Sachverhalt:
Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum 2011 betragen 8.213.050,- €. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Kostenreduzierung um 58.800,- € (- 0,71 %). Es entfallen 56,6 % (Vorjahr 57,6 %) der ermittelten Kosten auf Schmutzwasserbeseitigung (SW) und 43,4 % (Vorjahr 42,4 %) auf Niederschlagswasserbeseitigung (NW).
Damit verändert sich die
Kostenzuordnung um 1,0 Prozentpunkte zu Lasten der
Niederschlagswasserbeseitigung.
Kosten
/ Erlöse
Die bisher in der Position „Unterhaltung Kanalnetz“ enthaltenen Aufwendungen für umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen sind in der Gebührenbedarfsberechnung 2011 separat dargestellt. Geplant ist die Durchführung von Teilsanierungen der Mischwasserkanäle Nordstraße und Tobienstraße mit Gesamtkosten von 280.000,- €. Diese Kosten sind dem Unterhaltungsaufwand zuzurechnen und fließen demnach nicht in das Anlagevermögen ein. Bereits in Vorjahren wurden unter Beachtung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vermehrt Unterhaltungsaufwendungen anstelle von Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass die kalkulatorischen Kosten für 2011 reduziert werden konnten. Der kalkulatorische Zinssatz wurde wie im Vorjahr mit 5,25 % berechnet. Eine Senkung des Zinssatzes um 0,25 Prozentpunkte würde eine Reduzierung des Gebührensatzes um 0,04 € (SW) bzw. 0,03 € (NW) ergeben. Aufgrund der günstigen Entwicklung des Schmutzwasser-Gebührensatzes ist eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für 2011 nicht vorgesehen.
In der Gegenüberstellung der
verminderten kalkulatorischen Kosten (- 148.000,- €) zu den erhöhten
Unterhaltungsaufwendungen ( + 280.000,- €) verbleibt eine Kostensteigerung von
132.000,- €.
In der Vorjahreskalkulation
wurden Unterdeckungsbeträge aus vorangegangenen Betriebsabrechnungen in Höhe
von rd. 175.000,- € auf der Kostenseite (SW) eingerechnet. Für 2011 sind keine
Unterdeckungsbeträge zu berücksichtigen. Dies wirkt sich auf den SW-
Gebührensatz positiv mit 0,02 € aus.
Auf der Erlösseite bewirkt
der Überdeckungsbetrag aus 2008 in Höhe von rd. 120.000,- € eine Minderung des
SW-Gebührensatzes um 0,04 € und des NW-Gebührensatzes um 0,02 €.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen
an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter
Fläche (NW) zugrundegelegt.
Bei der Schmutzwasserbeseitigung
sind insbesondere bei den Großverbrauchern Steigerungen bei den
Verbrauchsmengen von insgesamt rd. 43.000 m³ zu verzeichnen. Die positive
Auswirkung auf den Gebührensatz beläuft sich auf 0,07 €.
Im Gegensatz dazu sind die
Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung relativ konstant
geblieben. Die Reduzierung von rd. 4.500 m² wirkt sich nicht auf den
Gebührensatz aus.
Gebührensätze
Vorgeschlagene Gebührensätze ab 01.01.2011:
|
Gebührensatz 2010 |
Gebührensatz2011 |
Veränderung |
Voraussichtl. Gebühren- aufkommem |
|
|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Benutzer, die unmittelbar Beiträge an
den Wupper- oder Ruhrverband entrichten
|
1,72 |
1,68 |
- 0,04 |
- 2,3 |
318.300,00 |
Alle weiteren Benutzer mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage |
3,17 |
3,01 |
- 0,16 |
- 5,1 |
4.222.200,00 |
Benutzer mit abflusslosen
Gruben |
9,37 |
8,07 |
- 1,30 |
- 13,9 |
32.850,00 |
Benutzer mit
Kleinkläranlagen |
0,91 |
0,85 |
- 0,06 |
- 6,6 |
13.100,00 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
|
|
|
Benutzer, die unmittelbar Beiträge an
den Wupper- oder Ruhrverband entrichten
|
1,07 |
1,09 |
+ 0,02 |
+ 1,9 |
139.150,00 |
Alle weiteren Benutzer mit Anschluss an
die öffentliche Abwasseranlage
|
1,19 |
1,21 |
+ 0,02 |
+ 1,7 |
3.206.100,00 |
Bei den Gebührensätzen für
Benutzer mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben können im jährlichen
Vergleich hohe Schwankungen auftreten.
Ursächlich hierfür ist das
mit rd. 46.000,- € relativ geringe Kostenvolumen ( rd. 1 %) im Vergleich zu den
Gesamtkosten der Schmutzwasserbeseitigung.
Als Bemessungsgrundlage wird
wie bei den Verbandsmitgliedern und übrigen Benutzern (mit Kanalanschluss) die
Menge an Kubikmeter verbrauchten Wassers zugrundegelegt.
Bereits geringfügige
Änderungen der Gesamtverbrauchsmengen wirken sich auf die Höhe der
Gebührensätze aus.
Um dem entgegenzuwirken, käme
die Veranlagung auf Basis einer Grundgebühr (Umlage der Vorhaltekosten) und
einer Zusatzgebühr (Umlage der verbrauchsabhängigen Kosten) in Betracht. Eine
Umstellung ist für die Kalkulation 2012 angedacht.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte
Fläche beträgt 130 m².
Gebühren
|
2010 |
2011 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
634,00 € |
602,00 € |
- 32,00 € |
Niederschlagswasser |
154,70 € |
157,30 € |
+ 2,60 € |
Entwässerung gesamt |
788,70 € |
759,30 € |
- 29,40 € |
Die ermittelten Gebührensätze
sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 4) eingearbeitet. Einzelheiten
sind den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist außerdem ein Vergleich der
Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2011 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2010
als Übersicht beigefügt (Anlage 3).
Der Entwurf des 4. Nachtrages
zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird
mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu TOP a):
1. Der 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von
Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage
212/2010 beigefügten Entwurf beschlossen.
2. Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden
Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.
3. Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem
Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss (zu TOP b):
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu TOP b):
Der Rat macht keinen Gebrauch
von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.