Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.03.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2011 Mittel in Höhe von 132.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 300 Monate.
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 452 Monate ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 205.000,- €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 73.000,- €.
Zur
Deckung der zusätzlichen Aufwendungen können Mehrerträge bei 16.01.01.401300 -
Gewerbesteuer – herangezogen werden.
Da es sich bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche um eine gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 35 a SGB VIII handelt, ist eine überplan-mäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.03.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 73.000,- € für das Haushaltsjahr 2011 bewilligt.