Betreff
Nachbetrachtung "Bericht des Leiters VHS-Zweckverband" Stellungnahme zum Finanzierungsschlüssel "VHS-Umlage" und "Negatives VHS-Eigenkapital"
Vorlage
010/2011
Aktenzeichen
FB 2
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

In Bezug auf den Bericht des Leiters „VHS-Zweckverband“ nimmt die Verwaltung zu den Punkten

 

-         Finanzierungsschlüssel „VHS-Umlage“

 

und

 

-         Negatives VHS-Eigenkapital

 

wie folgt Stellung:

 

 

Ø      Finanzierungsschlüssel „VHS-Umlage“

 

Nach § 12 Absatz 4 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd gilt:

 

Soweit der Finanzbedarf des Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergebühren und sonstigen Einnahmen gedeckt wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage. Die jährliche Umlage wird nach dem Verhältnis der Anzahl der in den Mitgliedsstädten durchgeführten Veranstaltungen (ohne Berücksichtigung der drittmittelgeförderten Veranstaltungen der beruflichen Bildung) verteilt. Die Jahresumlage wird durch Beschluss der Verbandsversammlung festgesetzt. Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren auf der Grundlage des der Beschlussfassung vorausgegangenen Jahres festgeschrieben werden.

 

Die Verbandsumlage beläuft sich seit 2002 auf 414.500,00 €. Die prozentuale Verteilung der Verbandsumlage auf die Mitgliedsstädte für die Jahre 2006 bis 2010 wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes am 19.12.2005 wie folgt festgelegt:

Breckerfeld                    3,54 %

Ennepetal                     16,42 %

Gevelsberg                   38,62 %

Schwelm                      27,05 %

Sprockhövel                 14,37 %

 

Für die Jahre ab 2011 muss die Berechnung der Verbandsumlage neu festgelegt werden. Dazu wird der VHS-Zweckverband verschiedene Modelle entwickeln und zur Beratung vorlegen.

 

 

Ø      Negatives VHS-Eigenkapital

 

 

Die Stadt Schwelm ist neben den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Sprockhövel Verbandsmitglied des Volkshochschul-Zweckverbands Ennepe-Ruhr-Süd.

 

Gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) gelten die Vorschriften über die Haushaltsführung der Gemeinden analog auch für Zweckverbände. Somit muss die VHS ebenso wie die Kommunen in NRW spätestens zum 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung aufstellen. Aufgrund des Entwurfs der VHS-Eröffnungs­bilanz vom 01.01.2009, welcher noch nicht testiert ist, wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 1.349.789,22 € (= „Negatives Eigenkapital“) ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag resultiert insbesondere aus dem Ansatz von Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,49 Mio. €. Da eine Überschuldung bei Zweckverbänden gem. § 18 Abs. 1 GKG i.V.m. § 75 Abs. 7 GO NRW unzulässig ist, hat die Verbandsversammlung aufgrund einer Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg in ihrer Sitzung am 20.12.2010 folgenden Beschluss, welcher die Überschuldung abwendet, einstimmig gefasst:

 

„Das negative Eigenkapital von 1.349.789,22 € der Eröffnungsbilanz des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd zum 01.01.2009 wird als Forderung gegenüber den Mitgliedsstädten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel“ in Höhe der jeweiligen Verbandsumlageanteile mit Stand vom 1. Januar 2009 bilanziert.

 

Die Forderung wird mit Auflösung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd fällig.“

 

 

Vor diesem Hintergrund ist seitens der Stadt Schwelm im Rahmen des Jahres­ab­schlusses 2008 zum Stichtag „31.12.2008“ eine Rückstellung zu bilden. Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, die gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW zu bilden ist, wenn

 

§         eine Außenverpflichtung dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss ist,

§         die Entstehung wahrscheinlich ist und die Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird,

§         die wirtschaftliche (nicht die rechtliche) Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und

§         der zu leistende Beitrag nicht geringfügig ist.

 

Die Höhe der Rückstellung ergibt sich wie folgt durch die Multiplikation des nicht durch Eigenkapitals gedeckten Fehlbetrags mit dem prozentualen Anteil der Stadt Schwelm an der Verbandsumlage:

 

Negatives VHS-Eigenkapital

Anteil an der Verbandsumlage

Zu bildende Rückstellung

 

1.349.789,22 €

 

27,05 %

 

365.117,98 €

 

 

Zur näheren Information ist in der beigefügten Anlage die Verteilung des Fehlbetrags auf alle Mitgliedsstädte im Überblick dargestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Anlage 1: Verteilung des Fehlbetrages auf die Mitgliedsstädte