Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat am
14.12.00 auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) einen
Frauenförderplan beschlossen. Der ersten Fortschreibung wurde am 27.05.04, der
zweiten am 19.06.08 für jeweils weitere drei Jahre zugestimmt.     Â
Nach Ablauf der zweiten Fortschreibung des Frauenförderplans ist gemäß § 5 a
LGG eine weitere Fortschreibung sowie ein Bericht der Verwaltung über die
Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen dem Rat vorzulegen.
Die Gleichstellungsbeauftragte
wurde an der Umsetzung der abgelaufenen Fortschreibungen und der Ziele für den
kommenden 3. Fortschreibungszeitraum 2011 – 2013 sowie bei der Erstellung des
Berichts maßgeblich beteiligt.          Â
Die Fachbereiche haben im Rahmen des Arbeitskreises Frauenförderung im Vorfeld
an der Erstellung der Fortschreibung mitgewirkt, Zielvereinbarungen zur
Frauenförderung zu treffen bzw. deren Umsetzung zu begleiten.
Der Personalrat wurde im Rahmen des § 73 LPVG beteiligt.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2011 – 2013 ist zusammen mit dem Bericht zum abgelaufenen Frauenförderplan und der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht zum abgelaufenen Frauenförderplan sowie die
Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten werden zur Kenntnis genommen.
Die 3. Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2011 – 2013 wird
entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.