Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe - Ruhr GmbH (Genehmigung einer ) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Vorlage
131/2011
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 26.08.2010 hat die Gesellschafterversammlung der EN-Agentur die Aufnahme der AHE GmbH und der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) in den Gesellschafterkreis der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH befürwortet.

Die hieraus resultierende notwendige Anpassung des Gesellschaftsvertrages in Hinblick auf die Gesellschafterstruktur und den Aufsichtsrat wurde zum Anlass genommen, auch einige weitere Anpassungen vorzunehmen.

Im einzelnen ergeben sich für den Gesellschaftsvertrag folgende Änderungen:

 

Gegenstand des Unternehmens (§ 2)

Die aktuellen Aufgabenfelder
- Organisation des Innovations- und Wissenstransfers in der Region
- Aktivitäten zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
- Aktivitäten zur Verbesserung der Fachkräftesituation
sollten neu in das Leistungsspektrum der EN-Agentur aufgenommen werden.

Die bisher in § 2 c) genannte Aufgabe sollte in
- Unterstützung bei der interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung
angepasst werden.

Zudem sollten die in a) und i) genannten Aufgaben zusammengefasst werden.

 

 

 

Gesellschafterstruktur (§ 4 und § 5)

 

Es ist vorgesehen, dass die neuen Gesellschafter AHE und VER Stammkapitalanteile des Ennepe-Ruhr-Kreises übertragen bekommen.

 

Die Anteile am Stammkapital würden sich dann wie folgt darstellen:

 

·        Ennepe-Ruhr-Kreis:                                      19.800 € (36 %, bisher 28.050 € bzw. 51                                                                             %)

·        kreisangehörige Städte:                                13.750 € (25 %, unverändert)

·        SIHK zu Hagen :                                             4.400 € (8 %, unverändert)

·        Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr:            2.200 € (4 %, unverändert)

·        AVU:                                                                5.500 € (10 %, unverändert)

·        AHE:                                                                5.500 € (10 %, neu)

·        VER                                                                 2.750 € (5 %, neu)

·        Freizeit- und Tourismusverband:                    1.100 € (2 %, unverändert)

 

Finanzierung der Gesellschaft (§ 7)

 

Im Hinblick auf die Festlegungen zur Finanzierung entfällt aus Gründen der Vereinfachung die bisherige Unterteilung in die Bereiche Wirtschaftsförderung und Freizeit- und Tourismusförderung. Der neue Gesellschafter AHE beteiligt sich mit 20.500 € p.a. und die VER mit 10.000 € p.a. an der Finanzierung der EN-Agentur. Der von den Gesellschaftern auszugleichende Jahresfehlbetrag der EN-Agentur wird zukünftig auf 630.000 € begrenzt. Diese Festlegung erfolgt aus kommunalrechtlichen Gründen, um eine unbegrenzte Verlustübernahme der kommunalen Gesellschafter zu verhindern. Die realen Zahlungsverpflichtungen werden durch den jährlich zu beschließenden Wirtschaftsplan festgelegt.

 

 

Zusammensetzung des Aufsichtsrates (§ 12)

 

Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.08.2010 beschlossen, dass bei Aufnahme in den Gesellschafterkreis die AHE sowie die VER mit je 1 Sitz im Aufsichtsrat vertreten sein sollen. Hierzu wird der Aufsichtsrat von 13 auf 15 Mitglieder erhöht. Der Aufsichtsrat hat dann folgende Zusammensetzung:

 

·        Landrat als Vorsitzender                  (wie bisher)

·        Ennepe –Ruhr -Kreis:                        5 weitere Mitglieder (wie bisher)

·        kreisangehörige Städte:                    4 Mitglieder (wie bisher)

·        SIHK zu Hagen:                                1 Mitglied (wie bisher)

·        Kreishandwerkerschaft EN:              1 Mitglied (wie bisher)

·        AVU:                                                 1 Mitglied (wie bisher)

·        AHE                                                  1 Mitglied (neu)

·        VER                                                  1 Mitglied (neu)

 

 

Jahresabschluss (§ 21)

 

In den Gesellschaftsvertrag wird die Regelung zur individualisierten Ausweisung der Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat aufgenommen, die das Transparenzgesetz NRW fordert.

 

 

Eine Gegenüberstellung des derzeit gültigen Gesellschaftsvertrages mit den vorgeschlagenen Änderungen ergibt sich aus Anlage 1. Die zu beschließende Neufassung ist zusammenhängend in Anlage 2 dargestellt.

 

Zur Höhe und Aufteilung des Verlustausgleichs wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Die Neufassung der Vereinbarung zur Aufteilung der Verlustabdeckung unter den kommunalen Gesellschaftern liegt vor.

Wie in der bisherigen Vereinbarung übernimmt die Stadt Schwelm 1.300 € aus dem Bereich der Tourismusförderung. Ferner wird der Betrag von 73.578,43 € (analog zur bisherigen Vereinbarung)  nach einem einwohnerbezogenen Schlüssel unter den kreisangehörigen Städten verteilt. Auf die Stadt Schwelm entfallen hiervon aktuell 8,7%

( 6.386,33 €).

 

Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe – Ruhr GmbH soll voraussichtlich am 18.07.2011 stattfinden. Daher kann die planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden. Eine außerplanmäßige Sitzung ist nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durch den Hauptausschuss erforderlich ist.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, den Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Bürgermeister Stobbe oder Vertreter, zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe – Ruhr -  GmbH der Neufassung des Gesellschaftsvertrags gemäß der der Sitzungsvorlage 131/2011 beigefügten Anlage 2 zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Bürgermeister Stobbe oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe – Ruhr -  GmbH der Neufassung des Gesellschaftsvertrags gemäß der der Sitzungsvorlage 131/2011 beigefügten Anlage 2 zuzustimmen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 14.07.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe – Ruhr -  GmbH.