Sachverhalt:
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Im Rahmen der weiteren Entwicklung der Verwaltung sind die Aufgabenbereiche "Schule und Sport" des bisherigen Fachbereiches 2 zum 01.01.2011 in den Fachbereich 4 integriert worden, der jetzt Fachbereich "Familie und Bildung " heißt.
Ab 01.04.2011 soll das Städtische Kulturbüro gebildet werden, das für sämtliche kulturellen Belange der Stadt Schwelm verantwortlich zeichnen soll.
Nach Beratungen im Ältestenrat (Sitzung am 10.02.2011) sollen aufgrund der erfolgten Veränderungen der bisherige Ausschuss für Kultur und Sport separiert und ein Sportausschuss und ein Kulturausschuss gebildet werden.
Gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 beschließt der Rat, welche Ausschüsse außer den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen gebildet werden.
Gemäß § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Rat, seinen Ausschüssen und dem Bürgermeister werden durch die vom Rat erlassene Zuständigkeitsordnung geregelt. Im Übrigen kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen.
Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG, BfS und DIE LINKE. darauf geeinigt, dass in der Ratssitzung am 31.03.2011 die
§
unter Nummer 1
des Beschlussvorschlages aufgeführten Ausschüsse aufgelöst bzw. neugebildet
werden.
Der Sportausschuss und der Kulturausschuss werden mit der
§ unter Nummer 2 des Beschlussvorschlages genannten Anzahl der jeweiligen Ausschusssitze
gebildet.
Sowohl die Beschlüsse über die Bildung von Ausschüssen als auch über
ihre Zusammensetzung können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
Bezüglich der Besetzung der
Vorsitze gilt § 58 Abs. 5 GO NRW.
Nach § 58 Abs. 6 GO NRW ist das Verfahren zur Besetzung der
Ausschussvorsitze nach Abs. 5 zu wiederholen, wenn während der Wahlzeit des
Rates Ausschüsse neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert
werden.
Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW bestimmen die Fraktionen die
Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden
stimmberechtigten Ratsmitglieder, wenn sich die Fraktionen über die Verteilung
der Ausschusssitze geeinigt haben und dieser Einigung nicht von einem Fünftel
der Ratsmitglieder widersprochen wird –eine entsprechende Feststellung ist in
der Sitzung vorzunehmen–. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden den
Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt,
die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1,2,3 usw.
ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die
Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Entsprechendes
gilt für stellvertretende Vorsitzende.
Für den Hauptausschuss sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 3 GO NW zu beachten. Danach führt den Vorsitz im Hauptausschuss kraft Gesetzes der Bürgermeister. Weiter ist festgelegt, dass der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter wählt.
Alle im Rat vertretenen Fraktionen haben sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die
§
unter Nummer 3 des
Beschlussvorschlages aufgeführten Ausschussvorsitze / Stellvertretungen
im Wege der schriftlichen Bestimmung geeinigt.
Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW ist die Einigung über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen angenommen, wenn nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder dieser Einigung widerspricht.
Eine
entsprechende Feststellung ist in der Sitzung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1.        Der Rat beschließt
§ die Auflösung des Ausschusses für Kultur und Sport mit Ablauf des 31.03.2011,
§ die Bildung des Sportausschusses ab 01.04.2011 und
§ die Bildung des Kulturausschusses ab 01.04.2011.
2.        Der Rat
beschließt folgende Anzahl der Ausschusssitze:
§ Sportausschuss mit 11 Mitgliedern, sowie 1 beratendes Mitglied des Stadtsportverbandes
§ Kulturausschuss mit 11 Mitgliedern, sowie je 1 beratendes Mitglied des Heimatkundevereins, Verschönerungsvereins, der Landsmannschaft und des Arbeitskreises Schwelmer Baugeschichte.
3.
Der Rat beschließt folgende Besetzung der
Ausschussvorsitze:
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Ausschuss |
Vorsitz |
1. Stellvertretung |
2. Stellvertretung |
|
|||
Hauptausschuss
|
Bürgermeister§ 57 Abs. 3 GO NRW |
Frau Sartor CDU |
Frau Dr. Hortolani SPD |
|
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Finanzausschuss |
Herr SchwunkFDP |
Herr KickSPD |
Herr Flüshöh CDU |
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|||
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
Herr Steuernagel CDU |
Herr Schwunk FDP |
Herr KirschnerSPD |
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|||
Wahlprüfungs-ausschuss |
Herr Rüttershoff CDU |
Herr SchwabeSPD |
Herr FerraraSPD |
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|||
Jugendhilfeausschuss |
Herr GießweinGRÜNE |
Frau Lotz SPD |
Herr Nockemann CDU |
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|||
Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung |
Herr Schier SPD |
Herr Nockemann CDU |
Herr Rindermann GRÃœNE |
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Schulausschuss |
Herr PhilippSPD |
Herr Hens CDU |
Frau Dr. HortolaniSPD |
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Sportausschuss |
Herr RüttershoffCDU |
Frau Lotz SPD |
Herr SiepmannBfS |
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|||
Kulturausschuss |
Frau Dr. Hortolani SPD |
Frau Sartor CDU |
Frau Garn SWG |
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|||
Sozialausschuss |
Frau Orentat-St.SPD |
Herr Steuernagel CDU |
Frau Eleonore Lubitz |
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|||
Liegenschafts-ausschuss |
Herr Grüntker CDU |
Herr Weidenfeld GRÃœNE |
Herr Ferrara SPD |
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