Betreff
Auflösung und Bildung von städtischen Ausschüssen und Besetzung der Ausschussvorsitze
Vorlage
065/2011
Aktenzeichen
1.2 Sh
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der weiteren Entwicklung der Verwaltung sind die Aufgabenbereiche "Schule und Sport" des bisherigen Fachbereiches 2 zum 01.01.2011 in den Fachbereich 4 integriert worden, der jetzt Fachbereich "Familie und Bildung " heißt.

 

Ab 01.04.2011 soll das Städtische Kulturbüro gebildet werden, das für sämtliche kulturellen Belange der Stadt Schwelm verantwortlich zeichnen soll.

 

Nach Beratungen im Ältestenrat (Sitzung am 10.02.2011) sollen aufgrund der erfolgten  Veränderungen der bisherige Ausschuss für Kultur und Sport separiert und  ein Sportausschuss und ein Kulturausschuss gebildet werden.

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 beschließt der Rat, welche Ausschüsse außer den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen gebildet werden.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Rat, seinen Ausschüssen und dem Bürgermeister werden durch die vom Rat erlassene Zuständigkeitsordnung geregelt. Im Übrigen kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen.

 

Nach interfraktionellen Gesprächen haben sich die im Rat vertretenen Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, FDP, SWG, BfS und DIE LINKE. darauf geeinigt, dass in der Ratssitzung am 31.03.2011 die

 

 

§        unter Nummer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführten Ausschüsse aufgelöst bzw. neugebildet werden.
Der Sportausschuss und der Kulturausschuss werden mit der

§        unter Nummer 2 des Beschlussvorschlages genannten Anzahl der jeweiligen Ausschusssitze


gebildet.

 

Sowohl die Beschlüsse über die Bildung von Ausschüssen als auch über ihre Zusammensetzung können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.

 

 

Bezüglich der Besetzung der Vorsitze gilt § 58 Abs. 5 GO NRW.

Nach § 58 Abs. 6 GO NRW ist das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze nach Abs. 5 zu wiederholen, wenn während der Wahlzeit des Rates Ausschüsse neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden.

 

Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder, wenn sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschusssitze geeinigt haben und dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird –eine entsprechende Feststellung ist in der Sitzung vorzunehmen–. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1,2,3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Entsprechendes gilt für stellvertretende Vorsitzende.

 

Für den Hauptausschuss sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 3 GO NW zu beachten. Danach führt den Vorsitz im Hauptausschuss kraft Gesetzes der Bürgermeister. Weiter ist festgelegt, dass der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter wählt.

 

Alle im Rat vertretenen Fraktionen haben sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die

 

§       

 
unter Nummer 3 des Beschlussvorschlages aufgeführten Ausschussvorsitze / Stellvertretungen


im Wege der schriftlichen Bestimmung geeinigt.

 

Gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW ist die Einigung über die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen angenommen, wenn nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder dieser Einigung widerspricht.

 

Eine entsprechende Feststellung ist in der Sitzung vorzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat beschließt

§        die Auflösung des Ausschusses für Kultur und Sport mit Ablauf des 31.03.2011,

§        die Bildung des Sportausschusses ab 01.04.2011 und

§        die Bildung des Kulturausschusses ab 01.04.2011.

 

2.         Der Rat beschließt folgende Anzahl der Ausschusssitze:

§        Sportausschuss mit 11 Mitgliedern, sowie 1 beratendes Mitglied des Stadtsportverbandes

§        Kulturausschuss mit 11 Mitgliedern, sowie je 1 beratendes Mitglied des Heimatkundevereins, Verschönerungsvereins, der Landsmannschaft und des Arbeitskreises Schwelmer Baugeschichte.

 

 

3.                 Der Rat beschließt folgende Besetzung der Ausschussvorsitze:
     

Ausschuss

Vorsitz

1. Stellvertretung

2. Stellvertretung

 

Hauptausschuss

Bürgermeister

§ 57 Abs. 3 GO NRW

Frau Sartor

CDU

Frau Dr. Hortolani

SPD

 

Finanzausschuss

Herr Schwunk

FDP

Herr Kick

SPD

Herr Flüshöh

CDU

 

Rechnungsprüfungs-ausschuss

Herr Steuernagel

CDU

Herr Schwunk

FDP

Herr Kirschner

SPD

 

Wahlprüfungs-ausschuss

Herr Rüttershoff

CDU

Herr Schwabe

SPD

Herr Ferrara

SPD

Jugendhilfeausschuss

Herr Gießwein

GRÃœNE

Frau Lotz

SPD

Herr Nockemann

CDU

 

Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung

Herr Schier

SPD

Herr Nockemann

CDU

Herr Rindermann

GRÃœNE

 

Schulausschuss

Herr Philipp

SPD

Herr Hens

CDU

Frau Dr. Hortolani

SPD

 

Sportausschuss

Herr Rüttershoff

CDU

Frau Lotz

SPD

Herr Siepmann

BfS

 

Kulturausschuss

Frau Dr. Hortolani

SPD

Frau Sartor

CDU

Frau Garn

SWG

 

Sozialausschuss

Frau Orentat-St.

SPD

Herr Steuernagel

CDU

Frau Eleonore Lubitz
DIE LINKE.

 

Liegenschafts-ausschuss

Herr Grüntker

CDU

Herr Weidenfeld

GRÃœNE

Herr Ferrara

SPD