Betreff
Tarifordnung für Standgelder der Heimatfestkirmes
Vorlage
154/2011
Aktenzeichen
5.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die bestehende Tarifordnung wurde zuletzt durch Vorlage 214/2010 geändert. Bei der letzten Änderung war noch nicht klar, dass sich bei der Gesamtfinanzierung der Heimatfestkirmes grundlegende Veränderungen ergeben. Wie bereits mit Vorlage 214/2010 ausführlich erläutert wurde der gesamte Bereich der Werbung (Feuerwerk etc.) durch die Arbeitsgemeinschaft Schwelmer Heimatfest e. V. finanziert.

Eine erneuter Änderungsbedarf ergibt sich nunmehr aufgrund einer Empfehlung des RPA, der zu Folge sämtliche Aufwendungen für die „Außendarstellung“ der Heimatfestkirmes, insbesondere das Feuerwerk zum Abschluss der Veranstaltung, Plakatierung, sonstige Werbemaßnahmen unmittelbar in die Standgebühren einfließen müssen. Die seit langen Jahren praktizierte Einbindung der Arbeitsgemeinschaft Schwelmer Heimatfest und die Abwicklung der vorbezeichneten Aufwendungen über eine sogenannte „Feuerwerksspende“ der Schausteller wurde hingegen für bedenklich erachtet und verworfen.

 

Die Empfehlung, die von der Verwaltung aufgegriffen wird, hat zur Folge, dass der Verein „Arbeitsgemeinschaft Schwelmer Heimatfest e. V.“ zur Auflösung kommt. In der letzten Sitzung des Vereins am 30.05.2011 wurde die Abwicklung bereits beschlossen.

Die Werbungskosten (Feuerwerk, Brandwache der Feuerwehr zum Feuerwerk, Eröffnung, Musikdarbietung, Pflege der Internetseite, Ehrungen von Jubilaren) und die weiteren Aufwendungen (Verkehrstechnik TBS, Reinigung des Festgeländes durch TBS, Abfallentsorgung, Wasserversorgung, Personalaufwand, Toilettennutzung auf dem Neumarkt, Sanitätsdienst, Sicherheitsdienst für Brandwache) für die Heimatfestkirmes wurden neu kalkuliert. Die Kalkulation für 2012 ergibt einen Gesamtaufwand von rd. 51 T€ der durch Standgelderträge zu kompensieren ist. Den Schaustellern wird (mit Ausnahme der gaststättenrechtlichen Gestattung für die Ausschankbranche) künftig nur noch ein einzelner Betrag in Rechnung gestellt. Bei der Erhöhung ist zu erwähnen, dass die Schausteller bereits bisher annähernd den gleichen Betrag entrichten mussten, da Platzgeld, Werbungskosten, Aufwand für die Wasserversorgung gesondert berechnet wurde. Tatsächlich ergibt sich allerdings eine Erhöhung von rd. 13%. Diese Erhöhung ist unter anderem den neuen Auflagen zur Sicherheitskonzeption geschuldet. Der Personalaufwand des Ordnungsamtes zur Ausrichtung der Heimatfestkirmes wird sich bereits in diesem Jahr erhöhen. Weiterhin wird es erforderlich,  einen Sicherheitsdienst zu engagieren, der während der Nächte auf dem Kirmesgelände als Brandwache eingesetzt wird.

 

Insgesamt wird prognostiziert, dass die Schwelmer Heimatfestkirmes trotz dieser Standgelderhöhung gut von den professionellen Schaustellern angenommen wird und weiterhin den Bürgern der Stadt Schwelm ein attraktives Angebot bieten kann.


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, wie nachfolgend zu beschließen:

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt die Änderung der Tarifordnung über die Erhebung von Standgeldern anlässlich der Stadtkirmes während des Heimatfestes gem. Vorlage der Verwaltung Nr. 154/2011 als Tarifordnung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erträge decken den mit der Heimatfestkirmes verbundenen Aufwand.