Betreff
Fortschreibung des Frauenförderplans 2011 - 2013
Vorlage
158/2011
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 14.12.00 auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) einen Frauenförderplan beschlossen. Der ersten Fortschreibung wurde am 27.05.04, der zweiten am 19.06.08 für jeweils weitere drei Jahre zugestimmt.      

Nach Ablauf der zweiten Fortschreibung des Frauenförderplans ist gemäß § 5 a LGG eine weitere Fortschreibung sowie ein Bericht der Verwaltung über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen dem Rat vorzulegen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wurde an der Umsetzung der abgelaufenen Fortschreibungen und der Ziele für den kommenden 3. Fortschreibungszeitraum 2011 – 2013 sowie bei der Erstellung des Berichts maßgeblich beteiligt.           

Die Fachbereiche haben im Rahmen des Arbeitskreises Frauenförderung im Vorfeld an der Erstellung der Fortschreibung mitgewirkt, Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zu treffen bzw. deren Umsetzung zu begleiten.

 

Der Personalrat wurde im Rahmen des § 73 LPVG beteiligt.

 

Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2011 – 2013 ist zusammen mit dem Bericht zum abgelaufenen Frauenförderplan und der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zum abgelaufenen Frauenförderplan sowie die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten werden zur Kenntnis genommen.

Die 3. Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2011 – 2013 wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.