Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2007 - Gutachten zur Zentrenrelevanz von Sortimenten (Sortimentsliste)
Vorlage
224/2010
Aktenzeichen
FB 5/6 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das derzeit gültige Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm ist vom Rat der Stadt Schwelm am 25.10.2007 beschlossen worden. Ziel und Zweck des Einzelhandelshandelskonzeptes ist u.a. auch die räumliche Steuerung der Schwelmer Einzelhandelsentwicklung mit dem Ziel den zentralen Versorgungsbereich (ZVB) Innenstadt zu stärken.

 

Ein wichtiger Baustein dieses Gutachtens ist die sog. "Schwelmer Liste". Die Rechtssprechung fordert diese gutachterlich begründete ortstypische Sortimentsliste. In Bebauungsplanverfahren, insbesondere bei der Erstellung von textlichen Festsetzungen, wird dadurch Rechtssicherheit geschaffen. Das Einzelhandelskonzept dient auch der Steuerung der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben.

 

Der Rechtscharakter des Einzelhandelskonzept entspricht dem eines Rahmenplanes, hat also in erster Linie verwaltungs- und gemeindeinterne Bindung. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 sind von der Gemeinde beschlossenen sonstige städtebauliche Planungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Daher sollen die künftigen Festsetzungen der Bauleitplanung den Vorgaben des Einzelhandelskonzept angepasst werden. Die notwendigen Bebauungsplanneuaufstellungen oder Bebauungsplanänderungen/-ergänzungen werden schrittweise ins Verfahren eingebracht, damit das Steuerungsinstrumentarium nach und nach im gesamten Stadtgebiet greift.

 

Eine Überprüfung der zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) und der Sortimentsliste ist regelmäßig (ca. nach 3 – 5 Jahren) erforderlich. Gegebenenfalls hat eine Anpassung zu erfolgen.

 

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes dient der Stadt Schwelm zur Aktualisierung und Anpassung der örtlichen, fachlichen und rechtlichen Grundlagen und soll auch zukünftig eine angepasste, fachlich fundierte, empirisch abgesicherte Entscheidungsbasis zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels in Schwelm  bieten.

 

Absatzwirtschaftliche, städtebauliche und bauplanungsrechtliche Rahmen-bedingungen werden zusammengefasst. Die Sicherung und Fortentwicklung der Schwelmer Zentren- und Nahversorgungszentrenstrukturen wird mit dem Ziel der Stärkung Schwelms als Einkaufsstadt behandelt. Es erfolgt eine interkommunale Abstimmung mit den umliegenden Städten.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Behörden, Institutionen und Nachbarkommunen zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern:

§          SIHK zu Hagen

§          Handwerkskammer Dortmund

§          Einzelhandelsverband Südwestfalen e.V.

§          Bezirksregierung Arnsberg

§          Regionalverband Ruhr

§          Werbegemeinschaft Schwelm

§          Stadt Wuppertal

§          Stadt Ennepetal

§          Stadt Gevelsberg

§          Stadt Sprockhövel

§          Stadt Breckerfeld

§          Stadt Wetter

§          Stadt Radevormwald

 

Darüber hinaus soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

 

Im weiteren Verfahrensverlauf soll das Gutachten nach Beratung der Stellungnahmen vom Rat beschlossen werden. Somit wird das Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bauleitplänen zukünftig gem. § 1 (6) Nr. 11 insbesondere zu berücksichtigen sein.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Fortschreibung des Schwelmer Einzelhandelskonzeptes 2007 die Beteiligung der unten genannten Behörden, Institutionen und Nachbarkommunen sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.