiligter

2 Passiv = Mitfahrender im Auto, Sozius auf dem Motorrad etc. als Unfallbeteiligter


Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung wird gebeten, den nachfolgenden Bericht der Verwaltung über das Unfallgeschehen zur Kenntnis zu nehmen.