Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2012 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
190/2011
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr werden die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor der Einbringung des Wirtschaftsplans dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.

Für dieses Verfahren sprechen folgende Gründe:

 

·          Die Trennung von Zahlenwerk und inhaltlichen Satzungsänderungen führt zu einer besseren Transparenz und Entzerrung von zu beschließenden Sachverhalten. Die Novembersitzung des Verwaltungsrates kann inhaltlich entlastet werden.

·          Dem Verwaltungsrat wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch das Festlegen einer Bandbreite für den kalkulatorischen Zinssatz auf Gebührenbedarfsberechnung Einfluss zu nehmen. Aus der Diskussion zu den Gebührenbedarfsberechnungen im Verwaltungsrat kann sich darüber hinaus Änderungsbedarf ergeben. Durch das getrennte Einbringen können diese Änderungen in den Gebührensatzungen sowie im Wirtschaftsplan im planmäßigen Sitzungszyklus besser berücksichtigt werden.

 

Für die Gebührenbedarfsberechnungen 2012 ergeben sich aus der geänderten Abrechnung der TBS-Umlage im städtischen Haushalt (resultierend aus den Prüfaufträgen) Kostenverschiebungen. Die Berücksichtigung der Fuhrparkkosten in den Fahrzeugstundensätzen führt zu einer Erhöhung des Aufwandes für den KFZ-Einsatz. Gleichzeitig entfällt die bisherige Fuhrparkumlage.


 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden für 2012 ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2011

Gebührensatz

2012

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,89

1,92

+ 0,03

+ 1,59

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

0,93

0,93

 --

 --

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,09

1,09

 --

 --

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,18

2,18

 --

 --

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,55

0,55

 --

 --

 

 

Kosten / Erlöse

 

Die Reduzierung der Gesamtkosten um 40.750,00 € (- rd. 2 %) gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen mit dem Fortfall des Ausgleichs eines Unterdeckungsbetrages begründet. Weiterhin werden Einsparungen bei den Personalkosten und der Verwaltungsumlage erzielt.

 

Die Entsorgungskosten an den Kreis basieren auf den Gebührensätzen des Vorjahres. Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2012 lagen zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Geringere Überdeckungsbeträge als im Vorjahr bewirken eine Minderung der Erlöse. Darüber hinaus ist bei den Entgelten für Abfallsäcke, für Selbstanliefererabfall und für Sperrgutabholung mit geringeren Erlösen zu rechnen. Insgesamt reduzieren sich die Erlöse um 59.200,00 € (- rd. 21 %).

 

Die Abweichungen (absolut und prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) im Einzelnen dargestellt.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen Restabfallbehältern (30 – 240 L) ist mit einer Steigerung von rd. 3.000 Litern zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,01 € aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd. – 6.000 Litern weiterhin rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,02 €. Im Bereich der Bioabfallbehälter bleibt das Behältervolumen relativ konstant. Die Abweichung beträgt rd. + 1.000 Liter und wirkt sich nicht auf den Gebührensatz aus.


 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter. Die Abfuhr erfolgt in 14tägigem Rhythmus.

 

 

Gebühren

 

2011

 

2012

 

Veränderung

 

Restabfall

 

113,40 €

 

115,20 €

 

+ 1,80 €

 

Bioabfall

 

55,80 €

 

55,80 €

 

 --

 

Abfall gesamt

 

169,20 €

 

171,00 €

 

+ 1,80 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2012 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.