Sachverhalt:
In diesem Jahr werden die
Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor der
Einbringung des Wirtschaftsplans dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.
Für dieses Verfahren sprechen folgende Gründe:
·
Die Trennung von
Zahlenwerk und inhaltlichen Satzungsänderungen führt zu einer besseren
Transparenz und Entzerrung von zu beschließenden Sachverhalten. Die
Novembersitzung des Verwaltungsrates kann inhaltlich entlastet werden.
·
Dem Verwaltungsrat wurde
die Möglichkeit eingeräumt, durch das Festlegen einer Bandbreite für den
kalkulatorischen Zinssatz auf Gebührenbedarfsberechnung Einfluss zu nehmen. Aus
der Diskussion zu den Gebührenbedarfsberechnungen im Verwaltungsrat kann sich
darüber hinaus Änderungsbedarf ergeben. Durch das getrennte Einbringen können
diese Änderungen in den Gebührensatzungen sowie im Wirtschaftsplan im
planmäßigen Sitzungszyklus besser berücksichtigt werden.
Für die Gebührenbedarfsberechnungen 2012 ergeben sich aus der geänderten Abrechnung der TBS-Umlage im städtischen Haushalt (resultierend aus den Prüfaufträgen) Kostenverschiebungen. Die Berücksichtigung der Fuhrparkkosten in den Fahrzeugstundensätzen führt zu einer Erhöhung des Aufwandes für den KFZ-Einsatz. Gleichzeitig entfällt die bisherige Fuhrparkumlage.
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze wurden
für 2012 ermittelt:
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Gebührensatz 2011 |
Gebührensatz
2012 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,89 |
1,92 |
+ 0,03 |
+ 1,59 |
Bioabfall 60 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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0,93 |
0,93 |
 -- |
 -- |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,09 |
1,09 |
 -- |
 -- |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
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2,18 |
2,18 |
 -- |
 -- |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)
|
0,55 |
0,55 |
 -- |
 -- |
Kosten / Erlöse
Die Reduzierung der
Gesamtkosten um 40.750,00 € (- rd. 2 %) gegenüber dem Vorjahr ist im
Wesentlichen mit dem Fortfall des Ausgleichs eines Unterdeckungsbetrages
begründet. Weiterhin werden Einsparungen bei den Personalkosten und der
Verwaltungsumlage erzielt.
Die Entsorgungskosten an den
Kreis basieren auf den Gebührensätzen des Vorjahres. Informationen über eine
Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2012 lagen zum Zeitpunkt der
Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen
Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine
Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Geringere Überdeckungsbeträge
als im Vorjahr bewirken eine Minderung der Erlöse. Darüber hinaus ist bei den
Entgelten für Abfallsäcke, für Selbstanliefererabfall und für Sperrgutabholung
mit geringeren Erlösen zu rechnen. Insgesamt reduzieren sich die Erlöse um
59.200,00 € (- rd. 21 %).
Die Abweichungen (absolut und
prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen
in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) im Einzelnen dargestellt.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen Restabfallbehältern (30 – 240 L) ist mit einer Steigerung von rd. 3.000 Litern zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,01 € aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd. – 6.000 Litern weiterhin rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,02 €. Im Bereich der Bioabfallbehälter bleibt das Behältervolumen relativ konstant. Die Abweichung beträgt rd. + 1.000 Liter und wirkt sich nicht auf den Gebührensatz aus.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter. Die Abfuhr erfolgt in 14tägigem Rhythmus.
Gebühren |
2011 |
2012 |
Veränderung |
Restabfall |
113,40 € |
115,20 € |
+ 1,80 € |
Bioabfall |
55,80 € |
55,80 € |
 -- |
Abfall gesamt |
169,20 € |
171,00 € |
+ 1,80 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2012 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.