Sachverhalt:
In Bezug auf den Bericht des Leiters „VHS-Zweckverband“ nimmt die Verwaltung zu den Punkten
-
Finanzierungsschlüssel „VHS-Umlage“
und
- Negatives VHS-Eigenkapital
wie folgt Stellung:
Ø Finanzierungsschlüssel
„VHS-Umlage“
Nach § 12 Absatz 4 der Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd gilt:
Soweit der Finanzbedarf des Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergebühren und sonstigen Einnahmen gedeckt wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage. Die jährliche Umlage wird nach dem Verhältnis der Anzahl der in den Mitgliedsstädten durchgeführten Veranstaltungen (ohne Berücksichtigung der drittmittelgeförderten Veranstaltungen der beruflichen Bildung) verteilt. Die Jahresumlage wird durch Beschluss der Verbandsversammlung festgesetzt. Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren auf der Grundlage des der Beschlussfassung vorausgegangenen Jahres festgeschrieben werden.
Die Verbandsumlage beläuft sich seit 2002 auf 414.500,00 €. Die prozentuale Verteilung der Verbandsumlage auf die Mitgliedsstädte für die Jahre 2006 bis 2010 wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes am 19.12.2005 wie folgt festgelegt:
Breckerfeld                 3,54 %
Ennepetal                   16,42 %
Gevelsberg                 38,62 %
Schwelm                    27,05 %
Sprockhövel               14,37 %
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Für die Jahre ab 2011 muss die Berechnung der Verbandsumlage neu festgelegt werden. Dazu wird der VHS-Zweckverband verschiedene Modelle entwickeln und zur Beratung vorlegen.
Ø Negatives
VHS-Eigenkapital
Die Stadt Schwelm ist neben den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Sprockhövel Verbandsmitglied des Volkshochschul-Zweckverbands Ennepe-Ruhr-Süd.
Gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) gelten die Vorschriften über die Haushaltsführung der Gemeinden analog auch für Zweckverbände. Somit muss die VHS ebenso wie die Kommunen in NRW spätestens zum 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung aufstellen. Aufgrund des Entwurfs der VHS-EröffnungsÂbilanz vom 01.01.2009, welcher noch nicht testiert ist, wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 1.349.789,22 € (= „Negatives Eigenkapital“) ausgewiesen. Dieser Fehlbetrag resultiert insbesondere aus dem Ansatz von Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,49 Mio. €. Da eine Ãœberschuldung bei Zweckverbänden gem. § 18 Abs. 1 GKG i.V.m. § 75 Abs. 7 GO NRW unzulässig ist, hat die Verbandsversammlung aufgrund einer Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg in ihrer Sitzung am 20.12.2010 folgenden Beschluss, welcher die Ãœberschuldung abwendet, einstimmig gefasst:
„Das
negative Eigenkapital von 1.349.789,22 € der Eröffnungsbilanz des
VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd zum 01.01.2009 wird als Forderung gegenüber
den Mitgliedsstädten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel“
in Höhe der jeweiligen Verbandsumlageanteile mit Stand vom 1. Januar 2009
bilanziert.
Die
Forderung wird mit Auflösung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd fällig.“
Vor diesem Hintergrund ist seitens der Stadt Schwelm im Rahmen des JahresÂabÂschlusses 2008 zum Stichtag „31.12.2008“ eine Rückstellung zu bilden. Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, die gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NRW zu bilden ist, wenn
§ eine Außenverpflichtung dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss ist,
§ die Entstehung wahrscheinlich ist und die Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird,
§ die wirtschaftliche (nicht die rechtliche) Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und
§ der zu leistende Beitrag nicht geringfügig ist.
Die Höhe der Rückstellung ergibt sich wie folgt durch die Multiplikation des nicht durch Eigenkapitals gedeckten Fehlbetrags mit dem prozentualen Anteil der Stadt Schwelm an der Verbandsumlage:
Negatives VHS-Eigenkapital |
Anteil an der Verbandsumlage |
Zu bildende Rückstellung |
1.349.789,22 € |
27,05 % |
365.117,98 € |
Zur näheren Information ist in der beigefügten Anlage die Verteilung des Fehlbetrags auf alle Mitgliedsstädte im Überblick dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Anlage
1: Verteilung des Fehlbetrages auf die Mitgliedsstädte