Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 05.05.2011 bat der Schulausschuss die Verwaltung, die neueste Schulentwicklungsplanung vorzulegen.
In der Anlage 1 ist die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2010/11 bis 2016/17 aufgeführt.
Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz wird der Einschulungsstichtag auf den 30. September festgesetzt. Die bisherige Regelung sah vor, dass der Stichtag für die Einschulung in Monatsschritten bis zum Schuljahr 2014/2015 vom 30.06. auf den 31.12. verlegt werden sollte. In der Fortschreibung wurde diese Änderung berücksichtigt; die Geburtenzeiträume entsprechend angepasst.
Durch das 5. Schulrechtsänderungsgesetz ergibt sich eine neue Verteilung der Geburtenzahlen gegenüber der bisherigen vorliegenden Fortschreibung ( Stand März 2011)
Schuljahr |
Geburtenzeitraum bisher |
Monate |
Geburten-zahlen |
Geburtenzeitraum Neu nach 5. Schulrechts-änderungsgesetz |
Monate |
Geburten- zahlen |
2012/13 |
01.10.05 -31.10.06 |
13 |
258 |
01.10.05 – 30.09.06 |
12 |
238 |
2013/14 |
01.11.06 -30.11.07 |
13 |
268 |
01.10.06 – 30.09.07 |
12 |
216 |
2014/15 |
01.12.07 -31.12.08 |
13 |
246 |
01.10.07 – 30.09.08 |
12 |
220 |
2015/16 |
01.01.09 -31.12.09 |
12 |
233 |
01.10.08 – 30.09.09 |
12 |
248 |
2016/17 |
01.01.10 -31.12.10 |
12 |
235 |
01.10.09 – 30.09.10 |
12 |
210 |
Ebenso wurden in der Fortschreibung die tatsächlichen Anmeldezahlen der Grundschüler für das Schuljahr 2011/12 ( Stand 03.05.11 ) und die Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2011/12 ( Stand 08.06.2011 ) berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss nehmen die Vorlage 130/2011 zur Kenntnis